Ärztemuster von Arzneimitteln
der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in der Zeit des sogenannten Selbstbeschränkungsabkommen der pharmazeutischen Industrie bezüglich der Abgabe von Ärztemustern von Arzneimittelpackungen die Mißstände auf diesem Gebiet unerträglich waren und zum Beispiel
im Land Rheinland-Pfalz innerhalb von zehn Tagen bei 60 Ärzten allein 20 Zentner Arzneimittelprobepackungen im Wert von 40 000 DM eingesammelt wurden,
im Land Schleswig-Holstein aus Haushalten, Apotheken und Arztpraxen mehr als zwölf Tonnen „Ärztemuster" von Arzneimitteln unverbraucht der Vernichtung zugeführt wurden?
Hält die Bundesregierung es angesichts der überhöhten Arzneimittelkosten für Patienten und Krankenkassen und angesichts der Verbreitung von Umweltgiften für vertretbar, daß jährlich mindestens etwa 125 Millionen Arzneimittelmuster an Arztpraxen ausgegeben werden und etwa ebenso viele per Versand zugeschickt werden, die gar nicht alle sinnvoll verbraucht werden können und dennoch von den Kostenträgern indirekt mitfinanziert werden müssen?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und vertretbar, daß die Ärzte über die Verwendung und die sogenannte Erprobung der als „Muster" deklarierten Arzneimittel keinerlei Protokoll führen müssen, die Ergebnisse der sogenannten Erprobung also auch nicht allgemein bekannt werden, und es sich daher – falls die Muster überhaupt Verwendung finden – bestenfalls um unsinnig oft wiederholte Menschenversuche handeln kann?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Mißständen nach dem Ablauf des sogenannten Selbstbeschränkungsabkommens mit der pharmazeutischen Industrie am 21. März 1984 zu ziehen?
Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag der Apothekerkammer Nordrhein vom 6. Juni 1984 bezüglich der Abschaffung der Ärztemuster aufzugreifen?