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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Absicherung der Pflegebedürftigkeit (G-SIG: 10001619)

Unterbringung Pflegebedürftiger in stationären Einrichtungen, Kosten, Beratung Pflegebedürftiger, Vorteile der ambulanten Versorgung, Therapiemöglichkeiten, Entlastung der Gemeindehaushalte, Unterstützung von Pflegepersonen, Einführung einer Pflegefallversicherung, Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung, Abgrenzung von Pflegebedürftigkeit und Krankheit

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

20.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 1 0/184809.08.84

Absicherung der Pflegebedürftigkeit

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Absicherung der Pflegebedürftigkeit

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Faktoren führen nach Meinung der Bundesregierung zur Unterbringung Pflegebedürftiger in eine stationäre Einrichtung?

2

Welche finanziellen Einflußgrößen gibt es bei der Entscheidung, ob ein Pflegebedürftiger in ein Heim kommt oder nicht?

3

Welche Kostenstrukturen zeigen die verschiedenen Einrichtungen?

4

Welche Probleme bestehen im Bereich der Information und Beratung von Pflegebedürftigen?

5

Wer sollte die qualifizierte Beratung der Pflegebedürftigen übernehemen und warum?

6

Bei den hohen Kosten für die stationäre Unterbringung und der demgegenüber niedrigen finanziellen Hilfe für die ambulante Versorgung fragen wir die Bundesregierung, ob die ambulante Versorgung für sie noch Vorrang hat vor der stationären?

7

Welche Hilfen hält die Bundesregierung für angemessen, um Pflegebedürftigen und Pflegenden die häusliche Pflege zu ermöglichen und Heime überflüssig zu machen?

8

Welche Schwachen und Lücken sieht die Bundesregierung diesbezüglich im gegenwärtigen System?

9

Wie will die Bundesregierung den Pflegebedürftigen zu mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung verhelfen?

10

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Pflegebedürftigen mehr Therapiemöglichkeiten (Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie usw.) zu bieten?

11

Welche finanziellen Belastungen ist die Bundesregierung bereit zu tragen, um die Gemeinden zu entlasten und die Pflegebedürftigen dabei zu unterstützen, mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten?

12

Ist die Bundesregierung bereit, dem Pflegebedürftigen selbst die Mittel für seine Versorgung in die Hand zu geben?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Pflegende, die nicht zur Familie gehören, zu unterstützen?

14

Welchen finanziellen Ausgleich meint die Bundesregierung, wenn sie von steuerlichen Vorteilen spricht, da doch auch der Bundesregierung bekannnt sein dürfte, daß die Pflegenden nur nichtverdienende Haushaltsangehörige (meist Frauen) sind und die Pflegebedürftigen selbst in der Mehrzahl der Fälle überhaupt keine Steuern zahlen?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Pflegefallrisiko per gesetzlicher Krankenversicherung bei behinderten Kindern, die von Geburt an behindert sind, abzusichern?

16

Ab wann will die Bundesregierung Pflegezeiten in der Rentenversicherung als Versicherungszeiten anerkennen lassen?

17

Welche Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen Pflegebedürftigkeit und Krankheit bestehen, und wer soll sie feststellen, wenn die Bundesregierung der Meinung ist, daß die gesetzliche Krankenversicherung auch die Haushaltshilfe bei Krankheit übernehmen sollte?

18

Welche Verbesserungen, vor allem auch personeller Art bei den ambulanten Diensten, wi ll die Bundesregierung durch den Bundeshaushalt ermöglichen?

Bonn, den 9. August 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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