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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Exportförderung durch Mischfinanzierung (G-SIG: 10001643)

Verbindung von Entwicklungshilfe und Exportförderung durch Mischfinanzierungsprogramme; Aufstellung, Darstellung und Erläuterung der Mischfinanzierungsvorhaben 1984, Entwicklungshilfe für die 10 wichtigsten Empfängerländer 1983, Information des Bundestages über Mischfinanzierungsvorhaben 1983, Zuordnung zu einzelnen Förderbereichen, Stellung des BMZ zu Mischfinanzierungsvorhaben

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

07.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/189423.08.84

Exportförderung durch Mischfinanzierung

der Abgeordneten Frau Gottwald und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie die öffentliche Entwicklungshilfe zur Sicherung von Exportaufträgen für die bundesdeutsche Wirtschaft einsetzen will. Eine wichtige Rolle nimmt dabei die Mischfinanzierung ein, durch die eine faktische Lieferbindung bei der Vergabe von Kapitalhilfe erreicht wird. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zu diesem Thema (Drucksache 10/1387) hat die Bedenken hinsichtlich eines Mißbrauchs der Entwicklungshilfe zu Zwecken der Exportförderung nicht zerstreuen können. Es verdichtet sich vielmehr der Verdacht, daß die Durchsetzung von Lieferinteressen erhebliche negative Auswirkungen auf die Qualität der Entwicklungshilfe und die entwicklungspolitische Prioritätensetzung der Bundesregierung hat. Besonders auffällig ist die hohe Zahl der Mischfinanzierungsprojekte, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen zum Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit — BMZ) für den Deutschen Bundestag aufgeführt wurden. Es drängt sich somit der Eindruck auf, daß die ursprünglich vorgesehenen Projekte in den prioritären entwicklungspolitischen Bereichen unter Umgehung des Parlaments durch Großprojekte zugunsten der bundesdeutschen Exportwirtschaft verdrängt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

a) Welche Zusagen hat die Bundesregierung im Jahr 1984 bisher für Mischfinanzierungsvorhaben gemacht (Zahl der Projekte, Höhe der Gesamtzusagen, Anteil der FZ-Mittel)?

1

b) Um welche Projekte handelt es sich dabei im einzelnen (Projektbeschreibungen, Aufstellung nach Ländern)?

1

c) Welcher Schenkungsanteil ist für die einzelnen Projekte auf Grund der momentan gültigen Konditionen für Finanzkredite in etwa zu erwarten?

1

d) Welche dieser Projekte wurden nicht in den vertraulichen Erläuterungen zum Einzelplan 23 aufgeführt?

1

e) Warum wurden diese Projekte nachträglich ohne Billigung des Parlaments zugesagt?

1

f) An Stelle welcher ursprünglich in den vertraulichen Erläuterungen aufgeführten Projekte wurden die neuen Mischfinanzierungsvorhaben zugesagt?

1

g) Erwartet die Bundesregierung für das Jahr 1984 eine Steigerung der Zusagen für Mischfinanzierungsvorhaben gegenüber dem Vorjahr? Wenn ja, welche Steigerungsrate wird in etwa angestrebt, und welcher Anteil der gesamten FZ-Mittel soll somit für Mischfinanzierungsprojekte eingesetzt werden?

2

In welcher Höhe erhielten die zehn wichtigsten Empfängerländer bundesdeutscher Entwicklungshilfe im Jahr 1983 (separate Aufstellung für jedes Land)

a) öffentliche Entwicklungshilfe aus der Bundesrepublik Deutschland,

b) Zusagen aus FZ-Mitteln,

c) Zusagen für Mischfinanzierungsvorhaben,

d) Zusagen von FZ-Mitteln für Mischfinanzierungsvorhaben?

3

a) Wieviele und welche der für 1983 zugesagten Mischfinanzierungsvorhaben von insgesamt 1,33 Milliarden DM wurden nicht in den vertraulichen Erläuterungen aufgeführt?

3

b) An Stelle welcher ursprünglich in den vertraulichen Erläuterungen aufgeführten Projekte wurden die neuen Mischfinanzierungsvorhaben zugesagt?

3

c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Weigerung, den Deutschen Bundestag über die Mischfinanzierungsvorhaben zu informieren, angesichts der Tatsache, daß damit die parlamentarische Kontrolle über die Haushaltsmittel des BMZ ausgehöhlt wird?

4

a) Nach welchen Kriterien wurden die zugesagten Mischfinanzierungsvorhaben im Jahr 1983 den Förderbereichen „ländliche Entwicklung" und „Grundbedürfnisse" zugerechnet (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 10/1387, Frage 4)?

4

b) Um welche Projekte handelt es sich im einzelnen bei den knapp 400 Millionen DM für den Förderbereich „ländliche Entwicklung" und den 125 Millionen DM für den Förderbereich „Grundbedürfnisse", und inwieweit werden diese Projekte den international anerkannten Kriterien für Hilfemaßnahmen in diesen Sektoren gerecht?

5

a) In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen wird der Erfahrungsaustausch des BMZ mit der bundesdeutschen Wirtschaft über die Mischfinanzierung fortgesetzt?

5

b) Welche konkreten Schritte zur weiteren Anpassung der Mischfinanzierung an die Bedürfnisse und Interessen der Wirtschaft werden vom BMZ in Erwägung gezogen?

5

c) Welche Position vertritt das BMZ bezüglich neuer Modelle der Exportfinanzierung mit Mitteln der Entwicklungshilfe, wie sie von der bundesdeutschen Wirtschaft gefordert werden (z. B. revolvierender Fonds bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus FZ- und Kapitalmarktmitteln)?

5

d) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, daß sie es bisher versäumt hat, die Meinung entwicklungspolitisch tätiger gesellschaftlicher Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Kirchen, freie Träger, entwicklungspolitische Aktionsgruppen, Gewerkschaften, Parteien) über die massive Ausdehnung der Mischfinanzierung und deren negative Auswirkungen auf die Qualität der Entwicklungshilfe einzuholen?

Bonn, den 23. August 1984

Gottwald Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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