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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Atomkraftwerkexport in die Türkei (G-SIG: 10001667)

Auftragsvergabe an die KWU für einen Atomreaktor an der türkischen Südküste bei Akkuya, Finanzierung und Gewährung von Hermes-Bürgschaften, Verzicht auf "überzogene" Sicherheitsanforderungen, Erstellung eines Gutachtens für die Sicherheit des KWU-Exportreaktors durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit, Belieferung des türkischen Reaktors mit angereicherten Uran, Entsorgung der abgebrannten Brennelemente, Export des Modellreaktors in andere Länder

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

24.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/194505.09.84

Atomkraftwerkexport in die Türkei

der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Türkei plant seit mehreren Jahren, an der türkischen Südküste bei Akkuya einen Atomreaktor zu errichten. Nach den vorliegenden Informationen hat die westdeutsche Kraftwerk-Union (KWU) sich bei der Auftragsvergabe gegen andere westliche Reaktorhersteller durchsetzen können, wobei in Presseberichten und seit dem 3. September 1984 auch durch eine Kurzstudie des Öko-Instituts Freiburg die Lauterkeit der diesbezüglichen KWU-Geschäftspraktiken in Frage gestellt wird. Die Bundesregierung hat sich diesen Quellen zufolge mit verschiedenen flankierenden Maßnahmen für die Auftragsvergabe der Türkei an die KWU eingesetzt.

Vor dem Hintergrund jüngst erhobener schwerer Vorwürfe des Öko-Instituts Freiburg an die Adresse der Bundesregierung, hier eine aggressive, allein an Unternehmensinteressen ausgerichtete Verkaufspolitik in unverantwortlicher Weise aktiv unterstützt zu haben, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Bestätigt die Bundesregierung Informationen, denen zufolge a) der Verkaufspreis des von der KWU angebotenen Reaktors 3 Milliarden DM betragen soll, wovon die Türkei 700 Millionen DM aufbringen soll, b) sie beabsichtigt, den geplanten Reaktorexport durch eine Hermes-Deckungsgarantie in Höhe von 1,4 Milliarden DM abzustützen?

2

Falls ja, welches Finanzierungsverfahren ist für die restlichen 900 Millionen DM vorgesehen?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die 3-Milliarden-DM-Zusage vor dem Hintergrund, daß für den Bau eines neuen Reaktors mit ähnlicher Kapazität in der Bundesrepublik Deutschland von Baukosten in Höhe von 5 bis 6 Milliarden DM ausgegangen wird?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des Sprechers der KWU, J. Hospe, man habe im Fall des Türkei-Reaktors auf einige „überzogene" Sicherheitsanforderungen, die von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland gestellt würden, verzichtet (vgl. Spiegel 17/84), und um welche Anforderungen handelt es sich im einzelnen?

5

Ist das für die Türkei anvisierte Reaktormodell in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungsfähig?

6

Bestätigt die Bundesregierung die Angaben des Öko-Instituts Freiburg, wonach im Fall des für die Türkei vorgesehenen Reaktormodells — eine ausreichende räumliche Trennung von Gebäuden und wichtiger Systeme nicht vorgesehen ist, — bestimmte Anlagenteile unzureichend gegen Einwirkung von außen, insbesondere gegen Erdbeben geschützt sind, — die den Sicherheitsbehälter umgebende Betonkuppel eine weitaus geringere Wandstärke hat als bei neuen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland, — die Notstromversorgung unzuverlässiger als bei inländischen Anlagen ausgelegt ist?

Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tatbestände?

7

Liegen der Bundesregierung Hinweise dafür vor, daß die spezielle Auslegung des KWU-Reaktormodells auf türkischer Seite Mißtrauen in Sachen Reaktorsicherheit hervorgerufen hat?

8

Aus welchem Grund wurde seitens des Bundesinnenministeriums bei der „Gesellschaft für Reaktorsicherheit" ein Auftrag erteilt, für 900 000 DM die Sicherheit des KWU-Exportmodells zu überprüfen?

9

Inwieweit ist das Bundesinnenministerium zuständig für Fragen, die den Nuklearexport betreffen?

10

Beabsichtigt das Bundesinnenministerium eine Veröffentlichung der genannten Studie? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht?

11

Verfügt die Bundesregierung über einen Kriterienkatalog, an dem sich die Vergabe außergewöhnlich hoher Hermes-Bürgschaften orientiert? Falls ja, welche Kriterien sind dort festgehalten? Falls nein, nach welchen Kriterien vergibt die Bundesregierung Hermes-Bürgschaften? Ist die Aufstellung und Verabschiedung eines Kriterienkatalogs für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften vorgesehen?

12

In welcher Höhe und in welchen einzelnen Fällen wurden seitens der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Hermes-Bürgschaften für Nuklearexporte gewährt?

13

In welcher Höhe, in welchen einzelnen Fällen und aus welchen Gründen mußten in der Vergangenheit Hermes-Bürgschaften für Nuklearexporte ausgezahlt werden? Wie hoch war in diesen Fällen der prozentuale Anteil der Nuklearartikellieferanten an dem finanziellen Verlust?

14

Aus welchen Beständen soll im Fall des Reaktorgeschäfts mit der Türkei die Belieferung mit angereichertem Uran erfolgen? Welche Vereinbarungen sind vorgesehen für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente, des sonstigen anfallenden Atommülls und des Reaktors?

15

Handelt es sich bei dem von der KWU projektierten Reaktor um einen Modellreaktor für weitere Exportgeschäfte? Falls nein, warum ließ die Bundesregierung speziell für den Türkei-Reaktor eine Studie im Werte von 900 000 DM in Auftrag geben? Falls ja, welche anderen Aufträge könnten nach dem absehbaren Abschluß des Türkei-Geschäfts folgen?

Bonn, den 5. September 1984

Nickels Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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