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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Freiverkäuflichkeit und Selbstbedienung bei Arzneimitteln (G-SIG: 10001711)

Verkauf von Arzneimitteln in Supermärkten und sog. Drogeriemärkten, "Harmlosigkeit" dieser Präparate, sog. "Fachkenntnis" des Verkaufspersonals, Steigerung des Umsatzes durch die Veranstaltung von "Gesundheits-, Natur-, Schlankheits- und Schlafwochen"

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

02.10.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/1 98417.09.84

Freiverkäuflichkeit und Selbstbedienung bei Arzneimitteln

der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Ihre Verbraucher können normalerweise nicht abschätzen, wann deren Verwendung einem Fehl- und Überkonsum gleichkommt und wann sie sich durch den Gebrauch von Arzneimitteln erst gerade eine Erkrankung zuziehen.

Angesichts des beträchtlichen Über- und Fehlkonsums von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland und angesichts des Ausmaßes an jatrogenen und arzneimittelbedingten Erkrankungen fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nichtverschreibungspflichtigen und frei (das heißt, auch außerhalb von Apotheken) verkäuflichen Arzneimittel in den letzten Jahren stark vermehrt in Supermärkten, sogenannten Drogeriemärkten und ähnlichen Verkaufsstellen abgegeben wurden, z. B. in 1 500 entsprechenden Verkaufsstellen im Jahre 1983:

Tonika (Stärkungsmittel) für 24,9 Mio. DM, Laxanzien (Abführ- und Schlankheitsmittel) für 11,7 Mio. DM, Vitaminpräparate für 10,7 Mio. DM, Sedativa (Beruhigungsmittel) für 4,0 Mio. DM, Knoblauchpräparate für 5,4 Mio. DM, während die entsprechenden Zahlen für 16 000 Apotheken lauten: Tonika 12,1 Mio. DM, Laxanzien 8,4 Mio. DM, Vitaminpräparate 7,2 Mio. DM, Sedativa 0,9 Mio. DM, Knoblauchpräparate 4,2 Mio. DM.

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Präparate keineswegs immer „harmlos" sind, sondern z. B.

bei alkoholhaltigen Tonika zu Alkoholismus,

bei Laxanzien zu Gewöhnung und gesteigerter Verstopfung sowie Kaliumverlust im Organismus,

bei Vitaminpräparaten zu Überkonsum,

bei Sedativa zu Gewöhnung und seelisch abnormen Zuständen,

bei Knoblauchpräparaten zur Verhinderung einer geeigneteren Therapie führen können und daß daher bei Abgabe dieser Mittel immer eine qualifizierte Fachberatung zur Verfügung stehen müßte?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sogenannte „Fachkenntnis" des Verkaufspersonals in Drogeriemärkten hierzu keinesfalls ausreicht?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß selbst dieses sogenannte Fachpersonal in mehr als der Hälfte aller Verkaufsvorgänge nicht tatsächlich anwesend ist und daher keineswegs immer zur Verfügung steht?

5

Hält es die Bundesregierung für gesundheitspolitisch vertretbar, daß diese Arzneimittel also ohne entsprechende Beratungsmöglichkeit in so großer Menge abgegeben werden?

6

Hält die Bundesregierung es insbesondere für gesundheitspolitisch verantwortbar, daß diese Arzneimittel (im Gegensatz zu der Praxis der Apotheken) in Selbstbedienungsregalen und unter enormer Werbung angeboten werden?

7

Bei welchen weiteren, in Frage 1 nicht genannten Arzneimittelgruppen hält die Bundesregierung die Selbstbedienung und den Mangel an Fachberatung sowie die Werbung für gesundheitspolitisch nicht vertretbar?

8

Welche weiteren, in Frage 2 nicht genannten gesundheitsschädigenden Wirkungen der freiverkäuflichen Arzneimittel hält die Bundesregierung für bedenklich?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der oben beschriebene bedenkliche Umsatz an freiverkäuflichen Arzneimitteln zur Zeit noch drastisch gesteigert werden soll durch die Veranstaltung sogenannter „Gesundheitswochen", „Naturwochen", „Schlankheitswochen", „Schlafwochen" u. ä. in den „Drogeriemärkten"?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß

a) die Werbung,

b) die Verteilung von Arzneimittelmustern,

c) die Selbstbedienung,

d) die fehlende Fachberatung bei freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken weiterhin geduldet bzw. erlaubt sein sollen oder gedenkt sie in diesen Punkten Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, wann und welche im einzelnen?

Bonn, den 17. September 1984

Dr. Hickel Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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