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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch Apotheken (G-SIG: 10001713)

Verdrängung vorhandener Apotheken von ihrem Standort, jährliche "Neugründungen" von Apotheken, finanzieller Druck von Immobilienmaklern auf Apotheker, ihre Umsätze zu erhöhen, um die geforderten Mieten aufbringen zu können; Bestimmung eines Mindestabstandes zwischen zwei Apotheken

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

02.10.1984

Aktualisiert

26.07.2022

BT10/198617.09.1984

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch Apotheken

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1986 17.09.84 Sachgebiet 2121 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch Apotheken Die Apotheke ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein Geschäftsbetrieb, sondern eine Einrichtung des öffentlich- rechtlichen Gesundheitswesens, die die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen hat (§ 1 Apothekengesetz) und dabei in den Möglichkeiten ihrer Geschäftsführung (Werbung, Selbstbedienung) im Interesse der Gesundheitsfürsorge stark eingeschränkt sowie zur Bereitstellung von Fachberatung durch approbierte Apotheker oder pharmazeutisch-technische Assistenten verpflichtet ist. Wir fragen daher die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland mindestens sieben Maklerfirmen darauf spezialisiert sind, in Zusammenarbeit mit Apothekeneinrichtungsfirmen vorhandene Apotheken von ihrem Standort zu verdrängen mit dem Hinweis, daß in unmittelbarer Nachbarschaft eine neue Apotheke eröffnet, wenn die alte sich nicht bereit findet, die neuen Räume — auch zu ruinösen Mieten — anzumieten? 2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der jährlichen „Neugründungen" von Apotheken, deren „Neugründung " auf derartige „Erpressung", auch durch weitere Makler- und Architektenfirmen, beruht? 3. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gesundheitspolitisch unbedenklich, wenn Apotheken durch massiven finanziellen Druck von Immobilienmaklern und anderen Geschäftsleuten gezwungen werden, ihre Umsätze drastisch zu erhöhen, um die geforderten Mieten — die einer indirekten Gewinnbeteiligung gleichkommen — aufbringen zu können? 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Bestimmung eines Mindestabstandes zwischen zwei Apotheken ein geeignetes Mittel wäre, um diesem Mißstand abzuhelfen, und ist sie bereit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, wann? Bonn, den 17. September 1984 Dr. Hickel Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion]

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