Belastung des Feuchtgebietes Dümmer (Niedersachsen)
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist der Bundesregierung der katastrophale Zustand (Überdüngung, Verschlammung) des Dämmers bekannt, der mit seiner Umgebung ein „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" nach der Ramsar-Konvention und „Europareservat" ist?
Teilt die Bundesregierung die Meinung von Naturschutzverbänden, die als Ursachen für diesen Zustand die Eindeichung des Dümmers und die starke Belastung, vor allem des Bornbachs, mit Gülle sehen?
Mit welchen Beträgen hat sich die Bundesregierung 1953 an der Eindeichung des Dämmers beteiligt?
Sind der Bundesregierung die Pläne niedersächsischer Behörden, die dem Landwirtschaftsminister Glup unterstehen, bekannt, nach denen der Bornbach um den Dümmer herum geleitet werden soll, verbunden mit einem Ausbau des Dümmer-Randkanals und der Alten Hunte?
Wird die Verwirklichung dieser Pläne eine weitere Entwässerung und Drainage der Dümmer-Niederung zur Folge haben?
Wie wird sich Entwässerung und Drainage auf die hochgefährdeten Wat- und Wasservögel auswirken, die in diesem Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung brüten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz dem Gebiet den Titel Europareservat aberkennen wird, falls die Landesregierung Niedersachsen die Pläne des Landwirtschaftsministers Glup verwirklichen wird, weil dieser Verband bei Verwirklichung der geplanten Maßnahmen eine fundamentale Entwertung dieses Gebietes befürchtet?
Wird die Bundesregierung der niedersächsischen Landesregierung Mittel aus dem Haushaltstitel Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" oder andere Haushaltsmittel für das geplante Projekt zur Verfügung stellen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung aufgrund ihrer Verpflichtungen im Hinblick auf internationale Konventionen zum Vogelschutz (Ramsar-Konvention, EG-Vogelrichtlinie), das Projekt zu verhindern?
Wird die Bundesregierung diese rechtlichen Möglichkeiten nutzen und das Projekt verhindern?
Trifft es zu, daß in dem Feuchtgebiet internationaler Bedeutung von Betrieben mit Massentierhaltung Gülle ausgebracht wird?
Wird die Bundesregierung im Hinblick auf ihre internationalen Verpflichtungen von der niedersächsischen Landesregierung verlangen, ein Konzept vorzulegen, das den Dümmer tatsächlich saniert (vollständige Reinigung der Dümmer-Zuflüsse, Beseitigung des Faulschlammes im Dümmer, Verhinderung der Ausbringung von Gülle)?