Feldpostübung der Deutschen Bundespost
der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundespost hat in der Zeit vom 13. bis 20. September 1984 eine Feldpostversorgung für die Truppen des Herbstmanövers „Flinker Igel" durchgeführt.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Rechtsgrundlage besteht für eine derartige Vorbereitung der Deutschen Bundespost auf den Fall eines Krieges?
Ist die Maßnahme Teil eines Gesamtplans, der auch die Bereiche Justiz und Gesundheitswesen umfaßt, ebenso wie die Landwirtschaftsministerien der Länder, z. B. Baden-Württemberg, die sich seit Jahren mit der Planung von Lebensmittelverteilung und der Ausgabe von Lebensmittelkarten befassen?
Laufen die Kosten des Unternehmens über den Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung oder des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen?
Wie sind die Kosten dieser Aktion haushaltsrechtlich abgesichert, und unter welchem Haushaltstitel erscheinen sie?
Welche dienstlichen Anweisungen bestanden für Postbeamte, an einem Feldpostbetrieb teilzunehmen und Uniform zu tragen?
Waren die Anweisungen geheim, und welche Uniformen wurden getragen?
Wurde die Teilnahme von einzelnen Beamten verweigert?
Wie war der Status der Postbeamten in dieser Situation, und welcher Weisungsbefugnis unterstanden sie?
Wurden auch spezielle Feldpostämter und Feldpostleitstellen eingerichtet und wo?
Stimmt es, daß die Soldaten von ihrem Kommandierenden General aufgefordert wurden, möglichst viele Feldpostbriefe zu schreiben, damit überprüft werden könne, ob ein Feldpostsystem im Ernstfall auch funktioniere?
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen teilte dem Bundesminister für Verteidigung mit, daß für das Sondermarkenprogramm 1985 das Thema „30 Jahre Bundeswehr" ausgewählt worden sei.
In welchem Sondermarkenprogramm wird der während des gleichen Zeitraumes möglichen Kriegsdienstverweigerung und des Einsatzes der Zivildienstleistenden gedacht?