Neufassung der DIN 18011 (Entwurf)
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Gegensatz zur ursprünglichen Intention der von der Wohnungsnormung Betroffenen haben sich die an der Normungsarbeit beteiligten Organisationen und Behörden stärker an der Begrenzung oder Entlastung der staatlichen Neubau- und Modernisierungsförderung bei anhaltend hohen Herstellungspreisen und Zinsen orientiert.
Der Verdacht liegt nahe, daß eine weitere Abwertung des Sozialen Wohnungsbaus bewußt hingenommen, wenn nicht sogar beabsichtigt wurde. Unter dem Deckmantel von angeblich notwendig fiskalischen Einschnitten und dem Abbau planungsbürokratischer Verregelung könnte durch eine Substandard-Strategie der Mietwohnungsbau zum Schlicht- und Übergangswohnungsbau herabgestuft, Fördervolumen hier zu anderweitiger Verwendung freigesetzt und die Mietwohnung allgemein unterschwellig weiter diskreditiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie beurteilt die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, den Entwurf der DIN 18 011 ?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß Wohnungen durch Neubau oder Modernisierung hergestellt werden, die zum Teil sogar hinter den Flächenstandard der 50er Jahre zurückfallen, und welcher Bewohnerkreis soll solche Substandard-Wohnungen beziehen?
Können Räume für zwei Personen als „Individualräume" bezeichnet werden, ist nicht für jeden Menschen, ob jung oder alt, neben einem Gemeinschaftsraum (Wohnraum) angemessener Größe ein eigener Raum zeitgemäß und gerade auch für Kinder eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern auch in Mieterhaushalten zur freien Entfaltung der Persönlichkeit Voraussetzung?
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß in Zukunft für junge vielköpfige Mieterhaushalte oder Mehrgenerationenhaushalte bei niedrigem Haushaltseinkommen nicht Notlagen entstehen, die zwingen, eine Substandard-Wohnung zu beziehen?
Ist es zu erwarten, daß die durch die Normung beabsichtigte Wohnflächen-Beschränkung in einem Zusammenhang mit den Wohnungsförderungsbestimmungen oder den Bemessungsgrundlagen für das Wohngeld (z. B. zuschußfähige Wohnungsgröße) gebracht wird?