Anliegen der traditionellen Hopi-Indianer, der 39. UN-Generalversammlung ihre spirituelle Friedens- und Überlebensbotschaft zu übermitteln
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Hopi, auch „Volk des Friedens" genannt, sind Bewahrer der ältesten spirituellen Lehren Nordamerikas und Hüter jahrtausendealter Prophezeiungen. Basis ihres Lebensstils sind spirituelle und natürliche Gesetze, die sie zur Gewaltlosigkeit verpflichten und derentwegen sie niemals ihre „Bogen und Pfeile gegen irgendjemanden erheben werden".
Unterstützt von einer breiten Welle internationaler Solidarität bemühen sich die Vertreter der traditionellen Hopi seit vielen Jahren, ihrem historischen Auftrag folgend, der Weltöffentlichkeit ihre Friedens- und Überlebensbotschaft zu übermitteln und vor dem „Haus aus Glas", der UN-Generalversammlung, Gehör zu finden.
Angesichts der gefährlich zugespitzten Weltsituation und angesichts der Gefahr eines alles Leben auf dieser Erde zerstörenden nuklearen Holocausts, angesichts der Tatsache, daß dies der erklärtermaßen letzte Versuch der Hopi ist, ihr Anliegen der Weltöffentlichkeit und der UN-Generalversammlung zu unterbreiten und sie dabei auf die Unterstützung durch offizielle UNO-Mitgliedstaaten angewiesen sind, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist die Bundesregierung bereit, das Anliegen der Hopi-Indianer, durch einen traditionellen Vertreter ihres Stammes — wahrscheinlich dem Kikmongwi von Shungopavi, dem höchsten religiösen Vertreter der Hopi — der UN-Generalversammlung ihre Friedens- und Überlebensbotschaft mündlich zu übermitteln, in der Generalversammlung zu unterstützen und gegebenenfalls das Anliegen selbst als Antrag der Generalversammlung zu unterbreiten, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, wie in einem anderen Fall schon einmal geschehen (Honduras), einen Vertreter der traditionellen Hopi in die bundesdeutsche UN-Delegation aufzunehmen, um ihm so den Zugang zur UN-Generalversammlung zu ermöglichen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung?
Der österreichische Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten hat laut eines Briefes vom 19. September 1984 an den Arbeitskreis Hopi — Österreich die österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen angewiesen, „Kontakte mit befreundeten Delegationen (...) bezüglich des Begehrens der Hopi herzustellen".
a) Ist die bundesdeutsche UN-Vertretung, die mit Sicherheit als „befreundete Delegation" gilt, inzwischen von der österreichischen Delegation in dieser Frage konsultiert worden? Wenn ja, was war ihre Reaktion? Wenn nein, wie gedenkt die bundesdeutsche Delegation sich diesem Gesuch gegenüber zu verhalten?
b) Erwägt die Bundesregierung, von sich aus in dieser Frage UN-Delegationen anderer Staaten zu konsultieren, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fraktion DIE GRÜNEN, daß
a) der jahrhundertelange und in den letzten Jahren intensivierte Versuch der Hopi, Konflikte mit staatlich vorgesetzten Behörden gewaltfrei zu lösen — und dies trotz der Tatsache, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika von den traditionellen Hopi nicht als ihre anerkannt wird, die Hopi auch niemals von den Vereinigten Staaten von Amerika besiegt worden sind noch sich ergeben haben —, unsere volle Sympathie und Unterstützung genießen muß,
b) die Hopi bei einer Stammesgröße von nur noch annähernd 8 000 Menschen besonders auf internationalen Schutz angewiesen sind und eine gegenüber ihrem Anliegen negative Haltung sie nur noch weiter in die Resignation treiben wird?
In einer Botschaft an den Präsidenten der 38. UN-Generalversammlung forderten die „Vereinigten Souveränen Hopi-Nationen" am 20. September 1983 die Vereinten Nationen dazu auf, eine Untersuchungskommission in das Land der Hopi zu entsenden, die Menschenrechtsverletzungen überprüfen soll. Ist die Bundesregierung bereit, diesen Antrag zu unterstützen und, sollte er noch nicht offiziell Verhandlungsgegenstand gewesen sein, gegebenenfalls selbst aufzugreifen und zum Gegenstand einer Initiative der Generalversammlung zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel Österreichs folgend, einen Vertreter der traditionellen Hopi durch ein Mitglied des Kabinetts zu empfangen und sich so im direkten Gespräch über die Verletzungen der souveränen Rechte der Hopi, ihrer Menschenrechte, religiösen Rechte und Umweltrechte zu informieren?
Ist die Bundesregierung, vertreten durch ein Mitglied der UN -Botschaft, zugleich bereit, den Klagen der Hopi durch Gespräche mit Vertretern der traditionellen Hopi und Besuchen vor Ort nachzugehen?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Mengen und Anteile des
a) auf dem das sogenannte Colorado-Plateau umfassenden Gebiet,
b) auf dem von Hopi und Navajos gemeinsam genutzten Land (Joint Use Areal),
c) auf dem Gebiet der Hopi-Reservation seit 1949 bis heute abgebauten Urans in die Bundesrepublik Deutschland exportiert wurden und welche Energieunternehmen Empfänger dieser Lieferungen in der Bundesrepublik Deutschland waren und sind?
Sieht die Bundesregierung in dem gegen den Widerstand der traditionellen Hopi durchgeführten Abbau von Mineralien auf dem Gebiet des Colorado-Plateaus — für die traditionellen Indianer spiritueller Mittelpunkt des Kontinents, heiliges und zu schützendes Gebiet — sowie in der damit verbundenen Zerstörung ihrer traditionellen Lebensweisen eine Verletzung von Artikel 1 (Recht auf Selbstbestimmung) und von Artikel 18 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?