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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Öffentliche Gelder für eine großtechnische nukleare Wiederaufarbeitungsanlage (G-SIG: 10001923)

Volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Baus einer Wiederaufarbeitungsanlage in Dragahn oder Wackersdorf nach dem Investitionszulagengesetz, Gesamtbaukosten und Höhe der Bundeszuschüsse, Mittel aus der Zonenrandförderung, Änderung der staatlichen Förderprogramme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Bürgschaften der Länder oder des Bundes für industrielle Großprojekte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

29.11.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/234413.11.84

Öffentliche Gelder für eine großtechnische nukleare Wiederaufarbeitungsanlage

der Abgeordneten Burgmann, Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Leiter der Kernforschungsanlage Jülich, Häfele, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), Scheuten, und andere haben darauf aufmerksam gemacht, daß die geplante neue Anlage zur Wiederaufarbeitung von verbrauchten Nuklearbrennstoffen aus Atomkraftwerken (WAA) im internationalen Maßstab „nicht wettbewerbsfähig" sei und zudem „unwirtschaftlich" arbeite (vgl. HAZ vom 16. Februar 1984, SPIEGEL 13/84).

Scheuten hat zusätzlich darauf verwiesen, daß die geplante WAA „bei Betriebsbeginn ohne Aufträge dastehen könnte" und erklärt, man wolle die WAA nicht „um jeden Preis" bauen (HAZ vom 31. März 1984).

Wie ebenfalls der Presse zu entnehmen war, beabsichtigt die DWK, öffentliche Gelder für den Bau einer WAA in Dragahn oder Wackersdorf zu beantragen (Zonenrandförderung, vgl. Handelsblatt vom 31. Januar 1984).

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Bundesregierung:

Fragen13

1

Gestatten das Investitionszulagengesetz, das Zonenrandförderungsgesetz oder das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die staatliche Bezuschussung eines Industriebetriebes, der nicht wettbewerbsfähig ist und unwirtschaftlich arbeitet?

Falls ja, welche Bestimmungen liegen dem zugrunde?

Falls nein, welche anderen gesetzlichen Grundlagen machen eine staatliche Bezuschussung der Investitionskosten möglich?

2

Ist eine WAA nach Auffassung der Bundesregierung nach § 1 Abs. 1 und § 2 Investitionszulagengesetz „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig"?

Falls ja, woran ist nach Ansicht der Bundesregierung der besondere volkswirtschaftliche Nutzen der WAA festzumachen?

3

Inwiefern könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine WAA die in § 2 Investitionszulagengesetz festgeschriebenen Zielsetzungen erfüllen, wonach auszuschließen ist, daß das Investitionsvorhaben „die Abhängigkeit des jeweiligen Wirtschaftsraums von Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige erheblich verstärkt"?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vermögensverhältnisse der DWK vor dem Hintergrund der Vertretbarkeit einer Förderung derselben nach § 3 Abs. 3 Zonenrandförderungsgesetz?

5

Wieviel Prozent der Investitionskosten für die Errichtung der WAA im Zonenrandgebiet könnten maximal aus öffentlichen Mitteln (auf Landes- und Bundesebene) bezuschußt werden?

Welcher prozentuale Anteil an den WAA-Baukosten sollte nach Auffassung der Bundesregierung aus Bundesmitteln getragen werden?

6

Ist eine Bezuschussung der WAA aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie vorgesehen?

Falls ja, auf welcher Grundlage, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe?

7

Liegt nach Auffassung der Bundesregierung die von der niedersächsischen Landesregierung am 15. Juni 1984 referierte Kostenrechnung der DWK in einem realistischen Bereich, der zufolge die geplante WAA (inkl. Inflationsrate und Zinsen) 10 bis 11 Milliarden DM kosten wird?

Falls nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtbaukosten (inkl. Inflationsrate und Zinsen) dieser Anlage?

8

Wieviel Dauerarbeitsplätze werden durch den Betrieb der geplanten WAA nach Abschluß aller Bauarbeiten geschaffen?

9

Hat die DWK bereits Mittel aus der Zonenrandförderung erhalten

a) für den Erwerb der Gebäude der Bayerischen Braunkohleindustrie (BBI) bei Wackersdorf,

b) für die Einrichtung von Ausbildungsplätzen in den ehemaligen Gebäuden der BBI bei Wackersdorf,

c) für sonstige Maßnahmen im Rahmen der beantragten WAA in Wackersdorf?

10

Sind Zonenrandfördermittel in den Ausbau der Infrastruktur der Oberpfalz, insbesondere in den Straßenbau, die Energieversorgungsleitungen und die geplante Großschaltanlage bei Wackersdorf geflossen bzw. hierfür vorgesehen?

Stehen diese Förderungen in einem Zusammenhang zum geplanten Bau der WAA?

11

In welcher Höhe sind bisher Zonenrandfördermittel nach Lüchow-Dannenberg in Infrastruktur- und sonstige Maßnahmen zugunsten der nuklearen Entsorgung geflossen?

12

Am 9. August 1984 erklärte Bundeswirtschaftsminister Bangemann unter Bezugnahme auf die geplante Wiederaufarbeitungsanlage, eine Reform der staatlichen Förderprogramme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sei erforderlich.

In welcher Hinsicht und zu welchem Zweck hält die Bundesregierung eine Änderung der staatlichen Förderprogramme für erforderlich?

Steht das genannte Reformvorhaben in einem Zusammenhang mit dem angekündigten Antrag der DWK auf Zonenrandförderung für die geplante WAA?

13

Im Oktober 1984 hatte nach Angabe der „Wirtschaftswoche" Nr. 45 vom 2. November 1984 der bayerische Ministerpräsident in einem Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Albrecht kritisiert, das niedersächsische Kabinett habe „einen Subventionskatalog erörtert ..., der von der gesetzlichen zehnprozentigen Investitionszulage über Investitionszuschüsse in Höhe von 480 Millionen Mark die volle Übernahme aller Infrastrukturmaßnahmen bis hin zu einer Zwei-Milliarden-Mark-Landesbürgschaft reicht."

Haben einzelne Bundesländer grundsätzlich die Möglichkeit, ein einzelnes Industrieprojekt in der geschilderten Form bis hin zu einer Zwei-Milliardenbürgschaft zu subventionieren?

Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung derartige finanzielle Zusagen, wie sie in diesem Fall der niedersächsischen Landesregierung vorgehalten werden?

Ist die Bundesregierung bereit, ebenfalls Bundesbürgschaften für die Errichtung einer WAA in Erwägung zu ziehen?

Falls ja, in welcher Höhe?

Bonn, den 13. November 1984

Burgmann Dr. Hickel Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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