Behandlung mit Elektroschocks
der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag in der 7. Wahlperiode den Bericht einer Sachverständigenkommission zur psychiatrischen und psychotherapeutischen/psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung vorgelegt. In diesem Bericht wird auch die Entwicklung körperlicher Behandlungsverfahren wie die Elektrokonvulsion (Elektroschockbehandlung) angesprochen.
Die Fraktion DIE GRÜNEN hält es für fraglich, ob diese Methode der Behandlung psychisch Kranker noch zweckmäßig und vertretbar ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Bei welchen Indikationen werden Elektroschocks durchgeführt, und wer legt diese Indikationen fest?
Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse werden sie heute noch durchgeführt?
Wie hoch ist die Rückfallquote nach Elektroschockbehandlungen?
Welche Nebenwirkungen und Spätfolgen sind heute bekannt, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Gibt es Untersuchungen über Todesfälle und Suizide im Zusammenhang mit Elektroschockbehandlungen? Wenn ja, welche Zahlen liegen hierüber vor?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Patientinnen und Patienten, die gegen ihren Willen mit Elektroschocks behandelt wurden?
In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Forschungsvorhaben in der Psychiatrie, die über die Zweckmäßigkeit und Schädlichkeit von Elektroschocks forschen, und welche sind das?