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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Formaldehyd (III) (G-SIG: 10002085)

Umsetzung der Empfehlungen des Formaldehydberichts, insbesondere bei den Grenzwerten für die Innenluft, bei Möbeln und Textilien, Übernahme der japanischen Regelung, Schutz von Allergikern, Haftung bei der überschreitung von Grenzwerten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

04.01.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/262612.12.84

Formaldehyd (Ill)

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 12. November 1984 kündigte das BMJFG an, die Empfehlungen des Formaldehydberichtes schnell umzusetzen. Hierbei wurde u. a. folgendes genannt:

  • Gesetzliche Festlegung des Grenzwertes von 0,1 ppm Formaldehyd für Innenräume, das bedeutet, daß alle Gegenstände und Erzeugnisse, die für die dauernde Verwendung in Innenräumen bestimmt sind, nicht mehr abgeben dürfen;
  • Kennzeichnungspflicht von Erzeugnissen wie z. B. Möbeln, die mehr als 0,1 ppm Formaldehyd abgeben und nicht für die Verwendung in Innenräumen vorgesehen sind;
  • Verwendungsbeschränkung von Ortsschäumen. Sie dürfen in Innenräumen nicht mehr als 0,1 ppm Formaldehyd abgeben;
  • Kennzeichnungspflicht für Textilien, wenn sie mehr als 0,15 % freien Formaldehyd enthalten...."

Es ist unklar, wie der vorgesehene Innenraumgrenzwert eingehalten werden soll, da jede mögliche Einzelemission maximal so hoch sein darf wie der Grenzwert, der als Summe zu verstehen ist. Er wird schon überschritten, wenn z. B. Möbel, die den erlaubten Gehalt voll ausschöpfen, in der Wohnung stehen und dann neue Textilien oder formaldehydhaltige Reinigungsmittel in diese Räume gebracht werden. Dies bedeutet z. B., daß Verwender von Ortsschäumen auf UF-Basis keine entsprechenden Möbel mehr in ihre Wohnung stellen dürfen. Wer bei Überschreitung haftet, ist unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Steht die Bundesregierung zu ihrer Aussage, daß sie die Empfehlungen des Formaldehyd-Berichtes umsetzen will?

2

Steht die Bundesregierung insbesondere dazu, daß sie den Innenraumluftwert von 0,1 ppm als Grenzwert festlegen will?

3

Steht die Bundesregierung auch zu der Ankündigung, für Möbel und andere Emissionsquellen sowie für UF-Ortsschaum einen Emissionsgrenzwert von 0,1 ppm festzulegen?

4

Steht die Bundesregierung auch zu ihrer angekündigten Reglementierung für den Bereich der Textilindustrie?

5

Wenn die Fragen 1 bis 4 bejaht werden: Wie will die Bundesregierung den Innenraumluftgrenzwert von 0,1 ppm vollziehen?

6

Wie kann nach Meinung der Bundesregierung ein Gesamtimmissionsgrenzwert eingehalten werden, wenn die Einzelemissionen jeweils so groß sein dürfen wie die Gesamtemission?

7

Bedeutet der 0,1 ppm-Grenzwert bei der derzeitigen Praxis der Möbelherstellung nicht faktisch, wie es die GRÜNEN gefordert haben, auf Formaldehyd im Innenraumbereich verzichten zu müssen?

8

Gehen die Emissionen aus Textilien in den 0,1 ppm-Grenzwert mit ein?

9

Trifft es zu, daß die Textilindustrie angekündigt hat, daß sie sich von dem 0,1 ppm-Grenzwert nicht betroffen fühlt?

10

Wie ist der Wert für Textilien von 0,15 % begründet?

11

Warum wurden hier nicht die japanischen Regelungen übernommen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Allergiker auch auf Gehalte unter 0,1 ppm reagieren? Wie sieht der Bundesregierung deren Schutz gewährleistet?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Fertigholzhäusern Formaldehydgehalte von bis zu 1 ppm auftreten können? Welche Maßnahmen will sie hier ergreifen, damit der Grenzwert eingehalten wird?

14

Wen kann ein Verbraucher haftbar machen, wenn der Innenraumluftgrenzwert von 0,1 ppm überschritten wird, weil die Wohnung mit UF-Schaum isoliert ist (mit einer Emission kleiner 0,1 ppm), er Möbel besitzt, die Formaldehyd abgeben (weniger 0,1 ppm) und seine Teppiche und Kleidungsstücke einzeln auch weniger als 0,1 ppm abgeben, die Summe aller Einzelemissionen aber mehr als 0,1 ppm beträgt?

15

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß durch die geschilderte Rechtsunsicherheit eine Flut von Prozessen folgen wird, die weder im Interesse der Bevölkerung noch der Wirtschaft sein kann?

Bonn, den 12. Dezember 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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