Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/2687
02.01.85
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Verwendung von Chlorkohlenwasserstoffen im Untertagebergbau (II)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Trifft es zu, daß vor Verabschiedung der Zweiten
Verordnung zur Durchführung des Altölgesetzes nahezu alle PCB-
haltigen Flüssigkeiten des Untertagebergbaus mit
mineralölhaltigen Flüssigkeiten entsorgt wurden und es hierdurch
wahrscheinlich zur Freisetzung von Dioxinen und anderen
Ultragiften gekommen ist?
b) Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, daß auch
heute noch chlorkohlenwasserstoffhaltige Flüssigkeiten aus
dem Untertagebergbau gemeinsam mit Mineralölen
entsorgt werden?
Wenn nein, hält es die Bundesregierung dann weiterhin für
verantwortbar, daß mit Tetrachlorbenzyltoluol ein Stoff
eingesetzt wird, der hautreizend und vermutlich
krebserzeugend ist und bei Verbrennung Dioxine und andere Ultragifte
freisetzt?
2. a) Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher
versäumt, quantitative Daten über den PCB-Eintritt in die
Umweltmedien über Bewitterungsanlagen, Fördergut und
Grubenwässer ermitteln zu lassen, obwohl etwa 70 % der im
Inland verbrauchten PCBs über diese Anwendung
freigesetzt wurden?
b) Angesichts der Tatsache, daß seit Jahren jährlich rund 1900
Tonnen PCB- und ähnlicher chlorkohlenwasserstoffhaltiger
Öle im Bergbau Untertage freigesetzt werden, die
Bundesregierung aber keine quantitativen Angaben über die
einzelnen Ströme machen kann,
a) wann gedenkt die Bundesregierung Untersuchungen
über die Einleitung von PCBs mit dem Sümpfungswasser
in Oberflächengewässer vorzunehmen? Wenn solche
Untersuchungen nicht durchgeführt werden sollen,
woher weiß die Bundesregierung, daß von einer
derartigen Einleitung kein relevantes Gefährdungspotential
ausgeht,
Drucksache 10/2687 Deutscher Bundestag — 10. Wählperiode
b) wann gedenkt die Bundesregierung Untersuchungen
über den Anteil an PCBs anzustellen, der nach der
Kohleaufbereitung in
1. Kokereien verbrannt,
2. Kraftwerken verbrannt,
3. Einzelfeuerungen verbrannt,
4. mit dem gereinigten Kohlenwaschwasser in die
Gewässer abgeleitet wird?
3. Angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung den
Kontakt zwischen Chlorkohlenwasserstoffen mit der Kohle unter
Tage nicht ausschließen kann und hierüber auch nicht über
quantitative Daten verfügt,
a) kann es die Bundesregierung ausschließen, daß Kohle, die in
beträchtlichem Maße mit Chlorkohlenwasserstoffen unter
Tage in Kontakt kam, bei der Verbrennung in Kokereien,
Kraftwerken oder Einzelfeuerungen Dioxine und andere
Ultragifte in erheblichem Maße freisetzt,
b) ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem
Schlauchbruch einer Schrämmaschine bei fallendem Streb mehrere
hundert Liter chlorkohlenwasserstoffhaltige Öle über die
Kohle fließen und diese Kohle somit einen äußerst hohen
PCB-Gehalt besitzt,
c) wann gedenkt die Bundesregierung endlich Messungen
bezüglich der Emission von Dioxinen und anderer
Chlorkohlenwasserstoffe zumindest bei Kraftwerken und Kokereien
durchzuführen?
4. a) Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen der PCB-
haltigen Isolierflüssigkeit Pyrolene 1501
— derzeit im Einsatz sind,
— 1984 insgesamt eingesetzt wurden?
b) Wann soll ein Verwendungsverbot für Pyrolene 1501
getroffen werden?
c) Kann die Bundesregierung mitteilen, welches Unternehmen
die Isolierflüssigkeit Pyrolene 1501 herstellt?
Bonn, den 2. Januar 1985
Dr. Ehmke (Ettlingen)
Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion]