Bildschirmtext und Datenschutz (II)
der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bezug nehmend auf die für DIE GRÜNEN äußerst unbefriedigende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN zu Bildschirmtext und Datenschutz (Drucksache 10/2582) fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
a) Für welche Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern ist die Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Infrastruktur erforderlich?
b) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Entwicklung von Bildschirmtext (Btx) ihren Ausgang bei den wirtschaftlichen Interessen der Elektroindustrie und der Deutschen Bundespost (DBP) genommen hat, da die Märkte für herkömmliche Fernsehgeräte und Telefone nahezu gesättigt sind und Btx neue Absatzmärkte erhoffen ließ?
c) Aufgrund welcher Überlegungen kommt die Bundesregierung zu dem Schluß, daß die Einführung von Btx gemäß der Antwort auf Frage 3 in der Drucksache 10/2582 dem Gemeinwohl dient?
d) Welche Relevanz für die Einführung von Btx in der Bundesrepublik Deutschland besitzt die Aussage in der Antwort auf Frage 1 in der Drucksache 10/2582, daß „vergleichbare Dienste" derzeit in „praktisch allen Industrienationen" eingeführt werden?
a) Wie lauten Titel und Aufgabenstellung aller Begleituntersuchungen zu allen Btx-Feldversuchen, und welche Wissenschaftler haben an diesen Untersuchungen gearbeitet?
b) Wo wurden die Berichte zu den Begleituntersuchungen veröffentlicht?
c) Wann wurden die Begleituntersuchungen — begonnen, — beendet?
d) Wie ist der genaue Stand der Auswertungen der Begleituntersuchungen, d. h. — nach welchen genauen Fragestellungen wird ausgewertet und — welche Ergebnisse/Erkenntnisse liegen im einzelnen bereits vor?
e) Wann (genaues Datum) und nach welchen Kriterien wurde der Einführungsbeschluß für Btx getroffen, und inwieweit wurden Ergebnisse oder Erkenntnisse der Begleituntersuchungen bei diesem Beschluß berücksichtigt?
f) Wie groß ist die derzeitige Teilnehmerzahl von Btx, und wie gliedert sich diese Zahl in — Privathaushalte und — geschäftliche Benutzer bzw. Anbieter?
a) Gibt es für die Bundesregierung einen Unterschied zwischen den Begriffen „Bedarf" und „Akzeptanz"? Wenn ja, welchen und warum beantwortet die Bundesregierung die Frage nach dem Bedarf an Btx lediglich mit einer Aussage über die Akzeptanz (siehe Antwort auf Frage 2 in Drucksache 10/2582)?
b) Gehen wir richtig in der Annahme, daß es vor Einführung von Btx keine Untersuchungen über den Bedarf von Bürgerinnen und Bürgern an Btx gab?
c) Welche Aussagen über den Bedarf an Btx gab es seitens der Spitzenorganisationen der Gesellschaft bei der in der Antwort auf Frage 4 in der Drucksache 10/2582 erwähnten Erörterung von Fragen zur Entwicklung von Btx?
a) Aufgrund welcher Erkenntnisse in den Btx-Begleituntersuchungen sieht die Bundesregierung es als „erhärtet" an, „daß Btx kein Unterhaltungsmedium ist", und woran zeigt sich, „daß Btx Aktivierungseffekte erzeugt, die zwischenmenschlichen Beziehungen ausbaut und u. a. auch das Gespräch in der Familie fördert" [siehe Antwort auf Frage 6 b) in der Drucksache 10/2582]?
b) Welche Art von — Aktivierungseffekten, — zwischenmenschlichen Beziehungen und — Gesprächen in der Familie sind in der zitierten Antwort gemeint?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die durch Btx ermöglichte Verlagerung von Dienstleistungen (wie z. B. die Abwicklung von Bankgeschäften und Bestellungen) vom Personal auf den Kunden, und hält die Bundesregierung die damit einhergehenden Rationalisierungseffekte für wünschenswert?
b) Welche Untersuchungen über Rationalisierungsfolgen und Auswirkungen der durch Btx möglich werdenden sogenannten Teleheimarbeit sind der Bundesregierung bekannt, und wie beabsichtigt die Bundesregierung eventuellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu begegnen?
a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitschaft der DBP, die Rechtsunklarheit bei den neuen Fernmeldediensten (etwa bei Btx und Temex) zu beseitigen; d. h. ist die DBP bereit, die Bestimmungen darüber, welche Rechtsgarantien die DBP den Betroffenen bei den neuen fernmeldetechnischen Diensten gibt, übersichtlicher zu gestalten, z. B. durch Neugliederung der Fernmeldeordnung oder durch die Schaffung von Spezialgesetzen für Btx, Temex usw?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende, in einem Brief des Hessischen Datenschutzbeauftragten an den Hessischen Ministerpräsidenten Ende März 1984 geäußerte Auffassung: „Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur durch Gesetz möglich. Dies schließt zumindest die Verpflichtung ein, die Regelung des Artikels 9 Bildschirmtext-Staatsvertrag in das Fernmelderecht zu transformieren. Die Auffassung der Bundespost, ihr müsse es vorbehalten bleiben, den datenschutzrechtlichen Gehalt des Artikels 9 Bildschirmtext-Staatsvertrag durch betrieblich-organisatorische Maßnahmen oder im Wege von Rechtsregelungen zu gewährleisten' ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren."
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, daß die DBP zwei Broschüren (Anwenderhandbücher) zu Btx, die über technische Konzepte des Btx-Systems informieren, zwar dem Bundesbeauftragten, nicht aber den Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Verfügung gestellt hat, und wenn ja, warum stellt die DBP diese Informationen nicht den Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Verfügung, obwohl diese die DBP schon mehrmals zur vollständigen Information über das technische Systemkonzept von Btx aufgefordert haben?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung „durch die technische Ausgestaltung des Btx-Systems" ausgeschlossen, daß z. B. bei Bestellvorgängen bestimmte Verhaltensdaten der Benutzer wie etwa der genaue Zeitpunkt der Bestellung, die Dauer des Suchvorgangs und das Vorgehen bei der Benutzung des Suchbaums des betreffenden Btx-Angebots in der Btx-Zentrale bzw. in den Computern der entsprechenden Btx-Anbieter — insbesondere wenn diese mit eigenen (externen) Rechnern am Btx-System angeschlossen sind — gespeichert („festgehalten") und unter Marketing oder anderen Aspekten ausgewertet werden, wie es die Bundesregierung in den Antworten auf Fragen 11 und 13 in der Drucksache 10/2582 behauptet?
Hält es die Bundesregierung für ausgeschlossen, daß die bei dem im November 1984 in Hamburg demonstrierten „elektronischen Bankbetrug" verwendeten fremden Kennungen über das Btx-System bekanntgeworden sind, wie es die Verursacher dieses Vorfalls bekunden und wie es die DBP in ersten Stellungnahmen zu dem Vorfall zugegeben hatte, und wenn ja, warum?