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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Rüstungsexporte der Firma Rheinmetall (G-SIG: 10002157)

Export von Munitionsfüllanlagen nach Paraguay, Südafrika und Ägypten, mögliche illegale Exporte von Schußwaffen nach Argentinien, Saudi-Arabien und Marokko, Vorhandensein des "MG 42" in PLO-Basen im Libanon, rechtliche Maßnahmen gegen Rüstungsexporte der Fa. Rheinmetall, Veranlassung der Bundesregierung zur Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes, Parteispenden der Fa. Rheinmetall, Verbindungen zwischen Innenminister Dr. Zimmermann und der Firma

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

01.03.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/277421.01.85

Rüstungsexporte der Firma Rheinmetall

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Exporte von Munitionsfüllanlagen des Kalibers 155 mm

1.1 Ist der Export von Munitionsfüllanlagen des Kalibers 155 mm der Firma Rheinmetall sowohl nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als auch nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) genehmigungspflichtig?

1.2 Wann hat die Bundesregierung den Export einer Munitionsfüllanlage des Kalibers 155 mm der Firma Rheinmetall nach Paraguay genehmigt?

1.3 Hat sich die Bundesregierung vor oder nach Erteilung dieser Genehmigung darüber informiert, ob bei den Streitkräften Paraguays überhaupt eine Verwendungsmöglichkeit für dieses Kaliber besteht, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung dabei gekommen?

1.4 Hat die Bundesregierung von der Regierung von Paraguay eine Endverbleibserklärung für die Lieferung einer solchen Munitionsfüllanlage bekommen?

1.5 Wohin wurde nach Informationen der Bundesregierung diese für Paraguay bestimmte Munitionsfüllanlage tatsächlich geliefert?

1.6 Treffen Pressemeldungen zu, daß diese Munitionsfüllanlage aus der Bundesrepublik Deutschland über den brasilianischen Hafen Paranagua nach Südafrika geliefert wurde?

1.7 Welche tatsächlichen oder vermutlichen Verstöße gegen bundesdeutsche Ausfuhrbestimmungen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, ggf. seit wann? Wann wären ggf. entsprechende Verstöße verjährt?

1.8 Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, daß im Zusammenhang mit dieser Lieferung südafrikanische Techniker in der Bundesrepublik Deutschland und bundesrepublikanische Techniker der Firma Rheinmetall in Südafrika waren?

1.9 Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Vorfällen gezogen

  • hinsichtlich weiterer Rüstungsexporte nach Paraguay,
  • hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsproduktionen und Rüstungsexporte der Firma Rheinmetall,
  • gegenüber den zuständigen Behörden und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland?

2. Hat die Bundesregierung den Export einer Munitionsfüllanlage nach Südafrika, eventuell noch vor dem Rüstungsembargo des UN-Sicherheitsrates vom 4. November 1977 gegen Südafrika, genehmigt?

3.1 Hat die Bundesregierung den Export einer Munitionsfüllanlage der Firma Rheinmetall nach Ägypten genehmigt? Wenn ja, wann?

3.2 Trifft es zu, daß eine Munitionsfüllanlage der Firma Rheinmetall – möglicherweise über Italien – nach Ägypten exportiert wurde?

3.3 Welche tatsächlichen oder vermutlichen Verstöße gegen bundesdeutsche Ausfuhrbestimmungen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, ggf. seit wann? Wann wären die entsprechenden Verstöße verjährt?

3.4 Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Vorfall gezogen?

II. Mögliche illegale Exporte von Kriegswaffen der Firma Rheinmetall

4.1 Hat die Bundesregierung Informationen – z. B. vom bundesdeutschen Militärattaché in Argentinien – darüber, ob über 100 Maschinenkanonen „RH 202" der Firma Rheinmetall über Spanien nach Argentinien geliefert worden sind? Wurden diese Exporte ggf. genehmigt, und wenn ja, wann?

4.2 Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob 1500 MG-Halterungen der Firma Rheinmetall über Italien nach Saudi-Arabien geliefert worden sind? Wurden diese Exporte genehmigt, und wenn ja, wann?

4.3 Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Maschinengewehre „MG 3" der Firma Rheinmetall über Spanien nach Saudi-Arabien geliefert worden sind? Wurden diese Exporte genehmigt, und wenn ja, wann?

4.4 Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob 20 mm-Maschinenkanonen der Firma Rheinmetall nach Marokko geliefert worden sind? Wurde sie darüber von der bundesdeutschen Botschaft in Marokko informiert? Wurden diese Exporte genehmigt, und wenn ja, wann?

4.5 Kann sich die Bundesregierung Gründe für diese möglicherweise illegale Vorgehensweise der Firma Rheinmetall vorstellen, da die Firma Rheinmetall doch auch Genehmigungen für den Export z. B. einer Fabrik zur Produktion von Maschinengewehren nach Saudi-Arabien oder für 38 „RH 202" nach Argentinien für die Bestückung der TAM-/VCI-Panzer erhalten hat?

4.6 Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, auf welche Weise Maschinengewehre „MG 42" der Firma Rheinmetall in PLO-Basen im Libanon gelangt sind (vgl. Südwest-Presse, 11. Februar 1984)?

III. Rechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Rüstungsexporten der Firma Rheinmetall

5.1 Seit wann hat die Bundesregierung Informationen, die auf mögliche illegale Exporte der Firma Rheinmetall hindeuten?

5.2 Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Verantwortliche der Firma Rheinmetall im Zusammenhang mit möglichen illegalen Rüstungsexporten (vgl. I. und II.)?

5.3 Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, weshalb Teile des Verfahrens gegen Rheinmetall-Verantwortliche als Verschlußsache behandelt wurden oder werden? Welche Gründe sind das? Hat die Bundesregierung darauf Einfluß genommen?

5.4 Ist die Bundesregierung, unabhängig von konkreten Einzelfällen, der Meinung, daß Verantwortliche in Rüstungsfirmen, denen illegale Rüstungsexporte vorgeworfen werden, wegen der Schwere der Vorwürfe und den damit verbundenen persönlichen Belastungen möglichst rasch die Möglichkeit erhalten sollten, in Verhandlungen vor Gericht ihre Unschuld nachweisen zu können?

5.5 Gab oder gibt es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Regierung oder den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Rheinmetall-Verantwortliche?

5.6 Wann und aufgrund welchen konkreten Anlasses hat sich die Bundesregierung entschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 16 KWKG (Drucksache 10/1748 vom 13. Juli 1984) einzubringen?

5.7 Hält es die Bundesregierung für möglich, daß die von ihr beabsichtigte Änderung des KWKG, sofern sie in Kraft tritt, eine Auswirkung auf das Verfahren gegen Rheinmetall-Verantwortliche haben könnte?

5.8 Stimmt die Bundesregierung der Ansicht führender FDP-Politiker zu, daß illegale Waffenexporte unverändert als Verbrechen zu betrachten sind und eine Herabsetzung der Mindeststrafe für derartige Straftaten nicht in Betracht kommt?

5.9 Wird die Bundesregierung Rüstungsexporte in Länder, die sich nicht an Endverbleibszusagen gehalten haben, zukünftig versagen (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung in der Fragestunde am 9. Februar 1984)?

5.10 Wird die Bundesregierung Unternehmen gegenüber, bei denen wegen Verstößen gegen Ausfuhrbestimmungen Grund zu der Annahme besteht, daß ihnen die nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 KWKG erforderliche Zuverlässigkeit" fehlt, Genehmigungen für die Produktion und den Export von Kriegswaffen widerrufen (§ 7 KWKG) oder versagen (§ 6 KWKG) (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung auf die mündliche Frage des Abgeordneten Klose am 24. Februar 1984)?

IV. Parteispenden im Zusammenhang mit Rüstungsexporten der Firma Rheinmetall

6.1 Welcher Zusammenhang besteht zwischen der möglichen Verwicklung der Firma Rheinmetall in die Parteispenden-Affäre, die Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn ist, und Rüstungsexporten der Firma Rheinmetall?

6.2 Welche Verbindungen bestehen zwischen Bundesinnenminister Zimmermann und der Firma Rheinmetall?

Fragen32

1

Ist der Export von Munitionsfüllanlagen des Kalibers 155 mm der Firma Rheinmetall sowohl nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als auch nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) genehmigungspflichtig?

2

Wann hat die Bundesregierung den Export einer Munitionsfüllanlage des Kalibers 155 mm der Firma Rheinmetall nach Paraguay genehmigt?

3

Hat sich die Bundesregierung vor oder nach Erteilung dieser Genehmigung darüber informiert, ob bei den Streitkräften Paraguays überhaupt eine Verwendungsmöglichkeit für dieses Kaliber besteht, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung dabei gekommen?

4

Hat die Bundesregierung von der Regierung von Paraguay eine Endverbleibserklärung für die Lieferung einer solchen Munitionsfüllanlage bekommen?

5

Wohin wurde nach Informationen der Bundesregierung diese für Paraguay bestimmte Munitionsfüllanlage tatsächlich geliefert?

6

Treffen Pressemeldungen zu, daß diese Munitionsfüllanlage aus der Bundesrepublik Deutschland über den brasilianischen Hafen Paranagua nach Südafrika geliefert wurde?

7

Welche tatsächlichen oder vermutlichen Verstöße gegen bundesdeutsche Ausfuhrbestimmungen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, ggf. seit wann? Wann wären ggf. entsprechende Verstöße verjährt?

8

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, daß im Zusammenhang mit dieser Lieferung südafrikanische Techniker in der Bundesrepublik Deutschland und bundesrepublikanische Techniker der Firma Rheinmetall in Südafrika waren?

9

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Vorfällen gezogen

hinsichtlich weiterer Rüstungsexporte nach Paraguay,

hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsproduktionen und Rüstungsexporte der Firma Rheinmetall,

gegenüber den zuständigen Behörden und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland?

10

Hat die Bundesregierung den Export einer Munitionsfüllanlage nach Südafrika, eventuell noch vor dem Rüstungsembargo des UN-Sicherheitsrates vom 4. November 1977 gegen Südafrika, genehmigt?

11

Hat die Bundesregierung den Export einer Munitionsfüllanlage der Firma Rheinmetall nach Ägypten genehmigt? Wenn ja, wann?

12

Trifft es zu, daß eine Munitionsfüllanlage der Firma Rheinmetall – möglicherweise über Italien – nach Ägypten exportiert wurde?

13

Welche tatsächlichen oder vermutlichen Verstöße gegen bundesdeutsche Ausfuhrbestimmungen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, ggf. seit wann? Wann wären die entsprechenden Verstöße verjährt?

14

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Vorfall gezogen?

15

Hat die Bundesregierung Informationen – z. B. vom bundesdeutschen Militärattaché in Argentinien – darüber, ob über 100 Maschinenkanonen „RH 202" der Firma Rheinmetall über Spanien nach Argentinien geliefert worden sind? Wurden diese Exporte ggf. genehmigt, und wenn ja, wann?

16

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob 1500 MG-Halterungen der Firma Rheinmetall über Italien nach Saudi-Arabien geliefert worden sind? Wurden diese Exporte genehmigt, und wenn ja, wann?

17

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Maschinengewehre „MG 3" der Firma Rheinmetall über Spanien nach Saudi-Arabien geliefert worden sind? Wurden diese Exporte genehmigt, und wenn ja, wann?

18

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob 20 mm-Maschinenkanonen der Firma Rheinmetall nach Marokko geliefert worden sind? Wurde sie darüber von der bundesdeutschen Botschaft in Marokko informiert? Wurden diese Exporte genehmigt, und wenn ja, wann?

19

Kann sich die Bundesregierung Gründe für diese möglicherweise illegale Vorgehensweise der Firma Rheinmetall vorstellen, da die Firma Rheinmetall doch auch Genehmigungen für den Export z. B. einer Fabrik zur Produktion von Maschinengewehren nach Saudi-Arabien oder für 38 „RH 202" nach Argentinien für die Bestückung der TAM-/VCI-Panzer erhalten hat?

20

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, auf welche Weise Maschinengewehre „MG 42" der Firma Rheinmetall in PLO-Basen im Libanon gelangt sind (vgl. Südwest-Presse, 11. Februar 1984)?

21

Seit wann hat die Bundesregierung Informationen, die auf mögliche illegale Exporte der Firma Rheinmetall hindeuten?

22

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Verantwortliche der Firma Rheinmetall im Zusammenhang mit möglichen illegalen Rüstungsexporten (vgl. I. und II.)?

23

Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, weshalb Teile des Verfahrens gegen Rheinmetall-Verantwortliche als Verschlußsache behandelt wurden oder werden? Welche Gründe sind das? Hat die Bundesregierung darauf Einfluß genommen?

24

Ist die Bundesregierung, unabhängig von konkreten Einzelfällen, der Meinung, daß Verantwortliche in Rüstungsfirmen, denen illegale Rüstungsexporte vorgeworfen werden, wegen der Schwere der Vorwürfe und den damit verbundenen persönlichen Belastungen möglichst rasch die Möglichkeit erhalten sollten, in Verhandlungen vor Gericht ihre Unschuld nachweisen zu können?

25

Gab oder gibt es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Regierung oder den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Rheinmetall-Verantwortliche?

26

Wann und aufgrund welchen konkreten Anlasses hat sich die Bundesregierung entschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 16 KWKG (Drucksache 10/1748 vom 13. Juli 1984) einzubringen?

27

Hält es die Bundesregierung für möglich, daß die von ihr beabsichtigte Änderung des KWKG, sofern sie in Kraft tritt, eine Auswirkung auf das Verfahren gegen Rheinmetall-Verantwortliche haben könnte?

28

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht führender FDP-Politiker zu, daß illegale Waffenexporte unverändert als Verbrechen zu betrachten sind und eine Herabsetzung der Mindeststrafe für derartige Straftaten nicht in Betracht kommt?

29

Wird die Bundesregierung Rüstungsexporte in Länder, die sich nicht an Endverbleibszusagen gehalten haben, zukünftig versagen (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung in der Fragestunde am 9. Februar 1984)?

30

Wird die Bundesregierung Unternehmen gegenüber, bei denen wegen Verstößen gegen Ausfuhrbestimmungen Grund zu der Annahme besteht, daß ihnen die nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 KWKG erforderliche Zuverlässigkeit" fehlt, Genehmigungen für die Produktion und den Export von Kriegswaffen widerrufen (§ 7 KWKG) oder versagen (§ 6 KWKG) (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung auf die mündliche Frage des Abgeordneten Klose am 24. Februar 1984)?

31

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der möglichen Verwicklung der Firma Rheinmetall in die Parteispenden-Affäre, die Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn ist, und Rüstungsexporten der Firma Rheinmetall?

32

Welche Verbindungen bestehen zwischen Bundesinnenminister Zimmermann und der Firma Rheinmetall?

Bonn, den 21. Januar 1985

Schwenninger Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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