Internationale Kriegsdienstverweigerung und Menschenrechte
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Auftrag der UN-Menschenrechtskommission erstellten die zwei unabhängigen Menschenrechtsexperten Asbjorn Eide und Chama Mubanga-Chipoya eine umfangreiche Studie zum Thema Kriegsdienstverweigerung, die 1983 unter dem Titel „Question of Conscientious Objection to Military Service " veröffentlicht wurde.
Die UN-Menschenrechtskommission wird sich anläßlich ihrer Frühjahrssitzung mit dem Thema Kriegsdienstverweigerung beschäftigen, wobei ihr dieser Bericht als Grundlage dienen wird.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in diesem Jahr mit Sitz und Stimmrecht in der UN-Menschenrechtskommission vertreten.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Ist die Bundesregierung bereit, sich für die internationale Anerkennung und rechtliche Verankerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen einzusetzen, und wenn ja, welche Schritte sieht sie als geeignet an, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung international als Menschenrecht zu verankern?
Kann die Bundesregierung im einzelnen begründen, wie sie zu den in dem erwähnten Bericht von Eide, Mubanga-Chipoya in den §§ 154 bis 169 aufgelisteten Empfehlungen steht?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Empfehlungen in ihrem vollen Wortlaut in den Gremien der Vereinten Nationen, der UN-Menschenrechtskommission und der UN-Generalversammlung zu unterstützen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Voraussetzungen, nach denen eine Kriegsdienstverweigerung unbedingten Rechtsschutz genießen soll, in besagten Empfehlungen (insbesondere den Empfehlungen 154 und 157 bis 160) sehr viel weiter gefaßt sind als in Artikel 4 Abs. 3 GG und den einschlägigen Ausführungsgesetzen im Zusammenhang mit diesem Grundgesetzartikel, wonach zum Beispiel „tiefe Überzeugungen (profound convictions) " und völkerrechtliche Grundsätze per se, d. h. ohne Vorliegen diner sogenannten Gewissensentscheidung als Motive für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht genügen? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, den Artikel 4 Abs. 3 GG im Sinne dieser Empfehlungen in Zukunft großzügiger zu fassen und zu interpretieren?
Unterstützt die Bundesregierung die von mehreren Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erhobene Forderung nach Einrichtung einer offiziellen Kommission, die im Auftrag der Vereinten Nationen die Verwirklichung besagter, in unveränderter oder modifizierter Form angenommener Empfehlungen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung international überwachen soll?
Im Oktober letzten Jahres veranstalteten mehrere europäische Jugend- und Friedensorganisationen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Jugendzentrum in Straßburg ein Symposion zum Thema „Kriegsdienstverweigerung — ein Menschenrecht" und verabschiedeten dabei einen Entwurf für ein Protokoll, das als Zusatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für die Mitgliedstaaten des Europarates verbindlich festschreiben soll.
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Initiative, und wenn ja, was ist ihre Position gegenüber diesem Protokollentwurf, und ist sie bereit, sich im Sinne dieser Initiative in den Gremien des Europarates für die Verankerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in der Europäischen Menschenrechtskonvention einzusetzen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1977 unternommen, um der Empfehlung 816 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in der die Mitgliedstaaten des Europarates aufgefordert werden, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verankern, nachzukommen?
Ist die Bundesregierung, nachdem bisherige Bemühungen in dieser Richtung bisher offensichtlich erfolglos geblieben sind, bereit, in dieser Angelegenheit erneut initiativ zu werden, und wenn ja, in welcher Form?
War die Frage des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung Gegenstand von Gesprächen bundesdeutscher Regierungsmitglieder mit Vertretern der Staaten, die zwar Mitglied der Europäischen Gemeinschaft oder des Europarates sind, deren rechtliche Regelung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aber den Anforderungen der Entschließung des Europaparlaments vom 7. Februar 1983 oder den Mindestempfehlungen des Europarates bis jetzt nicht genügen, insbesondere der Schweiz, der Türkei, Griechenlands und Zyperns, und wenn ja, wann, gegenüber wem und in welcher Form? Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung sich künftig im Rahmen bilateraler Gespräche im Sinne dieser Entschließung und Empfehlungen für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in den betreffenden Ländern einzusetzen?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Entschließung des Europaparlaments vom 7. Februar 1983, wo in Artikel 3 gefordert wird, „daß die Dauer dieses Ersatzdienstes (...) die Dauer des normalen Wehrdienstes, einschließlich der militärischen Übungen nach der militärischen Grundausbildung, nicht überschreiten dürfte" und des durch das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz um ein Drittel der Dauer des regulären Wehrdienstes verlängerten Zivildienstes?
Ist die Bundesregierung bereit, Kriegsdienstverweigerern, die in ihren Herkunftsländern nicht anerkannt worden sind oder werden, in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl zu gewähren?
Kann die Bundesregierung — aufgeschlüsselt nach den Herkunftsländern der Asylantragssteller — darüber Auskunft geben, wie viele Kriegsdienstverweigerer in den letzten vier Jahren in der Bundesrepublik Deutschland um politisches Asyl nachgesucht haben und in wie vielen Fällen — aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Herkunftsland — diesen Anträgen stattgegeben wurde?
Ist die Bundesregierung bereit, über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus anerkannten, bundesdeutschen Kriegsdienstverweigerern die Ableistung ihres Zivildienstes im Ausland im Rahmen sogenannter Freiwilligendienste zu ermöglichen?
Kann sie darüber Auskunft geben, wie viele Kriegsdienstverweigerer im letzten Jahr ihren Zivildienst im Ausland ableisten konnten und welche Organisationen dafür Plätze bereitgestellt bekommen haben?