Haltung der Bundesregierung zur UNESCO
der Abgeordneten Verheugen, Voigt (Frankfurt), Büchner (Speyer), Catenhusen, Duve, Herterich, Dr. Holtz, Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Schlaga, Stobbe, Toetemeyer, Frau Dr. Timm, Wartenberg (Berlin), Würtz, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Austritt der USA und der angekündigte Austritt Großbritanniens aus der UNESCO müssen Anlaß sein, Aufgabe und Arbeit der UNESCO neu und sorgfältig zu bewerten. Öffentliche Äußerungen aus den Reihen der Regierungskoalition haben die Besorgnis entstehen lassen, die Bundesregierung wolle die bisher positive Haltung der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO verändern. Die SPD-Bundestagsfraktion hält an der bisherigen Form der konstruktiven Mitarbeit der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO fest und tritt dafür ein, notwendige Reformen ohne Austritt oder Austrittsdrohung zu fördern. Die SPD-Bundestagsfraktion erinnert in diesem Zusammenhang an die Entschließung 831 (1984) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in der es heißt: Die Versammlung „unterstreicht die Bedeutung der UNESCO und ihren universalen Charakter und erkennt den Beitrag an, den die UNESCO weltweit zum gegenseitigen Verständnis zwischen Völkern und Personen, zur Achtung der kulturellen Identität und zu einer größeren Ausgewogenheit zwischen den entwickelten und den Entwicklungsländern auf den Gebieten Bildung, Wissenschaft und Kultur leistet" .
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen27
Wie beurteilt die Bundesregierung a) die Effizienz der UNESCO-Programme, b) die Leistungsfähigkeit der UNESCO-Administration (auch im Vergleich zu anderen internationalen Organisationen), c) die Notwendigkeit und bisherige Leistung dieser internationalen Organisation insgesamt?
Welche Programme der UNESCO sind innerhalb der Organisation aus politischen Gründen umstritten? a) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung diesen Programmen gegenüber ein? b) Wie hoch ist der Aufwand für diese Programme absolut und im Verhältnis zum Gesamthaushalt der UNESCO?
An welche Formen einer „künftigen Mitwirkung" in der UNESCO denkt die Bundesregierung, wenn sie dem Generaldirektor der UNESCO schriftlich mitteilt, „für die Zukunft der Organisation und für die künftige Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland" würden die von der 23. Generalkonferenz zu fassenden Beschlüsse maßgeblich sein?
Welche Beschlüsse erwartet die Bundesregierung konkret von der 23. Generalkonferenz und beabsichtigt sie, eigene Vorschläge vorzulegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Exekutiv-Rats-Sitzung der UNESCO vom Februar dieses Jahres?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung ziehen, wenn die Beschlüsse der 23. Generalkonferenz den von der Bundesregierung aufgestellten Bedingungen nicht entsprechen?
Kann die Bundesregierung einen Austritt aus der UNESCO definitiv ausschließen?
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO in den vergangenen zehn Jahren gewesen?
Wie kommt die Bundesregierung zur Zeit ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der UNESCO nach? a) Ist der Beitrag für 1985 bereits in voller Höhe bezahlt? b) Wenn nein, wann und wie soll der Beitrag gezahlt werden? c) Stellt die Bundesregierung hinsichtlich des Beitrags für 1985 irgendwelche Verrechnungsansprüche?
Wie viele Mittel und wie viele Programme sind von der UNESCO in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeflossen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland abgewickelt worden?
Wie viele hauptamtliche deutsche Mitarbeiter und mit welchen Aufgaben werden heute in der UNESCO-Zentrale in Paris beschäftigt?
Welche politischen Stellungnahmen von UNESCO-Gremien sind von der Bundesregierung in den letzten Jahren bei Abstimmungen nicht mitgetragen worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der US-Regierung, aus der UNESCO auszutreten?
Haben Konsultationen zwischen der US-Regierung, der britischen Regierung einerseits und der Bundesregierung andererseits über die Frage des amerikanischen Austrittes und die angekündigte Entscheidung der britischen Regierung über einen möglichen Austritt aus der UNESCO stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die US-Regierung und die britische Regierung zu einem Verbleib in der UNESCO zu bewegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der UNESCO-Studie des amerikanischen Rechnungshofes vom September 1984?
Wie beurteilt die Bundesregierung die seinerzeitige Stellungnahme der amerikanischen UNESCO-Kommission zu dem geplanten Austritt der USA aus der UNESCO?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung innerhalb der UNESCO-Gremien vor, um den Beitragsausfall durch den Austritt der US-Regierung aus der UNESCO aufzufangen?
Ist die Bundesregierung angesichts des Ausfalls der US-Mitgliedsbeiträge für die UNESCO ggf. bereit, ihren Mitgliedsbeitrag zu erhöhen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Reform der UNESCO notwendig ist?
Wenn ja, welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Reform der UNESCO entwickelt und innerhalb welcher Gremien der UNESCO vertreten und durchzusetzen versucht?
Sind im Zusammenhang mit der Beratung des Haushalts 1984/85 der UNESCO von einem Mitgliedstaat politische oder administrative Forderungen gestellt worden?
Teilt die Bundesregierung .die Auffassung, daß die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO auch in Zukunft notwendig ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit einem neuen Generalsekretär der UNESCO Reformbemühungen vereinfacht würden?
Finden Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung über die Situation und die weitere Entwicklung der UNESCO statt? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wird sich die Bundesregierung selbst an der „Weltkonferenz über Arbeitsbedingungen und Sicherheit von Journalisten", die mit Unterstützung der UNESCO 1985 in Mexiko stattfindet, beteiligen?
Wenn nein, wird sie eine deutsche Delegation zu dieser Konferenz befürworten?