Bericht der Bundesregierung über die Angemessenheit der Regelungen zum horizontalen Länderfinanzausgleich und zur Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen (Drucksache 10/2298)
der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Schlatter, Huonker, Dr. Kübler, Dr. Mertens (Bottrop), Rapp (Göppingen), Dr. Wieczorek und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 1982 anläßlich der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Angemessenheit des Finanzausgleichsystems zu überprüfen und über das Ergebnis und die daraus zu ziehenden Konsequenzen zu berichten. Der vorgelegte Bericht beschränkt sich auf eine Sachdarstellung. Die Konsequenzen werden entgegen der parlamentarischen Beschlußlage nicht aufgezeigt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Beiträge und Zuweisungen ergeben sich für die einzelnen Länder nach der vorläufigen Abrechnung des Länderfinanzausgleichs 1984?
Wie haben sich die Finanzkraftmeßzahlen in v. H. der länderdurchschnittlichen Finanzkraft 1984 (vor und nach LFA, ohne und zuzüglich der Bundesergänzungszuweisungen) tatsächlich gegenüber den geschätzten Angaben in Tabelle 4 der Drucksache 10/2298 entwickelt?
Wie hoch waren im Ausgleichsjahr 1984 die Einnahmen der einzelnen Länder aus der bergrechtlichen Förderabgabe?
Auf wie hoch hätten sich die Beiträge und Zuweisungen der einzelnen Länder im Länderfinanzausgleich 1984 belaufen, wenn die Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe in voller Höhe in den Länderfinanzausgleich einbezogen worden wären?
Wie haben sich die Bundesergänzungszuweisungen in absoluten Beträgen im Jahre 1984 auf die Empfängerländer verteilt?
Wie hätten sie sich verteilt, wenn ihre Verteilung nach dem von der Bundesregierung entwickelten Fehlbetragsschlüssel vollzogen worden wäre?
Wie hätten sie sich verteilt, wenn diesem Fehlbetragsschlüssel das Verhältnis der Fehlbeträge zugrunde gelegt worden wäre, das sich bei Einbeziehung der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe zu 100 v. H. in den Länderfinanzausgleich errechnet hätte?
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Situation, daß selbst bei der nur teilweisen Berücksichtigung der bergrechtlichen Förderabgabe die Finanzkraft der BEZ-Empfängerländer Bayern und Saarland den Durchschnitt der Länder insgesamt und die des Landes Nordrhein-Westfalen übersteigt?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Widerspruch zwischen ihrer eigenen Berichtsaussage in Tabelle 5 b (1983 hätten Bremen danach schon 84,0 Mio. Ergänzungsanweisungen zugestanden) und dem faktischen Zustand aufzulösen?
Beabsichtigt die Bundesregierung bei den Verhandlungen über eine Neuregelung der Bundesergänzungszuweisungen ab 1986 an dem auf der Grundlage von Steuerkraftmerkmalen aus der Zeit vor der Finanzreform 1969 entwickelten und daher heute überholten Verteilungsschlüssel festzuhalten oder wird sie sich für einen Schlüssel verwenden, der die Verteilung dieser Mittel an den Merkmalen der Leistungskraft der Länder im Jahr der Zuweisung orientiert, wie es z. B. der im Bericht der Bundesregierung entwickelte Fehlbetragsschlüssel versucht?