Nitrat in Lebensmitteln
der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Nitratgehalt in Lebensmitteln trägt wesentlich zur Nitratbelastung der Bevölkerung bei. Experten schätzen bei einem Nitratgehalt im Trinkwasser von 50 mg/l das Verhältnis von Aufnahme über Trinkwasser : Nahrungsmitteln auf 1 : 1 1). Bei ca. 10 % des bundesdeutschen Trinkwassers wird der neue Grenzwert von 50 mg/l nicht eingehalten werden können 2). Ursache ist hierfür zumeist der Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft über die Aufbringung von mineralischem Dünger oder Flüssigmist (Gülle).
Der hohe Stickstoffeinsatz erhöht nicht nur die Grundwasserbelastung, sondern trägt auch zur Nitratanreicherung in den Kulturpflanzen bei. Unter den Toxikologen herrscht Einigkeit darüber, daß nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft Nitrat, Nitrit und Nitrosamine in Lebensmitteln unerwünscht sind; ihre Gehalte in Lebensmitteln sollten, wo immer möglich, reduziert werden 3). Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist eine Untersuchungsreihe der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt Stuttgart zum Nitratgehalt in Lebensmitteln. Hier wurde eindrucksvoll belegt, daß der Nitratgehalt auch bei stark Nitrat speichernden Gemüsen, Salaten und Obst niedrig ausfallen kann 3). Von 36 Salat- und Gemüsesorten wurden bei 31 Sorten Minimalgehalte unterhalb der Nachweisgrenze (NWG 20 mg/kg) festgestellt, darunter auch Rettiche, Rote Rüben, Feldsalat, Mangold und Spinat. Bei 18 Obstsorten wurden bei 15 Sorten Minimalgehalte unterhalb der NWG festgestellt.
Der Nitratgehalt in der Pflanze hängt — neben der Aufnahme- und Speicherfähigkeit — unter anderem auch vom Nitratangebot, also auch von der Düngung ab. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert in seinem Gutachten eine Düngerabgabe von 1,50 DM/kg N, um den Nitrateintrag in Boden, Pflanzen und Grundwasser zu senken. Realisierbar und mit Sofortwirkung wäre 1) Selenka F: Nitrat-Wirkungen, Sicherheit in Chemie und Umwelt Bd. 1, Heft 2, 1981 2) Darimnont T: Gutachtliche Stellungnahme zur Novellierung der Trinkwasser Verordnung, Februar 1984 3) Frommberger F: Nitrat, Nitrit, Nitrosamine in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft, Ernährungs-Umschau 32, 2, 1985 nach Meinung der GRÜNEN auch die Festlegung von Nitratgrenzwerten für einzelne Lebensmittel in der neuen Schadstoffhöchstmengenverordnung.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Hat die Bundesregierung die Veröffentlichung von Frommberger 3) zur Kenntnis genommen, und welche Konsequenzen zieht sie aus seinen Untersuchungen?
Liegen ihr weitere Untersuchungen zum Nitratgehalt in Nahrungsmitteln, vor allem auch in Abhängigkeit von der Düngung, vor?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Toxikologen, daß Nitrat ein unerwünschter, wegen seiner Eigenschaft als Methämoglobinbilder und als Präkanzerogen auch ein gesundheitlich bedenklicher Stoff ist, dessen Gehalt in Lebensmitteln zu minimieren ist?
Von den 36 untersuchten Gemüsesorten lag der Mittelwert in 22 Fällen oberhalb von 250 mg/kg, dem Grenzwert für die Nahrung von Säuglingen und Kleinkindern nach der Verordnung für diätetische Lebensmittel, bei zwei Sorten lagen sogar die Maximalgehalte unterhalb von 250 mg/kg.
Teilt die Bundesregierung hier die Befürchtungen der GRÜNEN, daß bei Kleinkindern bei überwiegender Ernährung mit frischem Gemüse regelmäßig mit Nitrataufnahmen gerechnet werden muß, die unterhalb des durch die Diätverordnung für Kleinkinder gewährleisteten Sicherheitsniveaus liegen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit von Kleinkindern?
Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die Nitratbelastung der Bevölkerung sofort und wirksam zu verringern?
Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen der GRÜNEN, die Nitratgehalte in bestimmten Lebensmitteln in Form von Immissionsnormen zu begrenzen, da der Landwirt dann bestrebt sein muß, den Düngeraufwand soweit zu reduzieren, daß die Grenzwerte in Lebensmitteln eingehalten werden?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Einführung eines provisorischen Grenzwertes von 250 mg/kg für Lebensmittel — provisorisch solange, bis eine weitere Differenzierung möglich ist —, und wie könnte man diese lösen?
Plant die .Bundesregierung, sich an die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu halten, die dieser in seinem Gutachten „Umweltprobleme der Landwirtschaft" dargelegt hat?
Wie ist die Äußerung der Bundesregierung zu erklären, wonach der Bericht des Sachverständigenrates für Umweltfragen „übertrieben" sein soll?
Hat die Bundesregierung diesen Bericht sorgfältig geprüft, und wenn ja, wie beurteilt sie die Vorschläge des Rates, auf mineralischen Stickstoffdünger eine Abgabe von 1,50 DM/kg N zu erheben und dies mit einer Ausgleichszahlung in Form eines Festbetrages zu kombinieren 4)?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderungen des Rates an die 5. Novelle zum WHG 5),
— durch Rechtsverordnung konkret festzuschreiben, welche Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft als Benutzung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG) anzusehen sind,
— als Gefährdungstatbestände Dungüberschußbetriebe und intensive landwirtschaftliche Nutzung in Lagen mit besonderer Grundwassergefährdung explizit ins Gesetz mit aufzunehmen und ggf. zu ergänzen bzw. zu präzisieren?