Digitalismißbrauch bei älteren Menschen
der Abgeordneten Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 1. Juli 1785 veröffentlichte William Withering, Arzt aus Birmingham, seine später berühmt gewordene Schrift „An account of the floxglove and some of its medical uses". Seit diesem Zeitpunkt gehören Medikamente der Digitalispflanze zu den unverzichtbaren, jedoch risikobelasteten Arzneimitteln bei Herzinsuffizienz im höheren Lebensalter.
In diesem Zusammenhang ist nun die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern acht- bis zehnmal höhere Digitalisverordnung in der Bundesrepublik Deutschland trotz Rückgang der Verordnungszahlen seit 1981 immer noch erschreckend. Acht von zehn Patienten oder drei Millionen von insgesamt vier Millionen älterer Patienten sind demnach ohne ausreichende Indikation digitalisiert und ohne Angabe von Gründen einer möglichen Intoxikation ausgesetzt.
Wir fragen aus Anlaß des Jubiläums der berühmten Schrift von William Withering die Bundesregierung:
Fragen2
Sind ihr diese bedrückenden Mißstände einer mit einem hohen Risiko und Todesfällen belasteten Therapie, der ältere Menschen in der Bundesrepublik Deutschland grundlos ausgesetzt sind, bekannt, und wenn ja, mit welchen Mitteln lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Mißstände wirkungsvoll beseitigen:
a) Intensivierung des pharmako-therapeutischen Unterrichts an Hochschulen und Krankenhäusern mit Maximalversorgung, mit Weiterbildungspflicht für Krankenhausärzte und Ärzte im niedergelassenen Bereich,
b) Überwachung von Form und Inhalt der Fortbildungsveranstaltungen durch unabhängige Gremien der jeweiligen Landesärztekammern,
c) Aufstockung der Mittel für die Fortbildung aus den Kammergebühren und sorgfältige Auswahl der Referenten zur Vermeidung produktbezogener Aussagen im Sinne der Pharmaindustrie,
d) Genehmigungspflicht von sog. Marketing-Kongressen im In- und Ausland durch die zuständigen Landesärztekammern,
e) epidemiologische Studien über Verbrauch und Verschreibung von Arzneimitteln?
Welche Forderungen bezüglich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sind nach Ansicht der Bundesregierung zum Schutz des Patienten an Arzneimittel zu stellen, welche überproportional im höheren Lebensalter verschrieben werden und bei denen - wie im Falle von Digitalis - nachgewiesenermaßen eine hohe Dunkelziffer an Todesfällen beobachtet worden ist?
a) Entspricht nach Ansicht der Bundesregierung die Häufigkeit der Verordnungen der Indikation und dem therapeutischen Potential des verordneten Medikaments in diesen Fällen?
b) Sind Geriatrika aufgrund von Werbeaussagen, die eindeutig auf wissenschaftlichen Halbwahrheiten beruhen und die bei Übermedikation zu einer potentiellen Gefährdung des älteren Patienten führen, zu verbieten?
c) Beruhen nach Ansicht der Bundesregierung diese Mißstände auf Nachlässigkeiten der Überwachungsbehörden, auf einer zu großzügigen Auslegung des AMG, oder sind noch andere Ursachen dafür verantwortlich zu machen?
d) Werden im Zulassungsverfahren Wirksamkeitsprüfungen und Risikoabschätzungen an größeren Fallzahlen älterer Patienten ausreichend berücksichtigt, oder basieren die vorgelegten Prüfungsberichte auf Untersuchungen von Patienten ohne erkennbaren Bezug zu Gruppen im höheren Lebensalter?