Europäische Konvention für den Schutz der Tiere zu experimentellen Zwecken
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In verschiedenen Tageszeitungen, z. B. Westdeutsche Allgemeine Zeitung, erschien Anfang Juni 1985 die Meldung, die oben genannte Konvention sei mit Mehrheit angenommen. Nach Informationen ist für die Annahme der Konvention durch das Ministerkomitee des Europarats gemäß Artikel 20 der Satzung des Europarats Einstimmigkeit erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß die Konvention für den Schutz der Tiere zu experimentellen Zwecken, die in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats am 26. September 1983 nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit fand, nunmehr dennoch durch das Ministerkomitee angenommen wurde?
Wenn ja, mit welchen Stimmenverhältnissen (Einstimmigkeit/ Stimmenmehrheit) wurde sie angenommen?
Inwiefern trifft die Zeitungsnachricht zu, daß entgegen Artikel 20 für die Annahme die Mehrheit der Stimmen ausreichte?
Wie hat sich der Vertreter der Bundesregierung bei der Abstimmung verhalten?
Welche Länder haben der Konvention
a) zugestimmt,
b) nicht zugestimmt,
c) sich enthalten?
Steht gegebenenfalls eine endgültige Entscheidung über die Konvention mit Einstimmigkeit noch aus?
Bestehen Bestrebungen innerhalb der EG, die Konvention zu übernehmen, und wenn ja, auf Grund welchen Artikels des Vertrags zur Gründung der EWG und/oder des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rats und einer gemeinsamen Kommission der EG wäre dies möglich?