Diskriminierung von Mädchen bei der Ausbildungsplatzsuche
der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach uns vorliegenden Informationen existiert seit Anfang dieses Jahres eine interne Anweisung der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit, wonach weiblichen Ausbildungsplatzsuchenden solche Firmen nicht mitgeteilt werden sollen, die männliche Auszubildende bei der Einstellung bevorzugen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
a) Ist der Bundesregierung die Existenz einer solchen Dienstanweisung durch die Bundesanstalt für Arbeit bekannt?
b) Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieser Dienstanweisung?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erlaß einer solchen Dienstanweisung durch die Bundesanstalt für Arbeit?
Wie läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung diese Dienstanweisung in Einklang bringen mit Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach „niemand . . . wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden (darf)"?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erklärung der Bundesanstalt für Arbeit, wonach eine solche Praxis „in unserem Sinne" ist?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, wonach die ablehnende Haltung von Unternehmern gegenüber weiblichen Lehrstellensuchenden zu respektieren sei, da es zwecklos sei, den Arbeitgebern diese Haltung auszureden?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten solcher Arbeitgeber im Hinblick auf § 611 a BGB (geschlechtsbezogenes Benachteiligungsverbot)?
Wird die Bundesregierung in dieser Angelegenheit Maßnahmen ergreifen
— in bezug auf den in Frage stehenden Erlaß,
— in bezug auf die praktische Durchsetzung des geschlechtlichen Benachteiligungsverbots gemäß § 611 a BGB?