Öffentliche Werbung für Drogenmißbrauch in der Bundesrepublik Deutschland
des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In diesem Sommer sind auf zigtausenden von Plakatwänden quer durch die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin riesige bunte Plakate aufgetaucht, auf denen überlebensgroße lachende junge Menschen, zunächst eine Frau und später ein Mann, mit strahlenden Gesichtern über der Schrift zu sehen ist: „Ich rauche gern!"
Wie nebenbei wird auf eine Zigarettenmarke verwiesen und mit kaum lesbarer Schrift ist auf den Plakaten vermerkt, daß Rauchen gesundheitsgefährdend ist.
Dieselben Bilder und Schriften wurden in ganzseitigen Zeitungsanzeigen in vielen Zeitschriften veröffentlicht!
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist die Bundesregierung mit uns der Auffassung, daß in der oben beschriebenen Weise für Drogen geworben wird, daß diese Drogen giftig und nachgewiesenermaßen in großem Ausmaße gesundheitsschädlich sind, daß diese Drogen geeignet sind, Sucht zu erzeugen und Menschen stark abhängig zu machen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die beschriebene Werbung für diese Drogen sich in erster Linie an Jugendliche richtet und dazu bestimmt und geeignet ist, Hemmschwellen bei jugendlichen Verbrauchern abzubauen?
Verurteilt die Bundesregierung eine solche Werbung?
Welcher wissenschaftlich begründete und belegte Unterschied besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen dem Genuß der Droge Tabak bzw. Nikotin und beispielsweise der Droge Haschisch hinsichtlich der Gefahr für die Gesundheit und ein mögliches Suchtverhalten bzw. eine Abhängigkeit?
Ist die Bundesregierung der Auffasung, daß der entscheidende Unterschied nur darin liegt, daß am Tabak und am Zigarettenverkauf andere verdienen — u. a. der Fiskus — als am Haschisch?
Hält die Bundesregierung es angesichts der Antworten auf die obigen Fragen für richtig, den bloßen Konsum der Droge Haschisch mit Sonderstrafgesetzen und mit großem Aufwand der Sicherheitsorgane zu verfolgen und zu bekämpfen, dagegen die öffentliche Werbung für die Droge Nikotin und Zigaretten nicht nur zuzulassen, sondern sogar steuerlich zu begünstigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtslage und Praxis in den Vereinigten Staaten von Amerika, daß eine solche Art von Werbung für Nikotingebrauch und Zigaretten dort gesetzlich untersagt ist und nicht geduldet wird, zumal die Bundesregierung auch sonst gerne die Moral- und Gesetzesvorstellungen der USA übernimmt?
Erwägt die Bundesregierung, auf dem Gesetzes- oder Verordnungswege gegen öffentliche Werbung für Drogenmißbrauch vorzugehen oder doch wenigstens die steuerliche Begünstigung einer solchen Werbung zu beseitigen?