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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verbesserung der Freizügigkeit der mit EG-Bürgern verheirateten Ausländer und deren Familienangehörige (G-SIG: 10002961)

Zahl der binationalen Ehen mit einem Ehepartner aus Nicht-EG-Staaten in der EG, Visapflicht für Nicht-EG-Angehörige und Praxis der Visaerteilung, Gleichstellung des betroffenen Personenkreises bei Grenzübertritten innerhalb der EG

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.10.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/382412.09.85

Verbesserung der Freizügigkeit der mit EG-Bürgern verheirateten Ausländer und deren Familienangehörige

der Abgeordneten Ströbele, Frau Dann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die mit EG-Bürgern verheirateten Ausländer und deren Familienangehörige stoßen bei Grenzübertritten von einem EG-Mitgliedsland in ein anderes EG-Mitgliedsland auf erhebliche Schwierigkeiten. Die Beschränkungen bei der Visaerteilung für Urlaubsreisen und selbst bei Anlässen wie Krankheit und Todesfall in der Familie erschweren die Lebensumstände dieser Familien in besonderem Maße.

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Bundesregierung:

1.

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele binationale Ehen mit einem Ehepartner aus Nicht-EG-Staaten a) in der Bundesrepublik Deutschland, b) in den EG-Ländern bestehen?

2

Gemäß Artikel 48 des EWG-Vertrages von 1957 genießen Staatsbürger der Mitgliedstaaten Freizügigkeit. Bei Grenzübertritten wird jedoch vom Einreiseland ein Visum für den Ehepartner aus einem Nicht-EG-Land verlangt. a) Von welchen Nicht-EG-Staatsangehörigen, die mit EG-Angehörigen verheiratet sind, verlangt die Bundesrepublik Deutschland Visa? b) Unterscheidet sich bei der Bundesrepublik Deutschland die Praxis der Visaerteilung von anderen EG-Staaten, wie z. B. von Italien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien?

3

a) Welche Voraussetzungen müssen bei der Erteilung von Visa für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für Familien vorliegen, bei denen ein Ehepartner EG-Bürger ist? b) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? c) Wie lange ist die Bearbeitungszeit, und wird vor der Erteilung eines Visums jedesmal beim Ausländerzentralregister nachgefragt?

4

Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung bewegen, an der Visapflicht für Nicht-EG-Angehörige festzuhalten, die mit EG-Angehörigen verheiratet sind?

5

Artikel 3 Abs. 2 der EWG-Richtlinie 68/360 enthält die Regelung: „Die Mitgliedstaaten gewähren den ausländischen Familienangehörigen zur Erlangung der erforderlichen Sichtvermerke alle Erleichterungen". a) Denkt die Bundesregierung an die Aufhebung der Visapflicht im Falle dieser Familien? b) Wenn nein, aus welchen Gründen? c) Denkt die Bundesregierung anderweitige Erleichterungen (z. B. Einreisevisum gültig für ein Jahr und zur mehrmaligen Einreise) einzuführen?

6

Was hat die Bundesregierung im Rahmen der EG unternommen, um den betroffenen Kreis von einigen Millionen Familien bei Grenzübertritten innerhalb der EG gleichzustellen?

7

a) Liegt bereits zur Regelung der Gleichstellung und Freizügigkeit für binationale Ehen mit einem Ehepartner aus einem Drittland ein Entwurf der EG-Kommission vor? b) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu diesem Entwurf?

Bonn, den 12. September 1985

Ströbele Dann Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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