Technisierung im Zahlungsverkehr und Verbraucherschutz
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Blunck, Daubertshäuser, Fischer (Homburg), Dr. Jens, Menzel, Müntefering, Frau Odendahl, Paterna, Schmitt (Wiesbaden), Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Technisierung des Zahlungsverkehrs durch Verwendung von Kreditkarten, Geldautomaten etc. wird von Bundespost, Geldinstituten und Industrie vorangetrieben. Die angestrebten Veränderungen sind mit unterschiedlichen Folgen für die Verbraucher verbunden.
Die Anbieterseite hat ein großes Interesse an der Nutzung der neuen Technologien, da dies ihre Gewinnmöglichkeiten vergrößert. Sie unternimmt daher seit geraumer Zeit erhebliche Anstrengungen, um beim Verbraucher für diese Techniken zu werben. Dabei werden üblicherweise ausschließlich die Vorteile und Erleichterungen herausgestellt, die die neuen Zahlungsverfahren mit sich bringen können. Besonders augenfällig sind die massiven Werbekampagnen, die für die größere Verbreitung von Kreditkarten gegenwärtig eingesetzt werden.
Der rasche Technisierungsprozeß bringt aber für den Verbraucher auch zahlreiche Probleme, Kosten und Risiken mit sich, die er nicht überschauen und allein in der Regel auch kaum beeinflussen kann. Hier sind der Staat und die Verbraucherorganisationen gefordert, die notwendige unabhängige Aufklärung des Verbrauchers über Bedingungen und Konsequenzen der Einführung der neuen Techniken im Zahlungsverkehr sicherzustellen. Der Staat muß zugleich dafür sorgen, daß Mißbrauch und Fehlentwicklungen bei den neuen Techniken verhindert und die Kosten der neuen Verfahren nicht einseitig bestimmten Verbrauchergruppen aufgebürdet werden. All dies weist auf einen erheblichen Handlungsbedarf zur Sicherung des Verbraucherschutzes beim Zahlungsverkehr hin.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Allgemeines
Fragen23
Wie beeinflußt nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung der neuen Techniken im Zahlungsverkehr den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Geldinstituten und zwischen Geldinstituten und Post? Welche Effekte im Hinblick auf die flächendeckende Bedienung werden erwartet? Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der absehbaren Gesamtentwicklung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zunehmende Technisierung eine grundlegende Korrektur der im Zahlungsverkehr üblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig macht, um eine einseitige Verlagerung der neuen Haftungsrisiken auf die Kunden zu verhindern?
Ist die Bundesregierung bereit, eine breite öffentliche Aufklärungskampagne über Probleme, Kosten und Risiken der Einführung neuer Techniken beim Zahlungsverkehr im Interesse der Verbraucher durchzuführen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Wirkung der neuen Systeme auf Preise, Verbraucherverhalten und Wettbewerb mittels Forschungsaufträge gezielt erforschen zu lassen und die Ergebnisse derartiger Studien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Kreditkarten
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Zahl der im Umlauf befindlichen Kreditkarten vor? Wie beurteilt sie die bisherige und absehbare Entwicklung?
Werden die mit der Einführung der Kreditkarten verbundenen Kosten vom Handel auf die gesamten Verbraucherpreise umgelegt - was eine Benachteiligung der Barzahler bedeutet - oder werden die Kosten direkt den Kreditkartennehmern angelastet? Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation des Handels, insbesondere auch der kleinen und mittleren Betriebe, gegenüber den Kreditkarteninstituten? Welche Kenntnisse hat sie über die Preisgestaltung dieser Institute? Hält die Bundesregierung die Staffelung der Provisionsraten nach der Umsatzhöhe für wettbewerbsgefährdend? Hält die Bundesregierung eine Verbesserung des Schutzes kleiner und mittlerer Betriebe vor überhöhten Provisionen von Kreditkarteninstituten für notwendig?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die effektiven Kosten der Kreditkarten für den Verbraucher stärker transparent zu machen?
Welche Vergabekriterien gelten bei Kreditkarten? Hält es die Bundesregierung für notwendig, gesetzliche Mindeststandards zum Schutz der Verbraucher zu schaffen?
Welche Haftungsregelungen sind bei Verlust von Kreditkarten maßgeblich? Sind diese ausreichend?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang und die Ursachen mißbräuchlicher oder irrtümlicher Verwendung von Kreditkarten, die die Verbraucher in den letzten Jahren hinnehmen mußten? Welche Schritte wird sie unternehmen, um den Verbraucherschutz in diesem Punkt zu verbessern?
Gibt es Harmonisierungsbestrebungen bei Kreditkarten auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung dabei ein?
Geldautomaten
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Akzeptanz von Geldautomaten bei den verschiedenen Bevölkerungsgruppen? Teilt sie die Auffassung, daß es bei der Nutzung von Geldautomaten erhebliche Zugangsbarrieren für bestimmte Bevölkerungsgruppen gibt und daher — z. B. durch Mindestöffnungszeiten für Bankschalter — sichergestellt werden muß, daß der Zugang zum klassischen Zahlungsmittel auch ohne Computerkenntnisse in ausreichendem Umfang bestehen bleibt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch die Mischkalkulation der Banken diejenigen höhere Gebühren tragen müssen, die auf die Barabhebung angewiesen sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine stärkere Standardisierung der verschiedenen Geldautomatensysteme sowie eine Vereinfachung und bessere Übersichtlichkeit der Bedienung von Geldautomaten notwendig sind? Welche Schritte wird sie veranlassen, um hier Verbesserungen zu erreichen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Umfang und Ursachen der mißbräuchlichen oder irrtümlichen Benutzung von Geldautomaten vor? Welche Beweislast- und Schadenersatzregelungen bestehen heute, welche Änderungen hält die Bundesregierung für notwendig? Was wird die Bundesregierung tun, damit es zu einem besseren Schutz der Benutzer von Geldautomaten vor Mißbrauch und Irrtum kommt?
Euroschecks
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über Umfang und Ursachen des Mißbrauchs von Euroschecks? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Sachverhalte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Aufforderung der Banken und Sparkassen an die Kunden, Scheckvordrucke und Scheckkarten getrennt aufzubewahren, für den Kontoinhaber zu einer Falle werden kann, weil der alleinige Verlust der Scheckvordrucke (ohne gleichzeitigen Verlust der Scheckkarte) keinen größeren Schutz für das Konto bedeutet, sondern der Bestohlene alle Schäden allein tragen muß, weil die Scheckkartenversicherung nicht mehr greift?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einer generellen Änderung der Haftungsregelungen und Haftungsgrenzen bei Diebstahl und Verlust? Hält sie es für gerechtfertigt, daß die Verlustrisiken weiterhin vor allem dem Verbraucher aufgebürdet werden? Welche Schritte wird sie unternehmen, um die Geldinstitute stärker in die Verantwortung einzubeziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Prüfpflicht der Geldinstitute nicht ausreichend ist, und wird sie daher auf entsprechende Verbesserungen hinwirken?