Die Bundesregierung hat u. a. angesichts der Waldschäden bereits unverzüglich nach der Übernahme der Regierungsverantwortung im Herbst 1982 die erforderlichen schnellstmöglichen Maßnahmen zu einer drastischen Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft eingeleitet und umgesetzt.
Im Hinblick auf die Entschwefelung und Entstickung der Kohlekraftwerke sind aufgrund der am 1. Juli 1983 in Kraft getretenen Großfeuerungsanlagen-Verordnung von den Betreibern die notwendigen Maßnahmen zur Nachrüstung der Kraftwerke mit Entschwefelungs- und Entstickungseinrichtungen getroffen worden.
Schon Ende 1985 wird nahezu ein Drittel der zur Nachrüstung vorgesehenen Kraftwerksleistung entschwefelt sein; das sind ca. 11 000 Megawatt (elektrische Leistung). Bis spätestens Mitte 1988 werden rund 37 000 Megawatt nachgerüstet sein. Die etwa 2,0 Mio. Jahrestonnen SO 2, aus Großfeuerungsanlagen (in der Mehrzahl Kohlekraftwerke), im Jahr 1982 werden bis 1988 um ca. 1,2 Mio. Tonnen auf ca. 0,8 Mio. Tonnen verringert sein. Bis 1993 wird eine Verminderung auf ca. 0,5 Mio. Jahrestonnen erreicht.
Hinsichtlich der Emission von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen, die 1982 ca. 1 Mio. Jahrestonnen betrug, wird bis 1988 eine Verringerung auf ca. 0,8 Mio. Tonnen und auf ca. 0,3 Mio. Tonnen spätestens im Jahr 1993 erwartet.
Um die Maßnahmen zur Entstickung der Kraftwerke zu beschleunigen, fördert die Bundesregierung aus Mitteln des Bundeshaushalts zur Zeit fünf großtechnische Demonstrationsanlagen. Damit soll nur die in Japan entwickelte und angewandte Verfahrenstechnik den deutschen Betriebsverhältnissen angepaßt werden. Die erste Anlage geht in Kürze in Betrieb.
Bezüglich der Verringerung der Schadstoffemission aus den übrigen Industriebereichen ist auf die am 24. Juli 1985 vom Bundeskabinett verabschiedete TA Luft 1985 hinzuweisen. Der Bundesrat hat dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift am 18. Oktober 1985 mit Änderungen zugestimmt, deren Übernahme von der Bundesregierung zur Zeit geprüft wird.
Die neue TA Luft bewirkt eine nachhaltige Verminderung aller wesentlichen Schadstoffemissionen aus dem Industriebereich. Bezüglich des Schwefeldioxids und der Stickstoffoxide ist von besonderer Bedeutung, daß die nicht von der Großfeuerungsanlagen-Verordnung betroffenen kleineren Feuerungsanlagen erfaßt werden. Nach bisherigen Berechnungen werden sich die SO 2 -Emissionen aus Anlagen, die der TA Luft unterliegen, von ca. 540 000 Jahrestonnen 1982 auf ca. 360 000 Jahrestonnen im Jahr 1993 verringern. Die Stickstoffoxidemissionen werden bis 1993 von ca. 270 000 auf ca. 170 000 Jahrestonnen reduziert sein.
Sowohl die Maßnahmen im Bereich der Großfeuerungsanlagen-Verordnung als auch der TA Luft stellen im Hinblick auf den großen technischen und finanziellen Aufwand für die Umrüstung der Anlagen die schnellstmögliche und wirksamste Möglichkeit zur drastischen Verminderung der Schadstoffbelastung der Luft dar.
Der Großversuch zum Tempolimit hat ergeben, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung keine wesentliche Verminderung der Stickstoffoxidemission aus Kraftfahrzeugen bewirken kann. Danach könnte ein Tempolimit 100 auf Autobahnen bei dem im Versuch festgestellten Befolgungsgrad von 30 % theoretisch eine Verminderung der Stickstoffoxidemissionen von ca. 32 170 Jahrestonnen erbringen. Dies sind aber nur 10,4 % der Emissionen des PKW-Verkehrs auf Autobahnen und lediglich 3,8 % der Emissionen des PKW-Verkehrs insgesamt und nur 1 % der gesamten NOx-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung könnte im Gegenteil für den Umweltschutz sogar nachteilig sein, weil sie die Bereitschaft zur Umstellung auf den schadstoffarmen Neuwagen sowie zur Umrüstung schwächen würde. Die Bundesregierung hält deshalb nur das von ihr bereits beschlossene Konzept zur Einführung des schadstoffarmen Autos für wirkungsvoll. Durch Umstellung auf schadstoffarme Neufahrzeuge und die Umrüstung der Altfahrzeuge können schon bis Ende 1986 die jährlichen Stickstoffoxidemissionen um etwa das vierfache des theoretischen Effekts eines Tempolimits gesenkt werden. Bis Mitte der neunziger Jahre werden mit den beschlossenen Maßnahmen die jährlichen NOx-Emissionen des PKW-Verkehrs um ca. 480 000 Tonnen reduziert. Hierzu kommen noch ca. 100 000 Jahrestonnen allein aus der ersten Stufe des Nutzfahrzeugkonzepts.