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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Immissionsbedingte Schadstoffbelastungen landwirtschaftlicher Nutzflächen (G-SIG: 10003312)

Maßnahmen zur Minderung der Belastung landwirtschaftlicher Flächen, Nutzungsbeschränkungen aufgrund der Schadstoffbelastung, mit der Überwachung betraute Institutionen, Entschädigung betroffener Landwirte, Kosten der Sanierung kontaminierter Flächen, Anwendung des Verursacherprinzips, Einrichtung eines Fonds zur Regelung von Umweltschäden, Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, Verschärfung geltender Grenzwerte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

02.01.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/436825.11.85

Immissionsbedingte Schadstoffbelastungen landwirtschaftlicher Nutzflächen

des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Immissionsbedingte Schadstoffbelastungen landwirtschaftlicher Nutzflächen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Durch Emissionen von Industrie, Gewerbe und Verkehr und von Deponien ergibt sich für eine zunehmende Zahl landwirtschaftlich genutzter Flächen eine Schadstoffbelastung, die gerade noch im Bereich der zulässigen Grenzwerte liegt bzw. die diese auch oft überschreitet. Eine besondere Gefährdung geht von Schwermetallen aus, die landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen belasten, sich dort anreichern und auch eine Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln bewirken.

Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und die Landesregierungen, um die Belastung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen mit Schadstoffen wie Schwermetallen zu verhindern und um belastete Standorte zu sanieren?

Fragen10

2

In welchen konkreten Fällen werden und wurden von den zuständigen Behörden Nutzungsbeschränkungen bzw. Nutzungsverbote aufgrund von Schadstoffbelastungen ausgesprochen, bei welchen Belastungswerten (und welchen Stoffen) ist das für die einzelnen dort wachsenden Pflanzenarten der Fall?

Wie groß ist die Gesamtfläche, die als kontaminiert gilt und für die Nutzungsverbote und -beschränkungen erlassen wurde, wie viele Einzelflächen von welcher Größe sind das und wo liegen diese (bundesweite Aufstellung)?

3

Welche Behörden und Institutionen sind auf Bundesebene und in den Ländern für die Überwachung der Immissionen und Schadstoffbelastung zuständig, denen die landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgesetzt sind, und welche sind dafür zuständig, Auflagen und Verbote zu erteilen, die notwendig werden, wenn Grenzwerte überschritten werden?

Sind diese Behörden (personell und organisatorisch) in der Lage, die Einhaltung von Auflagen auch zu überwachen?

4

Bauern, deren Flächen durch die Einwirkung von Immissionen geschädigt werden oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden dürfen, sind die direkt durch eine unzureichende Umweltvorsorgepolitik Geschädigten.

Erhalten die Bauern für den dadurch verursachten Ertragsausfall eine Entschädigung, wie hoch ist diese Entschädigung, und wer muß diese Entschädigung bezahlen?

5

Wer muß die Kosten für die Sanierung einer kontaminierten Fläche bezahlen, deren Nutzbarkeit durch die Belastung eingeschränkt oder ausgeschlossen wird?

Gilt hier – das Verursacherprinzip, – das Gemeinlastprinzip?

Unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen hat der geschädigte Grundstücksbesitzer Anspruch auf Sanierung seiner Flächen und Entschädigung für Wertminderung und Nutzungseinschränkung?

Im Umweltrecht gilt allgemein das Verursacherprinzip.

Wird also der Verursacher einer Belastung in vollem Umfang zum Ausgleich des von ihm verursachten Schadens herangezogen?

Wird der Schaden von der Gesellschaft übernommen, wenn der Verursacher nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann?

6

Plant die Bundesregierung die Einführung eines Fonds zur Regelung von Umweltschäden und Belastungen, der von der Gesamtheit der (tatsächlichen und potentiellen) umweltschädigenden Betriebe entsprechend dem Umfang und der Gefährlichkeit zu finanzieren wäre?

Welche anderen Möglichkeiten zur Regelung der Haftung für Umweltschäden sieht die Bundesregierung, und beabsichtigt sie, hier für den Geschädigten bessere Lösungen im Deutschen Bundestag einzubringen?

Um einen wirkungsvollen Schutz vor Umweltbelastungen und Schädigungen zu erreichen, stellt die Umkehr der Beweislast bei der Feststellung des Verursachers ein sehr wirkungsvolles Instrument dar; durch dieses Instrument konnten in Japan beachtliche Verbesserungen des Schutzes der Umwelt und der Bevölkerung erreicht werden.

Welche Position hat die Bundesregierung hierzu? Hat sie Maßnahmen ergriffen, um die Umkehr der Beweislast bei Umweltschäden einzuführen?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, umgehend Maßnahmen zur Verhinderung der Belastung von Boden und Umwelt durch Chemikalien zu ergreifen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind das im einzelnen, und bis wann werden diese umgesetzt?

8

Die Bundesregierung hat mit ihrer Bodenschutzkonzeption eine umfangreiche Liste von geplanten/notwendigen Maßnahmen zum Bodenschutz zusammengestellt, durch die zumindest eine gewisse Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden und der Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit ermöglicht werden könnte.

Bis wann ist eine vollständige Umsetzung der in der Bodenschutzkonzeption zusammengefaßten Maßnahmen zu erwarten, und welche Vorhaben der Konzeption wurden bisher von der Bundesregierung eingebracht, welche wurden verabschiedet, welche traten in Kraft?

Was sind die Gründe dafür, daß praktisch noch keiner der Inhalte der groß angekündigten Bodenschutzkonzeption, die mit erheblicher Verspätung mit großem öffentlichem Aufwand im Januar 1985 vorgestellt worden ist, bisher weder eingebracht noch durchgesetzt worden ist?

Wie muß bei den augenblicklichen Mehrheitsverhältnissen die Absicht der Bundesregierung zur Verbesserung des Bodenschutzes angesichts der bisherigen Leistungsbilanz (auf diesem Gebiet) eingestuft werden?

Glaubt die Bundesregierung, es verantworten zu können, in diesem wichtigen Bereich der Umweltpolitik zwar Programme zu erarbeiten (vorzustellen), bisher aber praktisch keine konkreten Maßnahmen initiiert und durchgesetzt zu haben?

9

Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung eine Sanierung von kontaminierten Flächen für möglich?

Kann bei einer solchen Sanierung das Verursacherprinzip angewandt werden?

Wird der betroffene Bauer bei den entstehenden Kosten mit herangezogen?

10

Favorisiert die Bundesregierung gegenüber der Sanierung die Beschränkung der landwirtschaftlichen Produktion auf kontaminierten Standorten auf Pflanzen für die industrielle Verwertung (Nicht-Nahrungspflanzen)?

Welchen Einfluß auf die Produktions- und Wirtschaftsstruktur der Landwirtschaft hätte eine solche Flächenumwidmung?

11

Die geltenden Grenzwerte für die Schadstoffbelastung von Böden, Wasser und Pflanzen werden in großen Teilen als nicht streng genug und als für den Schutz von Mensch und Naturhaushalt nicht ausreichend beurteilt.

Beabsichtigt die Bundesregierung, die derzeit geltenden Grenzwerte zu verschärfen?

— Falls ja, für welche Belastungsfaktoren und Schadstoffe und auf welche Werte?

— Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, daß nach ihrer Ansicht hierzu kein Bedarf besteht und daß für Mensch und Umwelt keine Gefahr besteht?

Bonn, den 25. November 1985

Werner (Dierstorf) Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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