Zulässige „SDI-Forschungsarbeiten" nach dem ABM-Vertrag
der Abgeordneten Frau Borgmann, Frau Kelly, Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den USA sind umfangreiche Vorarbeiten – größtenteils im Stadium von Forschungsarbeiten – zur Realisierung eines/mehrerer Raketenabwehrsysteme im Weltraum aber auch auf der Erde angelaufen. Erste Architekturstudien liegen vor, weitere Forschungsarbeiten laufen auf Hochtouren. Mit der Abwicklung der Forschungsarbeiten sind überwiegend bekannte Rüstungskonzerne beauftragt.
Ober den Charakter dieses „SDI-Forschungsprogramms" und seine Vereinbarkeit mit den geltenden internationalen Verträgen ist sowohl innerhalb der Vereinigten Staaten wie auch in Westeuropa eine heftige Diskussion entbrannt. Dabei geht es um die Behauptung, daß der geltende ABM-Vertrag vom 26. Mai 1972 zwar die Forschung für neue Raketenabwehrsysteme erlaube, nicht hingegen deren Entwicklung und Tests. In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wo sieht die Bundesregierung die Grenzen von Forschung gemäß Artikel 5 des ABM-Vertrags?
Teilt Sie die in Expertenkreisen vorgenommene Unterteilung in
— Laborforschung und -versuche,
— Feldversuche,
— Entwicklung und Tests von Prototypen oder Zeichenbrettmodellen von ABM-Systemen und ihrer -komponenten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß in dem Bericht des Department of Defense vom 18. April 1985 jene Definition des früheren SALT-Unterhändlers Gerard Smith bestätigt worden ist, wonach die (ABM-widrige) Entwicklung eines Waffensystems dann beginnt, nachdem eine Komponente das Stadium des Laborversuchs verläßt und in das Stadium des Feldversuchs eintritt?
In den „Agreed Statements" (D) zum ABM-Vertrag vereinbarten die Vertragspartner 1972 für den Fa ll, daß in Zukunft ABM-Systeme und -komponenten erfunden werden, die in der Lage sind, Abfangraketen und die zugehörigen Abschußvorrichtungen und Radaranlagen zu ersetzen, dies in Übereinstimmung mit Artikel 13 und 14 des ABM-Vertrages zum Beratungsgegenstand von Begrenzungsverhandlungen in der Ständigen Beratungskommission (SCC) zu machen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß dies bisher unterblieb? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Regierung der Vereinigten Staaten dazu zu veranlassen?
Welche der der Bundesregierung gegenwärtig vorliegenden Projekte im Rahmen des SDI-Forschungsprogramms sind nach Ihrer Auffassung mit dem ABM-Vertrag unve rträglich?
Welchen Charakter hat diejenige Projektliste, die das Handelsblatt am 10. September 1985 aus einem der Bundesregierung vorliegenden Papier als „voraussichtliche Endprodukte des SDI-Forschungsprogramms bis zum Jahre 1990" zitierte, und kann die Bundesregierung die Erkenntnis der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß für die dort beschriebenen 15 Projekte im Rahmen des US-SDI-Forschungsprogramms in den USA Aufträge erteilt worden sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß jene Ausarbeitung aus dem Bundesministerium für Forschung und Technologie, über die der Parlamentarisch-Politische Pressedienst vom 18. Oktober 1985 berichtete, zu dem Schluß kam, daß einige der im Rahmen des SDI-Forschungsprogramms bis 1990 durchgeführten Projekte mit den Bestimmungen des ABM- Vertrages kollidieren?
Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die meisten im Rahmen des SDI-Forschungsprogramms angelaufenen Projekte auf ihre einsatzmäßige Erprobung in Zukunft hinauslaufen und daß dies eindeutig mit mehreren Bestimmungen des ABM-Vertrages kollidiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der amerikanischen Regierung, daß der ABM-Vertrag im Hinblick auf die Frage unterschiedlich ausgelegt werden kann, welche Art von Entwicklungen und Tests zulässig sind, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Systeme und Komponenten auf der Grundlage neuer physikalischer Prinzipien?
Wenn ja, worin besteht nach Meinung der Bundesregierung dieser Interpretationsspielraum?
Sieht die Bundesregierung hierin nicht eine Abkehr von der Wiener Vertragsrechtskommission, wonach der Wortlaut des zu interpretierenden Textes im Zusammenhang mit Ziel und Zweck des Vertrages stehen muß?
Teilt die Bundesregierung die Sorge der GRÜNEN ., daß diese Auffassung der amerikanischen Regierung einen Ausbruch aus dem ABM-Vertrag vorbereiten soll?
Wie groß ist nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, daß durch eine schleichende Unterminierung und Aushöhlung des ABM-Vertrages die letzten Überreste der internationalen Entspannungs- und Vertragspolitik der 70er Jahre untergraben werden?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um von der US-Regierung eine eindeutige und klare Auslegung des ABM-Vertrages zu erhalten, welche Ergebnisse sind bei diesen Bemühungen zu verzeichnen gewesen und kann die Bundesregierung danach ausschließen, daß Teile des bereits laufenden SDI-Forschungsprogramms eindeutig gegen Bestimmungen des ABM-Vertrages verstoßen?
Teilt die Bundesregierung die Beurteilung in dem genannten Bericht des amerikanischen Verteidigungsministeriums, wonach „Subkomponenten" etwa einer Laser-Abwehrwaffe (z. B. der Laser selbst, die Optik und alle Systeme zur Zielerfassung) nicht vom Begriff der „Komponente" in Artikel 2 des ABM-Vertrages erfaßt werden.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Völkerrechtsexperten und auch der GRÜNEN, wonach die nachfolgenden SDI-relevanten Projekte
— Acquisiting, Tracking and Pointing,
— Airborne Optical Adjunct Experiment,
— Space Based Railgun,
— Space Based Kinetic Kill Vehicle
mit dem ABM-Vertrag kollidieren?
Von welchem Design des SDI-Forschungsprogramms (SDI-Architektur) geht die Bundesregierung mittlerweile aus, und welche Teile davon laufen nach Auffassung der Bundesregierung Gefahr, gegen Artikel 2, 5, 6 oder die gesamten Überkünfte des ABM-Vertrages zu verstoßen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem ABM-Vertrag den Umstand, daß aufgrund ähnlicher Flugbahncharakteristika ATM-Systeme nicht nur gegen Mittelstreckenraketen, sondern auch gegen vorgeschobene seegestützte strategische Raketen einsetzbar sind, mithin sie strategische ABM-Fähigkeiten besitzen?