Handel und Verarbeitung von verunreinigtem Flüssiges in der Bundesrepublik Deutschland (II)
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem am 27. August 1985 ausgestrahlten Fernsehmagazin „Report" aufgestellte Behauptung, wonach dem Bundesgesundheitsministerium bereits seit 1978 Hinweise auf verdorbene Flüssigei-Lieferungen der niederländischen Firma van Loon vorlagen, während die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Frage in der Drucksache 10/3978 erst seit Dezember 1983 von der Lieferung von verunreinigtem Flüssigei der genannten Firma wissen will?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Vorwurf des Stuttgarter Regierungspräsidiums, die Firma Birkel habe verunreinigtes Flüssigei verwendet, am 27. August 1985 nur in bezug auf fünf beanstandete Birkel-Produkte zurückgezogen wurde, weil diese mit Trockenei hergestellt waren?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sämtliche mit verunreinigtem Flüssigei hergestellten Produkte, insbesondere Teigwaren und Babykost, sowohl im Sommer als auch jetzt nach dem neuen Skandal mit Chloramphenicol in Nudeln bundesweit aus dem Handel gezogen wurden?
Wenn nicht, warum gibt die Bundesregierung nicht endlich die rd. 600 Firmen bekannt, die von der Fa. van Loon beliefert wurden, damit die Verbraucher/innen wenigstens die Möglichkeit haben, sich selbst zu schützen?
Wie bewertet die Bundesregierung die „Gemeinsame Erklärung" der zwölf Teigwarenhersteller aus Baden-Württemberg, in der diese eine freiwillige Selbstkontrolle über die gesetzlichen Vorschriften hinaus versprachen?
Gehört der baden-württembergische Teigwarenhersteller, in dessen von ihm verarbeiteten Flüssigei das Antibiotikum Chloramphenicol in großen Mengen (neben anderen Pharma-rückständen) gefunden wurde, zu den zwölf Unterzeichnern der „Gemeinsamen Erklärung"?
Unterstützt die Bundesregierung die Haltung des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, den Namen der betroffenen Firma, bei der seit August 1985 mehr als 110 000 kg Nudeln beschlagnahmt wurden, nicht bekanntzugeben?
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie sichergestellt wird, daß diese beschlagnahmten Nudeln nicht doch noch in den Verkauf gelangen (Umetikettierung, spätere Auslieferung etc.), bzw. was geschieht mit diesen Nudeln?
Hat die Bundesregierung inzwischen veranlaßt, daß in allen Bundesländern strenge Flüssigei-Kontrollen und Kontrollen der mit Flüssigei hergestellten Produkte durchgeführt wurden, da ja auch außerhalb Baden-Württembergs, z. B. in NW, in 13 % der Proben von Flüssigei Krankheitserreger und anderes gefunden wurde? Welche Ergebnisse liegen vor, oder wann sind sie zu erwarten?
Hat die Bundesregierung insbesondere aufgrund der Pharmarückstände in Flüssigei eine Überprüfung der damit hergestellten Babynahrung veranlaßt?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Babynahrungsprodukten (Hersteller und Produktnamen bitte angeben) Flüssigei verwendet wird und in welchen Produkten darüber hinaus bisher schon verunreinigtes Flüssigei gefunden wurde (z. B. hat das Land Bayern Untersuchungen durchführen lassen)?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, umgehend solche Unterlagen erstellen und veröffentlichen zu lassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die im Einzelhandel vertriebenen ganzen Eier auf Rückstände untersucht werden?
Da das mit Chloramphenicol und anderen Pharmarückständen belastete Flüssigei ja aus aussortierten Eiern hergestellt wurde, enthalten vermutlich die übrigen Eier ähnliche Rückstände.
Wie wird hier der Gesundheitsschutz der Verbraucher/innen durch die Bundesregierung sichergestellt?
Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der Lebensmittelskandale auf die Aufforderung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (gerichtet an den Bundeskanzler), „weiterer öffentlicher Verunsicherung entgegenzutreten und mit einem klärenden Wort von höchster Stelle das Vertrauen in die deutschen Lebensmittel wieder herzustellen", zu reagieren?
Wie wird die Bundesregierung sich zur Forderung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. verhalten, die Wirtschaft mit dem Schaden nicht weiter allein zu lassen?