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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland

<span>Neuordnung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) sowie deren Folgen, Dienstgradstrukturen, Einsatz von Reservisten, Verbesserung der Akzeptanz der ZMZ, Ressourcen der Bundeswehr für den Katastropenschutz, Kräfteanforderung durch zivile Katastrophenschutzstäbe, zukünftige Fähigkeiten der ZMZ-Stützpunkte</span>

Fraktion

FDP

Datum

14.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1250325. 03. 2009

Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland

der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundeswehr kann subsidiär gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes im Inland eingesetzt werden, um Hilfe bei schweren Katastrophen und Unglücksfällen, wie Schneestürmen, Wald- und Flächenbränden, schweren Unglücksfällen oder Hochwasserkatastrophen, zu leisten. Dadurch trägt sie zum Schutz der Bevölkerung, der lebenswichtigen Infrastruktur und zum Schutz vor den Folgen von Großschadensereignissen einschließlich terroristischer Anschläge bei. Die Struktur der territorialen Wehrorganisation der Bundeswehr hat sich zum 1. Januar 2007 geändert. Die vier Wehrbereichskommandos bleiben weiterhin erhalten. Hinzu kommen 15 Landeskommandos, die die bisherigen Verteidigungsbezirkskommandos ersetzt haben und das schon bestehende Standortkommando in Berlin. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) gegenüber den zivilen Stellen unterhalb der Landesebene wird künftig ausschließlich durch Reservisten wahrgenommen. Immer wieder gibt es Kritik unter anderem an überbordender Bürokratie bei der Einbindung und der Zusammenarbeit mit Reservisten auf ZMZ-Stellen, wobei bereits in einem Modellversuch 2005 Mängel festgestellt wurden („Die Bundeswehr“, Ausgabe Februar 2007, Seite 13 und Ausgabe März 2008, Seiten 24/25), die leider nur sehr langsam abgebaut werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Neuordnung der ZMZ in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Wie viele Landeskommandos, Bezirksverbindungskommandos, Kreisverbindungskommandos, mobile Regionale Planungs- und Unterstützungstrupps und ZMZ-Stützpunkte wurden seit der Neuordnung der ZMZ in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt, und wie viele fehlen noch?

3

Welche Kapazitäten und Fähigkeiten werden die ZMZ-Stützpunkte in Zukunft haben?

4

Welche Veränderungen ergab die Neuordnung der ZMZ in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der hierfür vorgesehenen Reservistenstellen?

5

Welche Qualifikationen werden insbesondere von Reservisten verlangt, die im Rahmen der ZMZ in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz kommen sollen?

6

In welchem Umfang wurden welche materiellen Ressourcen der Bundeswehr für den Katastrophenschutz an zivile Stellen abgegeben, und warum?

7

Welche materiellen Ressourcen hält die Bundeswehr für den Katastrophenschutz darüber hinaus vor?

8

Wie lange würde es nach Auslösung eines Hochwasseralarms und nach Kräfteanforderung durch die zivilen Katastrophenschutzstäbe dauern, bis Pionierkräfte beispielsweise in Koblenz zur Verfügung stünden?

9

Könnte die Bundeswehr bei einer heute auftretenden Katastrophe in gleicher Geschwindigkeit und im gleichen Ausmaß mit Hubschraubern unterstützen, wie sie das beim ICE-Unfall in Eschede tun konnte?

10

Wie verläuft nach Meinung der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und den zivilen Stellen beim Katastrophenschutz, und wo gibt es Probleme?

11

Ist eine Regelung, nach der sich die Truppe hinsichtlich Gliederung, Dislozierung und Ausbildung nicht auf mögliche Katastrophenfälle vorbereiten hat (VMBl 2008, S. 5), sinnvoll?

12

Trifft es zu, dass von der Privatwirtschaft erwartet wird, dass diese ihre Mitarbeiter zu Reserveübungen freistellen?

13

Trifft es andererseits zu, dass auf der Grundlage bestehender Vorschriften den Reservisten, die in der Bundeswehrverwaltung arbeiten, die Mob-Beorderung verweigert wird?

14

Wenn ja, was sind die Ursachen hierfür?

15

Ist es angemessen, von zivilen Arbeitgebern zu erwarten, dass diese ihre Arbeitnehmer freistellen, die Bundeswehrverwaltung dies aber für das eigene Personal nicht mit völliger Selbstverständlichkeit tut?

16

Welche und wie viele Mittel hält die Bundeswehr für den Katastrophenschutz vor?

17

Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Bürokratie (bspw. Dienstreisegenehmigungsverfahren, Beurteilungswesen etc.) zu reduzieren?

18

Was unternimmt die Bundeswehr, um die Akzeptanz für die ZMZ/Inland bei den Soldaten der Reserve zu verbessern, um so eine längere Stehzeit in dieser Verwendung zu erzielen?

19

Ist für Reservisten im Bereich ZMZ eine Altersgrenze von 60 Jahren sinnvoll?

20

Warum ist die Dienstgradstruktur eines Kreisverbindungskommandos eher offizierslastig, obwohl die Tätigkeiten vielfach von Feldwebeln und Unteroffizieren wahrgenommen werden könnten?

Berlin, den 25. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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