Maßnahmen gegen das Aalsterben, verbesserte Bedingungen für die Aalwanderung
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Horst Meierhofer, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Unter der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU wurde die „Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals“, (EG Nr. 1100/2007) verabschiedet. Mit dieser Verordnung werden Rahmenbedingungen sowohl für den Schutz des Aals als auch seine nachhaltige Nutzung festgelegt. Dazu gehört, die anthropogene Mortalität zu verringern und „die Abwanderung von 40 Prozent derjenigen Biomasse an Blankaalen ins Meer zuzulassen, die gemäß der bestmöglichen Schätzung ohne Beeinflussung des Bestands durch anthropogene Einflüsse ins Meer abgewandert wären“.
Um dies zu gewährleisten, sollen alle EU-Mitgliedstaaten künftig für die relevanten Gewässer Aalbewirtschaftungspläne vorlegen oder den Fischereiaufwand um 50 Prozent verringern. Diese Pläne sollen sich nach Möglichkeit auf die Flussgebietseinheiten beziehen, die im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) festgelegt wurden.
Aale gehören zu den wandernden Fischarten. Der Aal lebt 8 bis 12 Jahre in unseren Flüssen und Seen und wächst dabei auf 200 bis 1 000 g heran. Als Blankaal wandern die ausgewachsenen Tiere die Flüsse herab, um eine 5 000 km weite Wanderung durch den Atlantik bis zur Sargassosee anzutreten. Hier legen die Aalweibchen 4 bis 5 Millionen Eier in etwa 700 m Meerestiefe ab, die anschließend von den Männchen befruchtet werden; daraufhin sterben die Elterntiere ab. Aus den Eiern schlüpfen weidenblattförmige Leptocephalus-Larven, welche etwa 3 Jahre lang passiv mit dem Golfstrom in Richtung europäische und nordafrikanische Küste treiben. Hier angekommen, entwickeln sich die Larven zu kleinen, durchsichtigen, etwa 0,5 g schweren, nun aber schon aalförmigen Fischen, den so genannten Glasaalen. Die Glasaale wandern zumeist in größeren Schwärmen, nun schon dunkel gezeichnet, als Steigaale flussaufwärts, um sich hier wiederum zu adulten Tieren zu entwickeln.
Der Bestand des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) ist seit mehr als 20 Jahren stark rückläufig. Das Glasaalaufkommen hat sich seit 1970 auf unter 5 Prozent verringert. In den 90er Jahren wurden in der EU jährlich etwa 30 000 Tonnen gefangen mit einem Erstverkaufswert von 200 Mio. Euro. Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der Hauptabsatzmärkte. Nach Einschätzung der Fischereiforscher sind umfassende Maßnahmen zur Verbesserung aller Aallebensräume sowie die Verringerung der Mortalitätsfaktoren sowohl im Binnenland wie auch im Meer notwendig.
Mögliche Ursachen für den Rückgang des Aals liegen in dem komplexen Entwicklungszyklus dieser katadromen Fischart und insbesondere dem Verbau der Gewässer beispielsweise durch Wasserkraftanlagen, die seine Wanderungen behindern, teilweise unmöglich machen und zu hohen Verlusten führen. Auch der Fraßdruck durch Kormorane führt zu erheblichen Verlusten beim Europäischen Aal, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Zukunft von Aalzucht und Aalfischerei in Deutschland“, (Bundestagsdrucksache 15/2929) hervorgeht.
Die EU-Kommission schlägt zum Schutz des Aals eine Reihe von Maßnahmen vor, die in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich eingeführt werden sollen. Diese Maßnahmen garantieren nach Auffassung der EU-Kommissare das Überleben und die Wanderung des Aals in allen Lebensabschnitten und Lebensräumen.
Um den Bestand des Europäischen Aals nachhaltig sichern zu können, sollen künftig alle notwendigen Maßnahmen in den EU-Staaten länderübergreifend koordiniert werden. Das europäische Aalprogramm fördert Maßnahmen zum Aufbau von Laicherbeständen in Fließgewässern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Maßnahmen wurden bisher von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der oben genannten EU-Aalverordnung ergriffen?
Für welche Flussgebietseinheiten hat die Bundesrepublik Deutschland bisher Aalbewirtschaftungspläne entsprechend Artikel 4 der Verordnung der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt, für welche Flussgebietseinheiten sollen Aalbewirtschaftungspläne eingereicht werden?
Wer stellt die Aalbewirtschaftungspläne auf, und in welcher Weise werden bei ihrer Erstellung die Berufsfischer, Angler und Naturschützer eingebunden?
Wie hat sich das Glasaalaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland und Europa in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welcher Anteil der Glasaale wird für den Besatz in die europäischen Flusssysteme genutzt, welcher Anteil wird nach Fernost zur Aufzucht in Aalfarmen exportiert, welcher Anteil wird gegessen, und welcher Anteil wandert natürlich die Flüsse flussaufwärts?
Wie hoch ist der derzeitige Preis für ein Kilogramm Glasaal, und wie verlief die Preisentwicklung beim Glasaal währen der letzten zehn Jahre?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den zum Erhalt der Aalbestände in der Bundesrepublik Deutschland jährlich durchgeführten Aalbesatzmaßnahmen zu, die im Wesentlichen von der Sport- und Berufsfischerei organisiert und finanziert werden?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Besatzmaßnahmen im Rahmen des europäischen Aalprogramms finanziell zu unterstützen, und wenn ja, in welchem Umfang, und in welchen Flussgebietseinheiten?
Welche Finanzmittel werden von der Bundesregierung derzeit zum Aufbau der Aalbestände jährlich insgesamt eingesetzt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ungenutzte Mittel aus dem Europäischen Fischereifond (EFF) zugunsten von Aalbesatz umzuwidmen?
Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf die EU-Kommission, um den Handel mit Glasaal in Nicht-EU-Staaten und insbesondere nach Fernost einzuschränken und im Stufenprogramm ganz zu unterbinden?
Wie wirkt sich die Aufnahme des Aals in das CITES-Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) auf die Minderung der Exporte von Glasaalen nach Asien aus?
Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf die EU-Kommission, den Verzehr von Glasaal in den Mitgliedsländern der EU einzuschränken und im Stufenprogramm ganz zu verbieten?
In welcher Weise sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Blankaalverluste an bestehenden Wasserkraftanlagen reduziert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht, durch die in der Bundesrepublik Deutschland getätigten Maßnahmen den Abstieg von 40 Prozent der Blankaale entsprechend der Zielsetzung der EU-Verordnung sicherzustellen?
Wie viele Wasserkraftanlagen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, wie hat sich ihre Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt, wie viele dieser Anlagen haben eine Leistung von über 1 MW, und welchen Anteil der durch Wasserkraft erzeugten Energiemenge bringen diese größeren Anlagen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen der kleinen Wasserkraft für die Versorgung mit regenerativer Energie im Vergleich zum ökologischen Schaden, den sie für die Fischfauna verursacht?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, auf der Grundlage der erwiesenen Schäden insbesondere in den kleinen Wasserkraftanlagen die Förderung durch das EEG für derartige Anlagen zu überdenken, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es Bestrebungen in der Bundesregierung einen Grenzwert festzulegen, der die Menge an Biomasse bestimmt, die bei der Erzeugung von Elektrizität aus Wasserkraft pro Kilowattstunde als Kollateralschaden entstehen darf, und wenn ja, wie hoch wird der Grenzwert sein, und nach welchen Kriterien (Fischart, Menge) soll er erstellt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung unter dem Aspekt der Aalgefährdung die Errichtung neuer Wasserkraftanlagen, insbesondere im Unterlauf größerer Flüsse (wie z. B. an der Weser in Bremen-Hemelingen), im Blick auf die Erfüllung der Vorgaben, die sich beispielsweise aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die Durchgängigkeit und die Strukturgüte der Fließgewässer sowie der Verordnung (EG) 1100/2007 ergeben?
Wie groß ist die Mortalität der absteigenden Blankaale in Wasserkraftanlagen?
Welche technischen Möglichkeiten gibt es, durch Schutzvorrichtungen an Wasserkraftanlagen die Sterblichkeit für abwandernde Gelb- und Blankaale zu verringern bzw. völlig auszuschließen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit von Fischtreppen für absteigende Blankaale?
Trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass beispielsweise in Kanada schon heute der Stand der Technik bei den Fischschutzeinrichtungen an großtechnischen Wasserentnahmen weiterentwickelt und wirksamer ist als dies bei Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist, und wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen?
Sind bei nachweislichen Beeinträchtigungen der Fischfauna, insbesondere bei Schädigungen wandernder Gelb- und Blankaale durch Kühlwasserentnahme, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen?
Welche Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals werden nach Kenntnis der Bundesregierung an Pumpwerken zur Wasserstandsregulierung angewendet?
In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen, in internationalen Flusseinzugsgebieten (z. B. Elbe, Oder, Rhein) einheitliche Regelungen für Besatz, Fang, Vermarktung etc. von Gelb- und Blankaalen unter den Anrainerstaaten durchzusetzen?
In welchen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland wird Aalforschung betrieben, welche Zielsetzung wird verfolgt, welche Projekte stehen im Vordergrund, und wie ist der Stand der Forschung insbesondere im Vergleich zur Forschung in Dänemark und Japan?
Inwieweit fördert die Bundesregierung wissenschaftliche Studien im Bereich der Kleinen Wasserkraft (z. B. die Entwicklung fischfreundlicher Turbinen, ein angepasstes Turbinenmanagement, Bypass-Lösungen, effektive und ökonomisch tragbare Rechen- und Scheuchanlagen etc.)?
Wie beurteilt die Bundesregierung bisherige Ergebnisse eines Pilotprojektes zum Feinrechensystem: „Circulating Rake“ (Projektleitung: Universität Karlsruhe, Wasserwirtschaft), welches im Bereich von Wasserkraftanlagen die stromab gerichteten Fischwanderungen künftig begünstigen soll?
Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, laichfähige Blankaale in Aquakulturanlagen zu erzeugen, um sie später zur Abwanderung in die Flussmündungen auszusetzen?