Verbraucherrechte, Transparenz und Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Spöri, Roth, Dr. Apel, Dr. Emmerlich, Bachmaier, Frau Blunck, Daubertshäuser, Huonker, Dr. Jens, Klose, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Dr. Me ertens (Bottrop), Frau Odendahl, Poß, Rapp (Göppingen), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schwenk (Stade), Dr. Struck, Westphal, Frau Weyel, Dr. Wieczorek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Enwicklung in der Versicherungswirtschaft steht in der Diskussion. Ausgangspunkte sind zwei gegensätzliche Erscheinungsbilder dieses Wirtschaftsbereichs:
- Einerseits: Die Versicherungswirtschaft gehört zu den prosperierenden Wachstumsbranchen in der Bundesrepublik Deutschland. Die kontinuierlich gestiegenen Beitragseinnahmen — nach dem Bericht des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft allein zwischen 1980 und 1985 um 38 % — werden in diesem Jahr erstmals die Hundert-Milliarden-Grenze überschreiten, das sind 7,7 % des Volkseinkommens. Zugleich hat sich die Ertrags- und Vermögenslage der Versicherungsunternehmen laufend verbessert. Diese günstigen Ertragsaussichten haben dazu geführt, daß das Interesse an diesem Markt — z. B. bei den Großbanken im Hinblick auf langfristige Spargelder oder bei ausländischen Versicherungsunternehmen — außerordentlich groß ist.
- Andererseits: Aus Sicht der Verbraucher und der Gesamtwirtschaft gibt es bei den Versicherungen, zum Teil aus der Tradition begründete, Fehlentwicklungen und Probleme, vor allem: mangelnder Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen, Marktzugangsbarrieren für ausländische Anbieter, im internationalen Vergleich überhöhte Prämien, deren Gegenwert nicht vergleichbar hoch ist, eine unzureichende Markttransparenz für die Versicherten, zu geringe Chancen für den einzelnen Versicherten, seine — im Zeitablauf sich möglicherweise ändernden — Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen durchzusetzen, fragwürdige Diskriminierungen und Begünstigungen von Bevölkerungsgruppen oder Regionen.
Angesichts dieser Ausgangslage fordern heute nicht nur Verbraucher und Verbrauchervertretungen und -institutionen, sondern zum Beispiel auch unabhängige Wissenschaftler, das Bundeskartellamt, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, die EG-Kommission und europäische Nachbarländer (vor allem Großbritannien) sowie Teile der Versicherungswirtschaft selbst — hier sind es vor allem die kleineren Unternehmen und solche, die neu in den Markt treten wollen — entschiedene wettbewerbs- und verbraucherpolitische Maßnahmen am Markt für Versicherungen.
Die Versicherungswirtschaft hat in jüngster Zeit versucht, dem wirtschaftlichen und auch öffentlichen Druck durch verschiedene Maßnahmen — z. B. mehr Information in der Werbung, Einführung der Direktgutschrift von Überschüssen und freiwillige Einräumung eines Rücktrittsrechts bei Lebensversicherungen, kontinuierliche Gesprächskontakte mit den Verbraucherorganisationen und verbraucherpolitischen Sprechern der Parteien — den Verbraucherforderungen teilweise gerecht zu werden.
Grundlegende Verbesserungen wurden bisher aber nicht verwirklicht.
Die Bundesregierung hat bisher zu den Forderungen nach besseren Verbraucherrechten, mehr Transparenz und Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft geschwiegen. Es ist nicht erkennbar, ob sie bereit ist, die gegebenen Möglichkeiten der staatlichen Wettbewerbs- und Versicherungsaufsicht stärker im Interesse der Versicherten zu nutzen. Unklar ist auch, inwieweit sie die Vorschläge der EG-Kommission und die Forderungen der Partnerländer zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte konstruktiv unterstützen will.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I. Wettbewerb und Verbraucherrechte
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen gestärkt und insbesondere die Markttransparenz für den Verbraucher verbessert werden muß, und welche gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für erforderlich?
2. Unterstützt die Bundesregierung die Bestrebungen des Bundeskartellamtes, die Bedingungswerke der Versicherungswirtschaft einer wettbewerbsrechtlichen „Mißbrauchsprüfung" zu unterwerfen?
3. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, das Industrieversicherungsgeschäft uneingeschränkt dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu unterwerfen?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Prämien-Anpassungsklausel" in den langjährigen Versicherungsverträgen wettbewerbshemmend und verbraucherfeindlich ist, weil der Versicherte in den meisten Fällen keine Kündigungs- und Wahlmöglichkeiten hat?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Verteilung der Abschlußprovision für Lebensversicherungen auf einen größeren Zeitraum (z. B. zehn Jahre) oder auf die durchschnittliche Laufzeit der Lebensversicherungsverträge den Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen stärken würde, weil in diesem Fall der Versicherte problemloser zu einem anderen Versicherungsunternehmen überwechseln könnte? Sind der Bundesregierung die diesbezüglichen Regelungen in anderen Ländern bekannt, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Einführung einer solchen Regelung hinzuwirken?
6. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, die es Versicherten im Bereich der langfristigen Schadensverträge generell ermöglicht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Versicherungsgesellschaften die Beiträge erhöhen oder der Versicherungsgegenstand hinfällig wird (z. B. bei Hausratsversicherung, Auflösung des Hausstandes infolge Scheidung oder Umzug ins Altersheim)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, eine in das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen integrierte, paritätisch besetzte Schlichtungsstelle einzurichten, die die Aufgabe hat, bei vertraglichen Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen zu vermitteln, so daß die Posi tion des einzelnen Versicherungsnehmers gestärkt und Prozeßkosten gemindert werden?
8. Ist die Bundesregierung bereit, den Anlagekatalog für das Versichertenkapital so zu erweitern, daß eine stärkere Beteiligung am Produktivvermögen (etwa bis 10 % des haftenden Kapitals an börsennotierten Gesellschaften) ermöglicht wird?
II. Markttransparenz bei Versicherungen
9. Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik an der Praxis der Überschußbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung (so kürzlich z. B. vom Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen lt. „Handelsblatt" vom 26. November 1985), die dahin lautet, daß die Oberschüsse zu einem erheblichen und nicht hinreichend kontrollierten (transparenten) Teil thesauriert und damit den Versicherten vorenthalten werden?
10. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß in der Lebensversicherung sachgerechte Kalkulationsgrundlagen (u. a. zeitnahe Sterbetafeln, realis tische Deckungssummen, realistische Verzinsung des Anlagevermögens) angewendet werden, damit die Überschüsse von Anfang an geringer werden und die Höhe der Rückerstattung transparenter wird?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der Direktgutschrift von Überschüssen und das in das Versicherungsaufsichtsgesetz eingeführte Berechnungsmodell für Rückgewährquoten (§ 81 c VAG), und hat dies nach Meinung der Bundesregierung dazu beigetragen, die Überschußbeteiligung der Versicherten zu erhöhen und transparenter zu machen?
12. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Überschüsse möglichst vollständig und beschleunigt den Versicherten rückzugewähren?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die fehlende bzw. unzureichende Information über Kosten, Risiko- und Sparanteil in den Beiträgen für die Lebensversicherung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt?
III. Begünstigung und Diskriminierung einzelner Gruppen von Versicherungsnehmern oder von Regionen
14. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Prinzip der Pflichtversicherung (z. B. bei Kraftfahrzeugversicherungen) Differenzierungen zwischen verschiedenen Gruppen von Versicherungsnehmern erfordert? Warum hält die Bundesregierung in der Kraftfahrzeugversicherung Differenzierungen in Beamte/Nicht-Beamte, Ausländer/Deutsche, Landwirte/Nicht-Landwirte für zweckmäßig oder zwingend nötig?
15. Welche anderen oder weiteren Differenzierungsmöglichkeiten gibt es, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Differenzierung ausschließlich nach Häufigkeit und Schwere der Unfälle? Wie wirkt sich die Fahrleistung auf Unfälle bzw. Unfallrisiko aus, und welche Konsequenzen können sich hieraus für die Beitragsbemessung ergeben?
17. Hält die Bundesregierung, angesichts der durch eine Untersuchung des HUK-Verbandes kürzlich erneut bestätigten erheblichen Mängel und Zufälligkeiten der Ursachenforschung über Verkehrsunfälle, die Regionalisierung der Kraftfahrzeugversicherungstarife für den besten Weg, den unterschiedlichen Schadensverläufen von Region zu Region und von Stadt zu Stadt Rechnung zu tragen? Welche Alternativen gibt es, und wie werden diese Alternativen von der Bundesregierung bewertet?
18. Wie will die Bundesregierung verhindern, daß von der Politik der Kraftfahrzeugversicherer, sich von größeren Schadensrisiken weitgehend zu befreien, auch gesellschaftlich erwünschte Aktivitäten wie die freiwilliger oder sonstiger Hilfsorganisationen betroffen sind?
19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, daß Ehegatten erworbenen Versicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie sich von ihrem Partner trennen, unter dessen Namen die Versicherungsverträge abgeschlossen wurden?
20. Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß in der privaten Krankenversicherung das Geburtskostenrisiko einseitig den Frauen zugerechnet wird?
21. Ist die Bundesregierung bereit, die „Richtlinien für die Aufstellung technischer Geschäftspläne in der Krankenversicherung" dahin gehend zu ändern, daß die Geburtskosten von der Gesamtheit der Versicherten getragen werden?
Fragen21
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen gestärkt und insbesondere die Markttransparenz für den Verbraucher verbessert werden muß, und welche gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für erforderlich?
Unterstützt die Bundesregierung die Bestrebungen des Bundeskartellamtes, die Bedingungswerke der Versicherungswirtschaft einer wettbewerbsrechtlichen „Mißbrauchsprüfung" zu unterwerfen?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, das Industrieversicherungsgeschäft uneingeschränkt dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu unterwerfen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Prämien-Anpassungsklausel" in den langjährigen Versicherungsverträgen wettbewerbshemmend und verbraucherfeindlich ist, weil der Versicherte in den meisten Fällen keine Kündigungs- und Wahlmöglichkeiten hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Verteilung der Abschlußprovision für Lebensversicherungen auf einen größeren Zeitraum (z. B. zehn Jahre) oder auf die durchschnittliche Laufzeit der Lebensversicherungsverträge den Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen stärken würde, weil in diesem Fall der Versicherte problemloser zu einem anderen Versicherungsunternehmen überwechseln könnte? Sind der Bundesregierung die diesbezüglichen Regelungen in anderen Ländern bekannt, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Einführung einer solchen Regelung hinzuwirken?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, die es Versicherten im Bereich der langfristigen Schadensverträge generell ermöglicht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Versicherungsgesellschaften die Beiträge erhöhen oder der Versicherungsgegenstand hinfällig wird (z. B. bei Hausratsversicherung, Auflösung des Hausstandes infolge Scheidung oder Umzug ins Altersheim)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, eine in das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen integrierte, paritätisch besetzte Schlichtungsstelle einzurichten, die die Aufgabe hat, bei vertraglichen Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen zu vermitteln, so daß die Posi tion des einzelnen Versicherungsnehmers gestärkt und Prozeßkosten gemindert werden?
Ist die Bundesregierung bereit, den Anlagekatalog für das Versichertenkapital so zu erweitern, daß eine stärkere Beteiligung am Produktivvermögen (etwa bis 10 % des haftenden Kapitals an börsennotierten Gesellschaften) ermöglicht wird?
Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik an der Praxis der Überschußbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung (so kürzlich z. B. vom Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen lt. „Handelsblatt" vom 26. November 1985), die dahin lautet, daß die Oberschüsse zu einem erheblichen und nicht hinreichend kontrollierten (transparenten) Teil thesauriert und damit den Versicherten vorenthalten werden?
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß in der Lebensversicherung sachgerechte Kalkulationsgrundlagen (u. a. zeitnahe Sterbetafeln, realis tische Deckungssummen, realistische Verzinsung des Anlagevermögens) angewendet werden, damit die Überschüsse von Anfang an geringer werden und die Höhe der Rückerstattung transparenter wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der Direktgutschrift von Überschüssen und das in das Versicherungsaufsichtsgesetz eingeführte Berechnungsmodell für Rückgewährquoten (§ 81 c VAG), und hat dies nach Meinung der Bundesregierung dazu beigetragen, die Überschußbeteiligung der Versicherten zu erhöhen und transparenter zu machen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Überschüsse möglichst vollständig und beschleunigt den Versicherten rückzugewähren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die fehlende bzw. unzureichende Information über Kosten, Risiko- und Sparanteil in den Beiträgen für die Lebensversicherung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Prinzip der Pflichtversicherung (z. B. bei Kraftfahrzeugversicherungen) Differenzierungen zwischen verschiedenen Gruppen von Versicherungsnehmern erfordert? Warum hält die Bundesregierung in der Kraftfahrzeugversicherung Differenzierungen in Beamte/Nicht-Beamte, Ausländer/Deutsche, Landwirte/Nicht-Landwirte für zweckmäßig oder zwingend nötig?
Welche anderen oder weiteren Differenzierungsmöglichkeiten gibt es, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Differenzierung ausschließlich nach Häufigkeit und Schwere der Unfälle? Wie wirkt sich die Fahrleistung auf Unfälle bzw. Unfallrisiko aus, und welche Konsequenzen können sich hieraus für die Beitragsbemessung ergeben?
Hält die Bundesregierung, angesichts der durch eine Untersuchung des HUK-Verbandes kürzlich erneut bestätigten erheblichen Mängel und Zufälligkeiten der Ursachenforschung über Verkehrsunfälle, die Regionalisierung der Kraftfahrzeugversicherungstarife für den besten Weg, den unterschiedlichen Schadensverläufen von Region zu Region und von Stadt zu Stadt Rechnung zu tragen? Welche Alternativen gibt es, und wie werden diese Alternativen von der Bundesregierung bewertet?
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß von der Politik der Kraftfahrzeugversicherer, sich von größeren Schadensrisiken weitgehend zu befreien, auch gesellschaftlich erwünschte Aktivitäten wie die freiwilliger oder sonstiger Hilfsorganisationen betroffen sind?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, daß Ehegatten erworbenen Versicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie sich von ihrem Partner trennen, unter dessen Namen die Versicherungsverträge abgeschlossen wurden?
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß in der privaten Krankenversicherung das Geburtskostenrisiko einseitig den Frauen zugerechnet wird?
Ist die Bundesregierung bereit, die „Richtlinien für die Aufstellung technischer Geschäftspläne in der Krankenversicherung" dahin gehend zu ändern, daß die Geburtskosten von der Gesamtheit der Versicherten getragen werden?