Brandschutz in Reisebussen
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Anbetracht der Brandkatastrophe vom 5. November 2008 auf der Bundesautobahn 2 bei Hannover, bei der 20 Todesopfer zu beklagen waren, sowie weiterer Brände in Reisebussen, zuletzt am 7. März 2009 in einem mit deutschen Ski-Touristen besetzten Bus auf der Tauernautobahn in Österreich, stellt sich die dringliche Frage nach der Verbesserung des Brandschutzes in Reisebussen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Anbetracht der Brandkatastrophe vom 5. November 2008 auf der Bundesautobahn 2 bei Hannover, bei der 20 Todesopfer zu beklagen waren, sowie weiterer Brände in Reisebussen in den letzten Monaten Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes in Reisebussen beschleunigt umgesetzt werden sollten, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wann ist mit dem Vorliegen der Ermittlungsergebnisse zu dem Busunglück vom 5. November 2008 zu rechnen?
Welchen Erfolg hatten die Appelle verschiedenster Institutionen und auch aus Verbandskreisen, freiwillig Busse – auch ältere Busse – mit Brand- und Rauchmeldern auszurüsten?
Hält die Bundesregierung insoweit eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für möglich und für sinnvoll, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung ihres Vorschlags zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 118 (Brennverhalten von Materialien, ECE – Economic Commission for Europe), der zum Ziel hat, die zurzeit noch zugelassenen Brenngeschwindigkeiten der eingebauten Materialien zu vermindern?
Ist insoweit mit einem ähnlich langen Vorlauf zu rechnen, wie bei dem Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zur Ausrüstung der Motorräume von Kraftomnibussen mit Brandmeldesystemen, der bereits im Februar 2006 vorgelegt worden ist, und erst in Kürze, also nach über drei Jahren, Eingang in die ECE-Regelung Nr. 107 (Konstruktionsmerkmale von Kraftomnibussen der Klassen M 2 und M 3) finden soll?
Beabsichtigt die Bundesregierung zur Vermeidung bzw. Eindämmung von Busbränden, die ihre Entstehung in den Fahrgasträumen und Fahrgastnebenräumen, wie z. B. Toilettenanlagen, haben, den Erlass von Vorschriften zur Ausrüstung dieser Räume mit Brandmeldesystemen, bzw. wird sie sich auf internationaler Ebene hierfür einsetzen?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung besondere Maßnahmen zur Sicherung der Selbstrettungsmöglichkeit der von Bränden während des Reisebusbetriebs betroffenen Personen mit Bewegungseinschränkungen und anderen Behinderungen, die die Selbstrettung im Brandfall, insbesondere die schnelle Evakuierung eines Fahrzeuges erschweren (können), erforderlich und geboten?
Inwieweit stehen internationale Verträge und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) nationalen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kraftomnibussen entgegen, und gilt dies auch im Hinblick auf Artikel 71 Absatz 1 EGV, der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nicht verbietet, solange die EU keine harmonisierenden eigenen Vorschriften erlassen hat, sowie im Hinblick auf die Stillstand-Klausel in Artikel 72 EGV, wonach jedenfalls solche auf die Verkehrssicherheit bezogenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht verboten sind, die gegenüber Verkehrsunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminierend sind?
Wann ist mit dem Inkrafttreten der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Ausrüstung der Motorräume von Kraftomnibussen mit Brandmeldesystemen, zur Verminderung der Brenngeschwindigkeiten der in den Fahrgasträumen eingebauten Materialien sowie zur Vergrößerung und Optimierung des Notausstiegs im Busheck und der Notausstiegs-Dachluken zu rechnen?