Auswirkungen der Mischfinanzierung auf die Entwicklungshilfe-Verhandlungen 1985 mit Indonesien
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Gegen Ende November 1985 hätten in Jakarta Verhandlungen zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Bundesregierung über Projekte der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit planmäßig stattfinden sollen. Die Verhandlungsdelegation aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit reiste gar nicht erst an, da die Gespräche bereits im Vorfeld geplatzt waren. Die Bundesregierung drohte der Regierung von Indonesien an, die Konditionen für die Finanzielle Zusammenarbeit an diejenigen anzupassen, die für die wohlhabenderen OPEC-Staaten gelten, was auf mehr als eine Verdoppelung des Zinsniveaus u. a. für das verschuldete südostasiatische Land hinausgelaufen wäre. Einzige Möglichkeit für Indonesien, dieser Verschlechterung der Entwicklungszusammenarbeit zu entgehen wäre, verstärkt liefergebundene Mischfinanzierungskredite aus der Bundesrepublik Deutschland zu akzeptieren, deren entwicklungsschädliche Auswirkungen in der bundesdeutschen entwicklungspolitisch interessierten Öffentlichkeit zunehmend erkannt werden. Darauf wollte sich die indonesische Regierung nicht einlassen, da sie sich in einem Regierungserlaß (Nr. 8) grundsätzlich gegen Mischfinanzierungsprojekte ausgesprochen hat. Die Bundesregierung besteht nichtsdestotrotz auf dem verstärkten Einsatz von Mischfinanzierungskrediten, von denen sie sich einen Wettbewerbsvorteil für bundesdeutsche Unternehmen erhofft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie vereinbart die Bundesregierung die Androhung, die Zinsen bei der Finanziellen Zusammenarbeit mit Indonesien künftig mehr als zu verdoppeln, wenn sich das Land nicht auf den gewünschten Umfang von Mischfinanzierungskrediten einläßt, mit der Antwort — Drucksache 10/4602 — auf die Große Anfrage der Abgeordneten Volmer, Frau Eid, Auhagen und der Fraktion DIE GRÜNEN „Lieferbedingung und Mischfinanzierung in der bundesdeutschen Entwicklungshilfe" : „Die Finanzkredite der Mischfinanzierungen sind vielmehr ein Angebot an das Entwicklungsland, dessen es sich nach Bedarf zusätzlich zu den in der Rahmenplanung festgelegten FZ-Mitteln bedienen kann." (Frage 3.8)?
Wie vereinbart die Bundesregierung das generelle Verlangen an die indonesische Regierung, mehr Mischfinanzierungsprojekte zu akzeptieren, mit ihrer ständigen Beteuerung, der mögliche Einsatz von Mischfinanzierungskrediten würde bei der Projektauswahl keine Rolle spielen?
Von welchen entwicklungspolitischen Kriterien läßt sich die Bundesregierung bei ihrer Haltung gegenüber der Regierung von Indonesien leiten, auf verstärkten Einsatz von Mischfinanzierungskrediten zu drängen?
Wie vereinbart die Bundesregierung das Verlangen nach erhöhtem Einsatz von Mischfinanzierungskrediten in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit dem tiefverschuldeten Land Indonesien mit ihren Beteuerungen, bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zur Überwindung der Verschuldung beizutragen, wenn die indonesische Regierung aus Bedenken gegen eine noch tiefere Verschuldung einen Regierungserlaß gegen Mischfinanzierungsprojekte herausgegeben hat?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung geweigert, mit der indonesischen Regierung über eine von dieser aufgestellte Liste von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zu verhandeln, und aus welchem Grund meinte die Bundesregierung daraufhin, eine eigene Liste mit Projekten aus dem sogenannten „Blue Book" aufstellen zu müssen?
Mit wie vielen Regierungen aus Entwicklungsländern, die als Empfängerländer in den Rahmenplanungen vorgesehen waren, konnte die Bundesregierung seit 1982 im jeweils betreffenden Haushaltsjahr keine Regierungsverhandlungen führen und daher lediglich eine haushaltsrechtlich und entwicklungspolitisch bedenkliche projektungebundene Rahmenzusage geben, wie es 1985 mit Indonesien geschah, und wie vereinbart die Bundesregierung diese Praxis mit ihren eigenen „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern" , die die Förderung lediglich von „bestimmten, konkret festgelegten Zwecken (Vorhaben) der Entwicklungsländer" vorsehen?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren außer Indonesien auch andere Entwicklungsländer vor die Alternative gestellt, entweder erhöhter Einsatz von Mischfinanzierungskrediten oder Anhebung der Zinsen und Verschlechterung der Kreditkonditionen bei der Finanziellen Zusammenarbeit, und welchen Erfolg hat die Bundesregierung dabei in ihrem Bemühen um verstärkten Einsatz von Mischkrediten gehabt?