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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Finanzierung der politischen Stiftungen (G-SIG: 10003545)

Direkte Bundeshaushaltsmittel sowie Forschungsaufträge, Gutachten und sonstige Unterstützungen seitens der Bundesministerien oder Bundesbehörden für die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung und die Konrad-Adenauer-Stiftung seit 1970; Steuererleichterungen und Anteil der politischen Stiftungen an bestimmten Haushaltstiteln, Verwendungskontrolle bezügl. der angemeldeten Vorhaben, Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung der Stiftungen; Erwähnung von Verwaltungskostenzuschüssen an Stiftungen und andere Empfänger aus dem EPl 23, Weiterleitung von Globalzuschüssen, Finanzierung von MdB-Reisen durch die Stiftungen mit öffentlichen Mitteln, Prüfungsmöglichkeit bei Verwendung öffentlicher Mittel für Auslandsprojekte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.04.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/465214.01.86

Finanzierung der politischen Stiftungen

der Abgeordneten Schily, Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Schily, Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN

Finanzierung der politischen Stiftungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche öffentlichen Mittel haben die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Hans-Seidel-Stiftung und die Konrad-Adenauer-Stiftung seit 1970 aus dem Bundeshaushalt und dort aus welchen Titeln erhalten?

2

Welche Forschungsaufträge, Gutachten oder Studien sind seitens der Bundesministerien, Bundesbehörden bzw. nachgeordneten Verwaltungseinrichtungen seit 1970 an die parteinahen Stiftungen und die ihnen angeschlossenen Institute bzw. sonstigen Einrichtungen zu welchen Sachgegenständen und mit welchen Finanzmitteln erteilt worden?

3

Welche sonstigen finanziellen Unterstützungen, Zuschüsse, Darlehen oder Entgelte wurden den einzelnen Stiftungen und den ihnen angeschlossenen Einrichtungen seitens welcher Bundesministerien, Bundesbehörden bzw. nachgeordneten Verwaltungseinrichtungen, insbesondere auch Anstalten des öffentlichen Rechts, in welcher Höhe und für welche Zwecke seit 1970 zuerkannt?

4

Welche Nutzungsrechte, Beistellungen und Überlassungen wurden den einzelnen parteinahen Stiftungen und den ihnen angeschlossenen Einrichtungen seit 1970 durch welche Bundesministerien, Bundesbehörden bzw. nachgeordneten Verwaltungseinheiten gewährt?

5

Welche Arten von Steuererleichterungen kamen den einzelnen parteinahen Stiftungen und den ihnen angeschlossenen Einrichtungen seit 1970 zugute, und wie hoch belaufen sich die entsprechenden jährlichen Steuermindereinnahmen des Bundes und der einzelnen Bundesländer pro Stiftung und der ihr angeschlossenen Einrichtungen?

6

Wieviel Prozent macht der Anteil der Mittel für die parteinahen Stiftungen und den ihnen angeschlossenen Einrichtungen, in Prozent und DM, bei den nachfolgend aufgeführten Titeln seit 1970 a) insgesamt und b) je einzelner Stiftung und der ihr angeschlossenen Einrichtungen bezogen auf das jeweilige Titelvolumen aus, und wie verhalten sich die Veränderungs- bzw. Steigerungsraten von a) und b) zur Steigerungsrate des entsprechenden Bundeshaushaltes und dessen Titeln, die die höchste Steigerungsrate aufweisen?

Kapitel Titel

04 03 531 23 Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit Inland

53131 Spezielle Öffentlichkeitsarbeit über entwicklungspolitische Themen

685 31 Einladung publizistisch und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslandes

05 04 686 11 Stipendien und Beihilfen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

686 12 Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern

686 17 Internationale Aktivitäten

06 02 684 05 Globalzuschüsse

06 35 532 11 Politische Bildungsarbeit

15 02 652 11 Bundesjugendplan

23 02 531 01 Unterrichtung der Öffentlichkeit

532 02 Beobachtung und Überprüfung der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit

532 04 Planung und Forschung

681 01 Hilfsmaßnahmen für Fachkräfte

685 01 Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer

685 10 Förderung entwicklungspolitischer Bildung

686 03 Förderung der Sozialstruktur in Entwicklungsländern

686 04 Förderung der gesellschaftspolitischen Bildung in Entwicklungsländern

27 02 685 31 Förderung der deutschlandpolitischen Bildungsarbeit

31 03 681 21 Studienförderung

68122 Promotionsförderung

31 05 685 04 Hochschulbezogene Maßnahme, studentische Organisation und Verbände.

7

Wann wurde seit 1976 seitens welcher Stiftungen von Nr. 1.3 der Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuschüsse des Bundes aus Kapitel 06 02 Titel 684 05 Gebrauch gemacht, nach der der Zuschuß auch für andere als in der jährlich einzureichenden Übersicht genannte Vorhaben verwendet werden kann, wenn eine vorherige Zustimmung des Bundesinnenministers eingeholt wurde? Um welche Vorhaben mit welchem Finanzvolumen handelte es sich dabei jeweils?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Publizitätspflicht der politischen Stiftungen in dem Sinn und Maß, wie sie z. B. für Aktiengesellschaften vorgeschrieben ist, mit Rücksicht darauf, daß die Jahresberichte der Stiftungen keine Angaben enthalten zur Vermögenslage, Einnahmen (geordnet nach Geldgebern und Auflagen), und Ausgaben (geordnet nach Ausgabenbereichen)?

9

Wie stellt sich seit 1970 bei den einzelnen parteinahen Stiftungen jährlich die Summe der an sie ausgezahlten Finanzierungsbeträge zu den in den Etatberatungen bewilligten Finanzierungsbeträgen aus Kapitel 23 03 und den dazu unter Frage 6 aufgeführten Titeln dar?

Wie verteilen sich diese ausgezahlten Beträge auf die Anzahl nachgeschobener Alt-, Neu- und Reservevorhaben, auf Projekte mit erheblichen Änderungen und auf Projekte mit keinen Änderungen gegenüber der vom Haushaltsausschuß bewilligten Fassung? In welchen anderen Einzelplänen, ggf. Titel, ergeben sich entsprechende Differenzen, ggf. in welcher Höhe, zwischen bewilligtem Finanzvolumen und an die parteinahen Stiftungen ausgezahlten Beträge?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen der frühere Abgeordnete Benz (CSU) seine Fragen zur Finanzierung der FES, FNS und KAS (Fragen 16 bis 19 der Drucksache 8/885, Teil B) zurückgezogen hat (laut Plenarprotokoll vom 15. September 1977)?

11

Prüft die Bundesregierung, gegebenenfalls wie, ob ein nicht verbrauchter Rest der Globalzuschüsse bei den parteinahen Stiftungen am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegt?

12

Welche Auflagen hat das BMI bei welcher Stiftung in welchem Zusammenhang nach Nr. 1.2 der Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze erteilt? Wie wurde ggf. die Einhaltung der Auflagen überprüft?

13

Sind die Verwendungsnachweise, Sachstandsberichte und Wirtschaftsprüfungsberichte, die nach den Allgemeinen und den Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätzen von den parteinahen Stiftungen seit 13. August 1975 beim BMI eingereicht werden müssen, immer rechtzeitig und vollständig vorgelegt worden, und unter welchen Bedingungen sind sie einzusehen?

14

Wann hat der Bundesrechnungshof, abgesehen von den Prüfungen in Verbindung mit dem Organstreitverfahren 2 BvE 5/83 vor dem Bundesverfassungsgericht, welche parteinahe Stiftung überprüft und mit welchem Ergebnis?

15

Welche Verwaltungskostenzuschüsse erhalten die parteinahen Stiftungen seit 1970 im Vergleich zu anderen Zuwendungsempfängern aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit), und wie erklärt die Bundesregierung die eventuelle unterschiedliche Behandlung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes?

16

Ist bei der Verwendung der ausgezahlten Zuwendungen an die parteinahen Stiftungen die öffentliche Ausschreibung laut § 55 BHO für die Projekte der Stiftungen, die mit Bundesgeldern finanziert werden, Pflicht?

17

Welche Globalzuschüsse hat welche parteinahe Stiftung seit 1. Januar 1976 in welcher Höhe nach Nr. 5 der Anlage der Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze an wen weitergeleitet?

18

Welche Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die den Aufsichtsgremien der parteinahen Stiftungen oder ihren angeschlossenen Einrichtungen angehören, wurden seit 1970 durch die Stiftungen mit öffentlichen Mitteln finanziert? Welche Reisen von anderen Mitgliedern des Deutschen Bundestages wurden auf diese Weise finanziert?

19

Welche Verbindlichkeit haben die Grundsätze für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den politischen Stiftungen vom Oktober 1973?

20

Die Entscheidung, besonders anerkannten Entwicklungshilfeorganisationen keinen Anspruch auf Ausstellung abzugsfähiger Spendenquittungen zu gewähren, begründete die Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Voss im Mai 1985 auf Anfrage u. a. damit, daß die Prüfungsmöglichkeiten für die Finanzverwaltungen bei der Verwendung von Spendenmitteln im Ausland eingeschränkt seien, auch könne eine „Seriositäts-Bescheinigung" durch das BMZ keinen solchen Anspruch begründen:

Wie beurteilt die Bundesregierung auf diesem Hintergrund das Abrechnungsverfahren - und die Prüfungsmöglichkeiten - von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungsprojekten im Ausland?

Welche Prüfungs- und Abrechnungsprobleme sieht die Bundesregierung in solchen Fällen, und welche Verbesserungen der Verwendungskontrolle öffentlicher Mittel schlägt sie vor?

Sind ihr Fälle von Zweckentfremdungen von Projektförderungsmitteln seit 1970 bekanntgeworden? Wenn ja, bei welchen Stiftungsprojekten?

Wie beurteilt die Bundesregierung, daß die politischen Stiftungen z. B. in Kolumbien ihre Devisen - mit Ausnahme der KAS - über die dortige Lufthansa-Geschäftsstelle tauschen, ohne eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten? In welchem Umfang ist dieses oder ein ähnliches Verfahren auch in anderen Ländern üblich?

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß z. B. bei KAS-Projekten im Ausland z. T. die Abrechnung über Eigenbelege der Projektmitarbeiter erfolgt, und wie bewertet sie dieses Verfahren ggf.?

Sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, in denen Mitarbeiter ausländischer Stiftungsprojekte Devisen mit erheblichen Gewinnen auf dem Schwarzmarkt tauschten? Wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um dieses Verhalten zu unterbinden und den Verbleib der Devisengewinne zu klären?

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, sich in dieser Frage Gewißheit zu verschaffen und zu einem späteren Zeitpunkt über ihre Recherchen zu berichten?

Bonn, den 14. Januar 1986

Schily Suhr Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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