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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Unterstützung eines EDV-Unternehmens durch die Deutsche Bundespost (DBP) (G-SIG: 10003635)

Mehrkosten bei der Entwicklung von Testsystemen für KONTES durch Beauftragung einer 2. Anbieterfirma, Gründe für die Auftragsvergabe an SIEMENS, Auftragsabwicklung, fehlende Gegenleistungen, Rückzahlungsforderungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

28.02.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/501807.02.86

Unterstützung eines EDV-Unternehmens durch die Deutsche Bundespost (DBP)

der Abgeordneten Frau Dann, Dr. Müller (Bremen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Den „Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1985 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung" (Drucksache 10/4367, S. 142) ist zu entnehmen, daß die DBP im Jahre 1980 bei einer Ausschreibung für die Entwicklung verschiedener Testsysteme im Rahmen des Automatisierungsvorhabens „KONTES" (Kundenorientierte Neugestaltung der Teilnehmerdienste mit Einsatz von DV-Systemen) gleichzeitig zwei EDV-Firmen den Entwicklungsauftrag erteilte.

Hierbei war jedoch — nach der Beurteilung durch das Fernmeldetechnische Zentralamt und die Projektgruppe — klar, daß das Angebot der zweiten Firma sowohl vom Preis als auch vom Konzept her unbefriedigend war. Die zweite Firma erhielt den Auftrag u. a. mit der Begründung „... Außerdem soll der maßgebenden deutschen EDV-Firma die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Know-how auf diesem wichtigen Gebiet auszubauen ... Die Mehrkosten hierfür (12,7 Mio. DM) sowie der Mehraufwand der Deutschen Bundespost im eigenen Bereich werden in Kauf genommen. "

Im September 1982 schied die zweite Firma aus dem Vertrag aus. Sie erhielt von der Deutschen Bundespost im Ergebnis 7,7 Mio. DM. (Drucksache 10/4367, S. 142)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Worin bestand der „Mehraufwand der Deutschen Bundespost im eigenen Bereich" , und wie groß war er?

2

Wie war die Projektgruppe zusammengesetzt, und wer entscheidet üblicherweise über die Vergabe derartiger Aufträge?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei der „zweiten Firma" um die SIEMENS AG handelt?

4

Nach welchen Kriterien wurde gerade diese „zweite Firma" für diesen Auftrag ausgewählt angesichts der Tatsache, daß deren Angebot unbefriedigend war?

5

Welche Gegenleistungen hat die DBP für die 7,7 Mio. DM erhalten?

6

Verfügt die Bundesregierung bzw. die DBP über Unterlagen des betroffenen Unternehmens über die Verwendung der 7,7 Mio. DM?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die DBP, die betroffene Firma zur Rückzahlung der 7,7 Mio. DM aufzufordern, falls sie dafür keine entsprechende Gegenleistung erhalten hat?

8

Aus welchen Haushaltstiteln stammen die für das Projekt bereitgestellten Gelder, und an welchen Verwendungszweck sind sie gebunden?

9

Ist es üblich, daß die DBP mit öffentlichen Geldern, die für ein bestimmtes Vorhaben (wie hier KONTES) vorgesehen sind, bestimmte Privatunternehmen subventioniert, um deren Wettbewerbschancen (Know-how) auszubauen?

10

Wären auch andere EDV-Unternehmen an einer solchen Unterstützung interessiert gewesen und/oder in Frage gekommen, wenn nein, warum nicht?

11

Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um in Zukunft einer entsprechenden Praxis bei der Verausgabung öffentlicher Gelder vorzubeugen?

Bonn, den 7. Februar 1986

Dann Dr. Müller (Bremen) Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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