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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Stand der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit europäischen RGW-Ländern (G-SIG: 10004077)

Abgeschlossene und geplante Verträge über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, über die Zusammenarbeit im Bereich Bildung/Wissenschaft sowie Kulturabkommen, innerstaatliche Regelungen für eine intersystemare Zusammenarbeit, politische Koordinierung, Förderung der Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und -institutionen, Impulse durch das Wissenschaftsforum im Rahmen der KSZE (Hamburg 1980), Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen in West-Berlin, Ansätze multilateraler Zusammenarbeit, beispielsweise zwischen EG und RGW

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.06.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/531614.04.86

Stand der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit europäischen RGW-Ländern

des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN Stand der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit europäischen RGW-Ländern

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Verträge über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Kulturabkommen, über die Zusammenarbeit im Bereich Bildung/Wissenschaft hat die Bundesregierung abgeschlossen?

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der wissenschaftlich-technischen Beziehungen?

2

Ober welche Verträge wird gegenwärtig auf Regierungsebene verhandelt?

Wo liegen die politischen Probleme für einen Vertragsabschluß?

Inwieweit sind Wissenschaftler in die Verhandlungen einbezogen?

3

Welche Interessen bringt die Bundesregierung in die abgeschlossenen und die abzuschließenden Verträge ein (Themen, Forschungsbereiche, Forschungsprojekte etc.)?

Welche Formen der wissenschaftlich-technischen Beziehungen strebt sie bevorzugt an?

Gibt es gemeinsame Forschungsprojekte?

4

Wie ist zu sichern, daß von seiten der Bundesregierung wissenschaftlicher Pluralismus gewährleistet wird?

Ist daran gedacht, auch alte rnative Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen einzubeziehen (z. B. AGOF, Wissenschaftsläden, Frauenforschung)?

Ist die Einbeziehung der Sozial- und Geisteswissenschaften angestrebt und gesichert?

5

Welche innerstaatlichen Regelungenen sind für eine intersystemare wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit relevant (Rechtsgrundlagen und angewandte Praktiken)?

Gibt es Erkenntnisse, daß hiesige Bestimmungen und Verfahren die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit beeinträchtigen (z. B. Meldepflicht für Kontakte auf Universitätsebene, Erfassung von Reisen an der Grenze, Briefkontrolle durch BND, Anwendung des § 99 StGB, Anwendung der COCOM-Bestimmungen)?

Welche analogen Regelungen gibt es in den Ländern, mit denen die Bundesregierung WTZ-Abkommen schließen möchte?

6

Hat das Wissenschaftsforum im Rahmen der KSZE (Hamburg 1980) Impulse für die WTZ gegeben?

7

Wie fördert die Bundesregierung Universitätspartnerschaften oder Beziehungen von Großforschungseinrichtungen, Stiftungen, Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft und wissenschaftlicher Akademien zu entsprechenden Einrichtungen in den europäischen RGW-Ländern?

Welche finanziellen Beihilfen gibt die Bundesregierung?

8

Wie wird die vertraglich geregelte bzw. zu regelnde WTZ politisch koordiniert?

9

Wie ist die Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen in West-Berlin geregelt bzw. angestrebt zu regeln?

10

Gibt es Ansätze multilateraler WTZ, beispielsweise zwischen EG und RGW?

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage?

Bonn, den 14. April 1986

Fischer (Bad Hersfeld) Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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