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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Staatsterrorismus (G-SIG: 10004142)

Versenkung des Schiffes "Rainbow Warrior" der Umweltschutzgruppe Greenpeace in Neuseeland durch den französischen Geheimdienst, erzwungene Landungen von Flugzeugen im Mittelmeerraum, Beweise für die Beteiligung Libyens an den Terroranschlägen von Rom und Wien bzw. am Bombenanschlag auf die West-Berliner Diskothek, Benutzung militärischer Infrastruktur auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland beim amerikanischen Bombenangriff auf Libyen, Praktiken der "Contras" gegen Nicaragua, terroristische Aktivitäten der südafrikanischen Polizei und des Militärs, Bekämpfung des staatlich gestützten Terrorismus

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.07.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/539724.04.86

Staatsterrorismus

der Abgeordneten Frau Borgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Vorkommnisse der letzten Monate und Jahre haben die Aufmerksamkeit auf ein Phänomen gelenkt, das zwar nicht neu ist, aber doch in neuer Schärfe hervortritt: auf den Terrorismus von Staaten in den internationalen Auseinandersetzungen. So notwendig es ist, den Terrorismus einzelner Gruppen oder Personen zu bekämpfen, so offensichtlich ist es, daß Staatsterrorismus noch weit gefährlicher ist: Staaten verfügen in der Regel über weit größere technische und personale Kapazitäten als private Gruppen oder Individuen, ihre Fähigkeit zur Durchführung terroristischer Aktivitäten ist wesentlich größer. Zudem existieren zahlreiche Indizien dafür, daß der Terrorismus einzelner Gruppen durch bestimmte Staaten unterstützt und oft erst ermöglicht wird. Eine Bekämpfung des Staatsterrorismus ist daher von vordringlicher Notwendigkeit. Zugleich muß gerade in diesem Bereich festgestellt werden, daß hier aus politischen Gründen mit zweierlei Maß gemessen wird und die Bundesregierung in vielen Fällen keinerlei Schritte unternimmt, um staatlichen Terrorismus befreundeter oder verbündeter Länder ernsthaft zu bekämpfen, da ihr dies politisch nicht opportun erscheint. In anderen Fällen beteiligt sie sich an Maßnahmen gegen Staaten, obwohl deren Beteiligung an bestimmten Terroranschlägen nur von dritter Seite behauptet, aber nicht nachgewiesen ist.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen36

1

War die Versenkung des Schiffes „Rainbow Warrior" der Umweltschutzgruppe Greenpeace, die in Neuseeland durch den französischen Geheimdienst unter Inkaufnahme der Tötung eines Menschen durchgeführt wurde, über die erfolgte Verurteilung der Tat durch die Bundesregierung hinaus in deren Meinung ein Akt des internationalen Terrorismus, oder war sie dies nicht?

2

Wie begründet die Bundesregierung ihre Meinung?

3

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entsprechende Fragen bisher nicht beantwortet (vgl. den Briefwechsel der Abgeordneten Frau Borgmann mit dem Staatsminister im Auswärtigen Amt, Möllemann, zu dieser Frage und die Beantwortung der schriftlichen Frage vom August 1985 — Drucksache 10/3858, Frage 1)?

4

Welche Schritte (Proteste, Sanktionen etc.) hat die Bundesregierung in diesem Fall unternommen, um einen Beitrag zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu leisten?

5

War die am 4. Februar 1986 von den israelischen Streitkräften durchgeführte erzwungene Landung eines libyschen Flugzeuges mit syrischen Passagieren auf einem israelischen Flughafen über die von der Bundesregierung geäußerte Verurteilung unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten hinaus (schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Borgmann vom Februar 1986 — Drucksache 10/5137, Frage 1) nach Ansicht der Bundesregierung ein Akt des internationalen Terrorismus, oder war sie dies nicht?

6

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

7

Welche Schritte hat die Bundesregierung in diesem Fall unternommen, um einen Beitrag zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu leisten?

8

Stellten die israelischen Angriffe auf ein PLO-Lager in Tunesien und auf den irakischen Reaktor Aktionen terroristischer Natur dar?

9

War die im Oktober 1985 von der US-Luftwaffe über dem Mittelmeer durchgeführte zwangsweise Landung eines ägyptischen Verkehrsflugzeugs in Italien nach der Auffassung der Bundesregierung ein Akt des internationalen Terrorismus?

10

Was hat die Bundesregierung in den in Fragen 8 und 9 angesprochenen Fällen unternommen, um einen Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu leisten?

11

Verfügt die Bundesregierung — nachdem Staatsminister Möllemann am 16. Januar 1986 im Plenum des Deutschen Bundestages erklärte, nach dem Besuch von Herrn Whitehead in Bonn definitiv mit „ja" oder „nein" auf die Frage zu antworten, ob der Staatschef Libyens in die Terroranschläge von Rom und Wien verwickelt sei — nunmehr über Beweise, die dies bestätigen oder widerlegen?

12

Welche Beweise sind dies, und warum sind sie dem Parlament und der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich gemacht worden?

13

Darf aus der am 30. Januar 1986 — also nach dem Whitehead - Besuch in Bonn — erfolgten Beantwortung der schriftlichen Frage der Abgeordneten Frau Borgmann vom Februar 1986 — Drucksache 10/5082, Frage 5 — durch Staatsminister Möllemann der Schluß gezogen werden, daß auch der stellvertretende US-Außenminister keinerlei Beweise für eine solche Verwicklung vorgelegt hat?

14

Warum ist dies dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht deutlich gemacht worden?

15

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Borgmann vom Januar 1986 — Drucksache 10/5020, Frage 1 — inhaltlich unbeantwortet gelassen, in der nach „konkreten Beweisen" (und nicht nach Behauptungen von dritter Seite) gefragt worden war?

16

Welche Beweise liegen der Bundesregierung vor, die eine Verwicklung der syrischen Regierung in diese Terroranschläge belegen?

17

Betrachtet die Bundesregierung die Luftangriffe der Vereinigten Staaten von Nordamerika auf zwei libysche Städte, bei denen mindestens 70 bis 100 Zivilisten ums Leben kamen, als terroristische Aktion?

18

Wie begründet sie ihre Auffassung?

19

Welche Beweise (nicht Vermutungen, Äußerungen Dritter o. ä.) liegen der Bundesregierung für die Beteiligung der libyschen Regierung an dem Bombenanschlag auf die Westberliner Diskothek vor?

20

Welche Dienststellen haben zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg entsprechende Beweise erhalten?

21

Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, die auf rechtsradikale Täter, auf Täter aus der Drogenszene oder auf Mitglieder eines ausländischen Geheimdienstes als Verantwortliche für den Bombenanschlag auf die Westberliner Diskothek deuten?

22

Ist eine Äußerung des NATO-Oberkommandierenden, General Rogers, vom 18. April 1986 zutreffend (WDR Hörfunknachrichten), daß die US-amerikanischen Luftangriffe auf Libyen von Stuttgart aus vorbereitet worden sind und daß Mitglieder von Bundeswehr und Bundesregierung davon Kenntnis hatten?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des NATO-Oberbefehlshabers; und wie bewertet sie die Vorbereitung eines militärischen Angriffes gegen ein drittes Land vom Boden der Bundesrepublik Deutschland?

24

Welche militärischen oder zivilen Einrichtungen, Kommunikationsmittel, Dienststellen des Bundes, der Länder oder der NATO auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland waren direkt oder indirekt an der Planung, der Vorbereitung oder der Durchführung des US-Luftangriffes gegen Libyen beteiligt?

25

Würde die Bundesregierung bei einem eventuellen zukünftigen Angriff der USA — den Präsident Reagan ausdrücklich als möglich bezeichnet hat — auf Anforderung dazu militärische Infrastruktur auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stellen?

26

Betrachtet die Bundesregierung die Praktiken der sogenannten „Contras" gegen Nicaragua (vgl. etwa den Bericht: Attacks by the Nicaraguan Contras on the Civilian Population of Nicaragua, by Reed Brody, Esq., New York/Washington 1985; und anderes) als staatlich unterstützten Terrorismus?

27

Stimmt die Bundesregierung in diesem Sinne der Meinung des ehemaligen CIA-Direktors, Admiral Stansfield Turner, zu, der es im April 1985 vor einem Kongreßausschuß als „unabweisbar" erklärt hat, „daß eine Anzahl der Aktivitäten der Contras als Terrorismus bezeichnet werden muß, als staatlich unterstützter Terrorismus " ?

28

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Verantwortung der US-Regierung für die Bewaffnung, Ausrüstung und Finanzierung der Contras?

29

Betrachtet die Bundesregierung die von Januar bis April 1984 durch die US-Regierung durchgeführte Verminung aller Häfen Nicaraguas (Wa ll Street Journal, 6. März 1985) und die dadurch erfolgte Beschädigung mehrerer Schiffe unterschied - licher Länder als einen Akt des internationalen staatlichen Terrorismus?

30

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in bezug auf die in den Fragen 26 bis 29 angesprochenen Aktivitäten unternommen, um einen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu leisten?

31

Betrachtet die Bundesregierung die Aktivitäten der südafrikanischen Polizei und Militärs, die sich gegen Zivilpersonen richten und bei denen zahlreiche Menschen aus politischen Gründen getötet worden sind, als Akte des staatlichen Terrorismus?

32

Betrachtet die Bundesregierung die Überfälle des südafrikanischen Militärs auf die Nachbarstaaten Südafrikas, bei denen regelmäßig Zerstörungen angerichtet, Sabotage durchgeführt und Menschen ermordet werden, als Akte des internationalen, staatlichen Terrorismus?

33

Wie begründet sie jeweils ihre Auffassung?

34

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in bezug auf die Fragen 32 und 33 unternommen, um einen Beitrag zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu leisten?

35

Wodurch unterscheidet sich der Terrrorismusbegriff der Bundesregierung von dem der GRUNEN, wie dies der Parlamentarische Staatssekretär Spranger am 30. Januar 1986 im Plenum unterstellt hatte?

36

Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen der „Bestrafung" und der „Vergeltung" terroristischer Akte, wie von Staatsminister Möllemann (schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Borgmann vom Januar 1986 - Drucksache 10/ 4991, Frage 1) differenzie rt wurde?

Bonn, den 24. April 1986

Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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