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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den SADCC-Ländern, insbesondere Mosambik (II) (G-SIG: 10004143)

Abfluß der Mittel für SADCC aus dem Lome-II-Abkommen, Umleitung für Angola und Mosambik vorgesehener Mittel nach Zimbabwe, Entwicklungszusammenarbeit mit Mosambik, Unterstützung der RNM durch die Republik Südafrika, Einhaltung des N'komati-Abkommens

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

28.05.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/539624.04.86

Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den SADCC-Ländern, insbesondere Mosambik (II)

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den SADCC-Ländern, insbesondere Mosambik (II)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Laut Auskunft der Bundesregierung (Drucksache 10/4537 S. 2) beliefen sich die aus EG-Mitteln, d. h. aus dem Lomé-II-Abkommen, für SADCC vorgesehenen Beträge auf 70 Mio. ECU (ca. 60 Mio. US-$). Davon waren bis November 1985 46 Mio. ECU zugesagt.

a) Wie erklärt sich die Differenz zu den 100 Mio. US-$, die EG-Kommissar Cheysson auf der SADCC-Konferenz im November 1980 für SADCC als Minimum für die Zeit von 1981 bis 1985 versprochen hat (African Economic Digest vom 5. Dezember 1980)?

b) Wenn es zu einer Kürzung des EG-Programms für SADCC kam, aus welchen Gründen erfolgte diese?

c) Wie verteilen sich für SADCC vorgesehene EG-Mittel auf SADCC-Empfängerländer und SADCC-Schwerpunktbereiche (SATCC, Energie etc.)?

d) Gibt es außer dem Regionalen Programm für SADCC unter dem Lomé-II-Abkommen noch andere Programme der EG für SADCC bzw. für SADCC-Länder? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

e) Worin unterscheiden sich „vorgesehene" und „zugesagte" Mittel der EG?

f) Wie viele der zugesagten Mittel der EG wurden bisher an SADCC ausbezahlt?

2

Stimmt die Meldung von „African Business" (Br.) vom Januar 1981, wonach die Bundesregierung vorschlug, EG-Mittel, die zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Angola und Mosambik vorgesehen waren, zur Finanzierung derartiger Projekte nach Zimbabwe umzulenken?

a) Wenn ja, welche ursprünglich in Mosambik und Angola geplanten Projekte waren von dieser Mittelumlenkung betroffen?

b) Sind in den 720 Mio. DM bilateraler FZ der Bundesregierung für SATCC und in der für SATCC bereitgestellten TZ Mittel enthalten, die ursprünglich zur Finanzierung von Projekten in Mosambik und Angola vorgesehen waren? Wenn ja, in welcher Höhe für Mosambik und für welche Projekte dort?

3

Trifft die Meldung von „African Business" (s. o.) zu, wonach die Bundesregierung die Auszahlung von EG-Mitteln verhinderte, die in dem Teilhaushalt der EG für „Nicht-Assoziierte" (1979/80) für Mosambik und Angola in Höhe von 20 Mio. US-$ vorgesehen waren?

a) Wenn ja, aus welchem Grunde?

b) Wenn ja, wieso geschah dies, nachdem Mosambik und Angola 1978 aus diesem Teilhaushalt schon Mittel in Höhe von 4,9 Mio. US-$ erhalten hatten?

c) Ist nach damaliger und gegenwärtiger Vergabepraxis von Mitteln aus o. g. Teilhaushalt für alle Empfängerländer die Anerkennung der Berlin-Klausel i. S. der Interpretation, die die Bundesregierung für richtig hält, mitentscheidendes Vergabekriterium gewesen?

4

Die Bundesregierung hat für SATCC bis Anfang 1984 720 Mio. DM aus FZ bereitgestellt, wovon bis 30. September 1985 625 Mio. DM ausbezahlt wurden.

a) Wie teilt sich diese Summe bereitgestellter Mittel auf Länder und Projekte auf?

b) Wie hoch war die bilaterale TZ für SATCC, und wie teilt sich diese auf Länder und Projekte auf?

5

Zur bilateralen EZ (FZ, TZ, Sonstiges) zwischen Bundesregierung und SADCC insgesamt: Wie verteilt sich diese Summe auf SADCC-Staaten und SADCC-Schwerpunkt- bzw. -Kooperationsbereiche (Energie, Ausbildung etc.) (soweit nicht schon in Frage 4 für den wichtigsten Kooperationsbereich „Verkehrs- und Kommunikationswesen" SATCC beantwortet)?

6

Laut „Guardian" vom 28. November 1980 hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland auf der SADCC-Konferenz in Maputo (November 1980) die Bereitschaft der Bundesregierung erklärt, eine Studie für 2 Mio. US-$ zu finanzieren mit dem Ziel, solche SATCC-Projekte auszumachen und zu evaluieren, die aus Mitteln der Bundesregierung finanziert werden sollten bzw. für eine solche Finanzierung in Frage kommen sollten.

a) Hat es diesen oder einen ähnlichen Vorschlag gegeben?

b) Wenn ja, was waren die Gründe dafür, eine eigene Studie über SATCC-Projekte vorzuschlagen, obwohl auf der Konferenz in Maputo ein SATCC-Programm-Paket der Nehmerländer vorgelegt wurde?

c) Wurde die Studie angefertigt? Wenn ja, beziehen sich die darin unterbreiteten Vorschläge auf die gleichen Projekte und Programme, die Gegenstand des von den Nehmerländern für SATCC unterbreiteten Programmpaketes waren?

d) Wenn und sofern sich die Studie auf andere Projekte und Programme bezieht, warum wurden andere Projekte vorgeschlagen bzw. evaluiert?

e) Wenn und sofern sich die Studie auf die gleichen Projekte und Programme bezieht, worin unterscheiden sich die in ihr unterbreiteten Vorschläge von jenen der Nehmerländer?

f) Dienen die in der Studie gemachten Vorschläge als Grundlage für Projektentscheidungen der Bundesregierung im Rahmen der SATCC?

7

Laut Bundesregierung (Drucksache 10/4537) stand in der ersten SADCC-Phase bis 1981 die Planung von Verkehrsinvestitionsprojekten bei SATCC im Vordergrund, ab 1982 dagegen Vorhaben zur Verbesserung des koordinierten Betriebs bestehender Verkehrseinrichtungen.

a) Ist diese Aussage so zu verstehen, daß die Schwerpunktverschiebung ab 1982 erfolgte, nachdem die bis 1981 geplanten Verkehrsinvestitionsprojekte realisiert waren, oder war es so, daß ursprünglich geplante Investitionen gestrichen oder zurückgestellt wurden?

b) Wenn und sofern die zweite Alternative zutrifft, welche der geplanten Investitionsprojekte wurden zurückgestellt oder gestrichen und mit welcher Begründung?

c) Aus welchen Gründen und auf wessen Initiative kam es zu der beschriebenen Schwerpunktverlagerung 1982?

Fragen zur TZ und FZ zwischen Bundesregierung und Mosambik

8

Informationsfragen zur FZ:

a) Die Erläuterungen 1986 zur FZ weisen 60 Mio. DM Gesamtzusagen (Stichtag 31. Dezember 1984) aus, die Summe der einzeln aufgelisteten Projekte ergibt jedoch nur 50 Mio. DM. Woraus erklärt sich der Unterschied von 10 Mio. DM? Wofür wurde dieser Differenzbetrag zugesagt?

b) Aus der „Zusammenfassenden Übersicht für die Rahmenplanung 1986" ergibt die Summe der FZ-Zusagen bis 1985 einen Betrag von 85 Mio. DM (60 Mio. DM + 25 Mio. DM). In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 10/4537 S. 4) ist von 88,4 Mio. DM FZ-Zusagen für Mosambik die Rede. Wofür erfolgte eine um 3,4 Mio. DM höhere FZ-Zusage?

9

Warenhilfe aus FZ:

a) Die Bundesregierung behauptet (Drucksache 10/4537 S. 4), daß bei Warenhilfe die Hindernisse, die einem Abfluß von FZ-Mitteln bei anderen Projekten im Wege standen oder stehen, nicht existierten. Deswegen sei die Warenhilfe in Höhe von 4,8 Mio. DM auch im wesentlichen abgeflossen. In den Erläuterungen 1986 zur FZ mit Mosambik sind unter „Warenhilfe, vorrangig für Instandsetzung von Industriekapazitäten 15 Mio. DM vorgesehen. Wieso ist die Differenz von 10,2 Mio. DM noch nicht abgeflossen, wenn bei Warenhilfe Projektdurchführungshindernisse nicht bestehen?

b) Was genau ist im Fall Mosambiks unter der Kategorie „Allgemeine Warenhilfe, vorrangig für Instandsetzung von Industriekapazitäten" erfaßt?

10

Die Bundesregierung begründet die Wieder-Herausnahme von 1983 in die Rahmenplanung für Mosambik eingestellte FZ-Mittel in Höhe von 15 Mio. DM damit, daß Mosambik schon 1982 eine Zweijahreszusage erhalten habe, die auch 1983 umfasse (vgl. Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Gottwald und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/937, Frage 6). Daß die Zusage von 1982 auch 1983 umfaßt, war doch zum Zeitpunkt der Einstellung weiterer 15 Mio. DM FZ für Mosambik in die Rahmenplanung 1983 bekannt. Die Herausnahme kann also damit nicht begründet werden. Wieso also wurden diese 15 Mio. DM wieder herausgenommen, die in Kenntnis der Tatsache in die Rahmenplanung 1983 eingestellt wurden, daß die Zusage von 1982 auch FZ-Mittel für 1983 umfaßt?

11

Bei welchen anderen afrikanischen Ländern wurden für 1983 in die Rahmenplanung für FZ ursprünglich eingestellte Mittel wieder herausgenommen und in welcher Höhe?

12

Die Bundesregierung bestreitet die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 9. Dezember 1983, wonach feste Hilfszusagen für die Reparatur von zerstörten Eisenbahnanlagen, Brücken etc. in Mosambik in letzter Minute zurückgezogen wurden.

a) Wenn es keine Zusagen waren, die zurückgezogen wurden, bezieht sich diese Meldung dann etwa auf Verhandlungen über Projekte der genannten Art, die nicht zum Abschluß kamen, möglicherweise aber kurz vor dem Abschluß waren?

b) Wenn ja, aus welchen Gründen wurden keine Zusagen erteilt und auf welche Projekte (Standort) bezogen sich diese Verhandlungen?

c) Wurden diese Projekte von der MNR zerstört?

13

Nach Angaben der Bundesregierung betragen die offenen Verpflichtungen bei FZ gegenüber Mosambik noch 28,1 Mio. DM.

a) Auf welche Projekte beziehen sich diese noch nicht abgeflossenen Mittel?

b) Ist die Bundesregierung in der Lage, die Begründung für bisher nicht erfolgte Auszahlung dieser FZ-Projekte (mangelnde Durchführungsreife etc.) zu kontretisieren und zu präzisieren unter Berücksichtigung der in Frage 15 b) formulierten Einwände?

c) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Durchführungsreife dieser Projekte herbeizuführen, und welchen Zeitraum werden diese voraussichtlich in Anspruch nehmen?

14

Die Bundesregierung behauptet, daß der Transportsektor inzwischen ein Schwerpunkt der EZ mit Mosambik wurde [Drucksache 10/4537, Frage 6 d)].

a) Wieso sind dann in den Erläuterungen 1986 zur FZ mit Mosambik „Rehabilitierungsmaßnahmen im Transportsektor" in Höhe von 15 Mio. DM unter dem Projekt-Typ B (= Reserve) ausgewiesen?

15

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Gottwald und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 10/937, Frage 7) die Projekte aufgelistet, für die bis dato Mittel aus FZ und TZ zugesagt waren.

a) Wie sieht die aktuelle Projektliste für Mosambik aus für die FZ- und TZ-Mittel, die zugesagt bzw. in Aussicht gestellt sind?

b) Aus der Projektliste vom 31. Januar 1984 geht hervor, daß fast alle Projekte, für die FZ-Mittel zugesagt waren, in den Hafenstädten Mosambiks (Maputo, Beira, Nacala) liegen. Steht diese Tatsache nicht im Widerspruch zu den Gründen, die die Bundesregierung für die Nicht-Auszahlung zugesagter Projektmittel anführt (bzw. für deren Zurückstellung), nämlich die prekäre Sicherheitslage und mangelnde Durchführungsreife der Projekte, wenn man folgendes bedenkt: — Die Aktivitäten der MNR beschränken sich auf ländliche Gebiete und können deswegen nicht als entscheidendes Hindernis für die Durchführung von Projekten in den Städten Maputo, Beira und Nacala angeführt werden, — die Erhebung von Daten und Durchführung von Studien, um Projekte durchführungsreif zu machen, dürfte in diesen Städten nicht so schwierig und zeitaufwendig gewesen sein, daß sich die lange Dauer bis zum Abfluß der schon 1982 zugesagten Mittel aus FZ rechtfertigen läßt. Dies vor allem auch, weil es sich primär um Rehabilitierungsmaßnahmen handelte und nicht um Neu-Investitionen, die bekanntlich umfangreichere vorbereitende Datenerhebung voraussetzen?

16

Die Bundesregierung hat aus Mitteln der FZ für Mosambik 1 Mio. DM für Studien- und Expertenfonds angesetzt.

a) Für welche Projekte werden diese Mittel verwendet?

b) War die Durchführung von Studien bisher durch die Sicherheitslage in Mosambik behindert oder unmöglich? Wenn ja, in bezug auf welche Projekte?

17

Fragen zur TZ:

a) Wieso konnte das Rahmenabkommen zur TZ erst am 26. Oktober 1985 unterzeichnet werden?

b) Weist das TZ-Abkommen mit Mosambik Besonderheiten auf, die in Abkommen mit anderen Ländern Afrikas nicht enthalten sind? Wenn ja, welche?

c) Aus den Antworten der Bundesregierung (Drucksache 10/4537) ergibt sich, daß 1985 5 Mio. TZ-Mittel an Mosambik ausbezahlt wurden. Für welche Projekte, an welchen Projektorten?

d) Wieso konnten TZ-Mittel in Höhe von 2 Mio. DM ausbezahlt werden bis Ende 1984, obwohl es kein Rahmenabkommen für TZ gab?

Fragen zum N'komati-Abkommen

18

Die Bundesregierung behauptet, vor Veröffentlichung der auf Gorongosa gefundenen Dokumente nichts von RNM-Trainingslagern in Südafrika gewußt zu haben.

a) Wie verträgt sich dies mit dem Umstand, daß die MNR-Trainingslager in Südafrika wiederholt Gegenstand von Verhandlungen zwischen Südafrika und Mosambik waren und darüber in der internationalen Presse auch mit explizitem Bezug auf derartige MNR-Trainingslager in Südafrika berichtet wurde; dies gilt besonders für die Zeit vor und nach der sogenannten „Deklaration von Pretoria" Anfang Oktober 1984?

b) Wurde die Bundesregierung nie von der mosambikarischen Regierung über die Existenz solcher Trainingslager in Südafrika unterrichtet sowie über andere Einzelheiten der Unterstützung der MNR durch Südafrika bzw. von südafrikanischem Boden aus? Wußte die Bundesregierung beispielsweise von der Existenz des MNR-Hauptquartiers in Südafrika seit 1980? Wenn der Bundesregierung bekannt war (wenn auch nicht in Einzelheiten), daß die MNR von Südafrika aus auch nach dem März 1984 noch unterstützt wird, hat sie sich nie bei der mosambikarischen Regierung um genauere Informationen darüber bemüht? Wenn ja, was konnte sie dabei in Erfahrung bringen?

c) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über MNR-Unterstützer außerhalb Südafrikas?

d) Staatsminister Möllemann (Plenarprotokoll 10/126 S. 9289) behauptet nicht nur, keine „Beweise" über MNR-Unterstützung nach Unterzeichnung des N'komati-Abkommens durch Südafrika gekannt zu haben. Er bestreitet auch, „Informationen" einer solchen Unterstützung durch Südafrika oder ein anderes Land gehabt zu haben. Ist die Bundesregierung bereit, die Behauptung aufrechtzuerhalten, derartige „Informationen" vor Bekanntwerden der Gorongosa-Dokumente nicht gekannt zu haben?

e) Die Bundesregierung gibt an, nicht zu wissen, ob die MNR-Trainingslager in Südafrika inzwischen aufgelöst worden sind. Hat die Bundesregierung sich inzwischen bemüht, dies in Erfahrung zu bringen bzw. wird sie sich darum bemühen? Welche Informationen hat sie ggf. darüber erhalten?

f) Was gedenkt die Bundesregierung in Zukunft zu unternehmen, um besser informiert zu sein über die Frage, ob Südafrika das N'komati-Abkommen einhält? Ist es der Bundesregierung möglich, sich darüber insbesondere auch direkt bei der mosambikarischen Regierung zu informieren, und beabsichtigt sie dieses zu tun?

g) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Südafrika nunmehr (d. h. insbesondere nach Veröffentlichung der auf Gorongosa gefundenen Dokumente) das N'komati-Abkommen einhält? Liegen der Bundesregierung Beweise, Informationen oder Indizien vor, die darauf schließen lassen, daß nach wie vor MNR-Unterstützung aus Südafrika erfolgt?

h) Worauf gründet sich die Hoffnung der Bundesregierung, daß Südafrika das N'komati-Abkommen nunmehr strikt einhält, besonders im Hinblick auf folgende Umstände: — Die politische Führung Südafrikas war an den permanenten Vertragsbrüchen nach dem März 1984 entweder aktiv beteiligt (Verteidigungsminister Malan und Vize-Außenminister L. Nel) oder hat diese zumindest stillschweigend gebilligt, — die militärische Führung Südafrikas hat den Vertragsbruch seit März 1984 aktiv betrieben, wie in den Gorongosa-Dokumenten mehrfach belegt, — die militärischen Führer Südafrikas, die sich aktiv an diesem Vertragsbruch beteiligten sind nach wie vor im Amt. Sie hatten nicht nur keine Sanktionen zu gewärtigen, der südafrikanische Präsident sprach einem der Hauptbeteiligten, General Viljoen, ausdrücklich sein Vertrauen aus, als dieser wegen seiner Beteiligung an der Destabilisierung Mosambiks in der südafrikanischen Presse kritisiert wurde?

Bonn, den 24. April 1986

Eid Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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