Der seerechtliche Konflikt zwischen den USA und Libyen um den Golf von Sidra
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Artikel 4 der Genfer Seerechtskonvention von 1958 die Möglichkeit einer Begradigung der Grenze des Hoheitsgebietes von Staaten entlang Küstenverläufen einschließt („... tiefe Einbuchtungen und Einschnitte ...")?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Libyen den Golf von Sidra als nationales Gewässer beansprucht und diesen Anspruch im Jahre 1973 der Regierung der USA in einer Verbalnote mitgeteilt hat?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß im Jahre 1951 ein Streitfall um Meeresgebiete vor der norwegischen Küste zwischen Norwegen und Großbritannien um den seitens Norwegens begradigten Verlauf der Grenze des norwegischen Hoheitsgebietes vor der Küste bestand (Fischereistreit) und durch den internationalen Gerichtshof zugunsten Norwegens entschieden wurde?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Internationale Seerechtskonvention von 1958 eine quantitative Definition des Begriffes „Bucht" [„Öffnung (...) größer als 24 Seemeilen"] enthält, daß sie eine quantitative Definition des Begriffes „... tiefe Einbuchtungen und Einschnitte ... " jedoch offenläßt?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die quantitative Definition des Begriffes „... tiefe Einbuchtungen und Einschnitte ... " eine seit langem bestehende Problematik des Seerechts ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der seerechtliche Streit zwischen den USA und Libyen gemäß UNO-Charta bzw. nach dem Muster des Streites zwischen Großbritannien und Norwegen nicht durch militärische Mittel, sondern durch Vorlage beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. dem Internationalen Gerichtshof zu regeln ist?