Justizpolitik in der EU 2010 bis 2014 – Erarbeitung des Post-Haag-Programms
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die europäischen Verträge sehen den schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor. Die diesbezüglichen Programme beschließt der Europäische Rat. Nach dem Programm von Tampere aus dem Jahre 1999 läuft jetzt auch dessen Nachfolgeprogramm, das Haager Programm aus dem Jahre 2005, aus. Zur Vorbereitung des sogenannten Stockholmer Programms, das die Planung für die Justizpolitik in den Jahren 2010 bis 2014 beinhalten soll, hat der portugiesische Ratsvorsitz eine Hochrangige Beratende Gruppe ins Leben gerufen, der ad personam die Justizminister Deutschlands, Portugals, Sloweniens, Frankreichs, Tschechiens und Schwedens sowie der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission angehörten. Die Hochrangige Beratende Gruppe hat im Juni 2008 ihren Bericht vorgelegt (Ratsdok. 11549/08). Zudem hat die Europäische Kommission zwischen September und Dezember 2008 eine öffentliche Konsultation zur Zukunft von Freiheit, Sicherheit und Recht durchgeführt. Das Bundesministerium der Justiz hat der Europäischen Kommission hierzu seine Eckpunkte übersandt (Ausschussdrucksache 16(6)279). Der Vorschlag der Europäischen Kommission für das Stockholmer Programm wird im Mai 2009 erwartet. Dieses soll während der schwedischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 verabschiedet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es in der Europäischen Kommission in Zukunft einen eigenen Justiz- und Grundrechtekommissar gibt, dessen Zuständigkeiten nicht auch die Innenpolitik umfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Was ist damit gemeint, wenn im Bericht der Hochrangigen Beratenden Gruppe als „gemeinsames Ziel“ ausgegeben wird, „die Justiz dem Binnenmarkt anzunähern“ (Ratsdok. 11549/08, S. 37)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich der Anwendungsbereich europäischer Rechtsakte im justizpolitischen Bereich auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt?
Wenn nein, warum nicht?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zu einer Einigung über das anwendbare Recht, die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen bei Scheidungen und beim Ehegüterrecht zu gelangen?
Wird sich die Bundesregierung für die gegenseitige Anerkennung von Personenstand und Verwaltungsdokumenten einsetzen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Voraussetzungen wird die Bundesregierung vor der Einführung einer gegenseitigen Anerkennung von Personenstand und Verwaltungsdokumenten verlangen?
Wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der von ihr befürworteten europaweiten Vereinheitlichung des Gesellschaftskollisionsrechts für die Verankerung der Sitz- oder der Gründungstheorie einsetzen?
Warum beschränkt sich die Bundesregierung bei der von ihr geforderten Sicherung und Stärkung der Mindeststandards in Strafverfahren auf das Recht auf Information, auf einen Strafverteidiger, einen Dolmetscher und Mindestregeln bei der Unschuldsvermutung (Eckpunkte, S. 5)?
Welche „Defizite beim Schutz und bei der Unterstützung gerade auch besonders schutzbedürftiger Opfer“ sieht die Bundesregierung, und was wird sie unternehmen, um diese „zügig und so umfassend wie möglich“ zu beseitigen (Eckpunkte, S. 6)?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei jeder Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls, und für welche diesbezüglichen Änderungen wird sich die Bundesregierung einsetzen (Eckpunkte, S. 9)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei einer Überarbeitung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl in diesen eine Regelung – wie in den Rahmenbeschlüssen zur gegenseitigen Anerkennung von Freiheits- und Bewährungsstrafen enthalten – aufgenommen wird, wonach sich die Mitgliedstaaten vorbehalten können, auch bei Vorliegen eines so genannten Listendelikts das Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit zu prüfen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung ähnliche Defizite wie beim Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl auch bei den anderen Rahmenbeschlüssen zur gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass „auf europäischer Ebene mehr getan“ wird, „um die Effizienz der Justiz in den Mitgliedstaaten zu verbessern“?
Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig und mit welcher Begründung?