Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Regelungen für Versicherungen – Solvency II
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Versicherungsunternehmen sind bedeutende Akteure auf dem internationalen Finanzmarkt. Bisher sind im Zuge der Finanzmarktkrise noch keine großen Schwierigkeiten bei europäischen Versicherungsgesellschaften bekannt geworden, während in den Vereinigten Staaten einer der weltweit größten Versicherer, die AIG, erhebliche Probleme durch die Finanzmarktkrise zu haben scheint.
Am 10. Juli 2007 hat die EU-Kommission eine „Rahmenrichtlinie über die Neuregelung der Versicherungsaufsicht“ (Solvency II) in Europa vorgelegt. Dazu erklärte die EU-Kommission damals: „Die Europäische Kommission hat eine bahnbrechende Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften vorgeschlagen. Damit sollen der Verbraucherschutz verbessert, die Beaufsichtigung modernisiert, die Marktintegration vertieft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Versicherungsunternehmen gesteigert werden. Gemäß der als „Solvency II“ bekannten neuen Regelung sollen die Versicherer allen Arten von Risiken, denen sie ausgesetzt sind, Rechnung tragen und damit effizienter umgehen.“ Darüber hinaus war seitens der Kommission geplant, dass Versicherungsgruppen der Aufsicht einer Gruppenaufsichtsbehörde unterliegen, die eine bessere Beaufsichtigung der gesamten Gruppe vornhemen könnte. Die Kommission hatte geplant, dass die neue Regelung ab 2012 in der Praxis angewendet werden sollen.
Solvency II beinhaltet im Wesentlichen drei Säulen: in der ersten geht es um die Kapitalanforderungen, in der zweiten um Risikomanagement und Kontrollprozesse der Unternehmen und in der dritten um Transparenz und Veröffentlichungspflichten. Einige der Regelungen wurden mit der Neunten Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (9. VAG-Novelle) ins deutsche Recht übertragen.
Vorgesehen waren u. a. auch eine europaweite Aufsicht und eine strengere Berücksichtigung von Aktienrisiken.
Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück erklärte in einer Rede vom 13. November 2008: „Mit Solvency II wird ein modernes, konsequent risikoorientiertes System der Finanzaufsicht im Versicherungssektor geschaffen, quasi analog zu Basel II, bei dem sich die Eigenmittelanforderungen künftig an den tatsächlichen Risiken der Kapitalanlagen orientieren.“ Gleichzeitig erklärte er, dass die Bundesregierung ein großes Interesse an der Einführung von Solvency II noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament habe.
Eine grundsätzliche Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten ist am 26. März 2009 nunmehr nach Medienberichten erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der endgültigen Verabschiedung von Solvency II?
Welche konkreten Punkte enthält die Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Welche Punkte wurden aus der ursprünglichen Vorlage der EU-Kommission zur Rahmenrichtlinie Solvency II nicht in die Einigung aufgenommen, welche hinzugefügt, und was waren die Gründe hierfür?
Welche neuen Regelungen und gesetzgeberischen Ergänzungen müssen aufgrund der Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten zu Solvency II am 26. März 2009 nunmehr noch in deutsches Recht übernommen werden?
Bis wann will die Bundesregierung hierzu einen Vorschlag unterbreiten?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass diese gesetzlichen Anpassungen noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen sein werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Richtlinie ursprüngliche vorgesehene Gruppenaufsicht und die nun gefundene Regelung generell und gerade auch im Hinblick auf die effektiven Reaktions- und Kontrollmöglichkeiten während der aktuellen Finanzmarktkrise und zur Verhinderung solcher in Zukunft?
Plant die Bundesregierung weitere Vorstöße zur Verbesserung der Gruppenaufsicht in den kommenden Jahren noch vor 2015, und wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage der Rekapitalisierungsgarantie einer Muttergesellschaft bei Abzug von Eigenkapital aus der Tochtergesellschaft?
Welche Position bezieht die Bundesregierung hinsichtlich der richtigen bzw. ausreichenden Unterlegung mit Eigenkapital bei Aktienrisiken in der ersten Säule von Solvency II?
Wie beurteilt die Bundesregierung die nun wohl vereinbarte Mitgliedstaatenoption und damit die unterschiedliche Betrachtung innerhalb Europas bei der Regelung zu den Aktienrisiken?
Hält die Bundesregierung die nunmehr wohl geplante Mehrjahresansicht der Aktienrisiken einzelner Versicherungsgesellschaften für sachgerecht? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?
Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Aufgabe des „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEI-OPS)“ vor?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass mit der Verabschiedung von Solvency II und der Umsetzung in deutsches Recht nunmehr eine Effektivierung der Finanzmarktaufsicht verbunden werden kann, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie bereitet sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Verabschiedung von Solvency II vor, und welche konkreten organisatorischen Vorkehrungen sind zu treffen?
Plant die Bundesregierung, zusammen mit weiteren EU-Mitgliedstaaten Regelungen von Solvency II international über die G20 zur Diskussion zu stellen und zu implementieren?
Welche konkreten Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher sieht die Bundesregierung bei einer Verabschiedung von Solvency II?