Strafverfolgung von Piraterieverdächtigen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das vom Deutschen Bundestag gebilligte Mandat für die deutsche Beteiligung an der Operation EU NAVFOR Atalanta umfasst neben der Abschreckung und Bekämpfung der Piraterie im Einsatzgebiet auch das „Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die im Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben“, um diese eventuell der „Strafverfolgung durch Deutschland, andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder aufnahmebereite und zur Strafverfolgung bereite Drittstaaten“ (Bundestagsdrucksache 16/11337) zuzuführen. Im bisherigen Mandatszeitraum ist es nicht gelungen, die Zahl der seeräuberischen Übergriffe nachhaltig zu reduzieren. Es kommt im Einsatzgebiet nach wie vor unvermindert zu seeräuberischen Übergriffen und auch Kaperungen von Schiffen. Von diesen Angriffen waren und sind wiederholt auch deutsche Schiffe und Besatzungen betroffen. In den Fällen, in denen Piraterieverdächtige im Rahmen der Operation EU NAVFOR Atalanta von deutschen Kräften festgehalten wurden, war die Frage ob und wenn ja, wo eine Strafverfolgung stattfinden solle, stets ein Ausgangspunkt für Diskussionen innerhalb der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die Verfolgung von Piraterie ein eigener internationaler Gerichtshof sinnvoll wäre? Wenn ja, welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an? Wenn nein, warum nicht?
Wie sollten sich aus Sicht der Bundesregierung die Zusammensetzung, die Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie die Finanzierung dieses zu schaffenden internationalen Gerichtshofs gestalten?
Hat die Bundesregierung seit Beginn der Operation EU NAVFOR Atalanta Anstrengungen unternommen, um einen solchen internationalen Gerichtshof zu realisieren und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Wie lange dauert es nach Ansicht der Bundesregierung realistischerweise, bis ein derartiger Gerichtshof arbeitsfähig sein kann?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Strafverfolgung sinnvoll bei einer neu zu gründenden Kammer des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) erfolgen könnte? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Wenn nein, warum nicht?
An welchen Kriterien orientiert sich nach Auffassung der Bundesregierung der „frühestmögliche Zeitpunkt“, zu dem die Freilassung festgehaltener Piraterieverdächtiger oder deren Übergabe an die nationalen oder an die Strafverfolgungsbehörden eines anderen Staates zu erfolgen habe, wie die Bundesregierung auf die schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 16/12356 der Abgeordneten Birgit Homburger vom 6. März 2009 antwortete? Spielt dabei die Frage eine Rolle, ob sich ein Schiff in einem Hafen oder auf See befindet?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung bei einem seeräuberischen Übergriff ein deutsches Strafverfolgungsinteresse, wenn
a) zur Besatzung des angegriffenen Schiffes deutsche Staatsbürger gehören,
b) das angegriffene Schiff einen deutschen Eigner hat,
c) das angegriffene Schiff unter deutscher Flagge fährt,
d) das angegriffene Schiff einen deutschen Reeder hat,
e) auf dem Schiff Güter von oder nach Deutschland transportiert werden,
f) die auf dem Schiff transportierten Güter Eigentum deutscher Staatsbürger sind?
Welche anderen Kriterien sieht die Bundesregierung für die Schädigung deutscher Rechtsgüter?
Anhand welcher Kriterien findet innerhalb des interministeriellen Gremiums eine Prüfung der jeweiligen Einzelfälle statt, mithilfe derer die Schwere der Schädigung deutscher Rechtsgüter durch seeräuberische Handlungen festgestellt werden sollen, wie werden diese zueinander gewichtet, und welches Prüfergebnis rechtfertigt
a) die Freilassung der Piraterieverdächtigen,
b) die Strafverfolgung in Deutschland,
c) die Strafverfolgung durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union,
d) die Überstellung an einen aufnahmebereiten und zur Strafverfolgung bereiten Drittstaat?
Anhand welcher Kriterien und Überlegungen kam das Prüfungsergebnis des interministeriellen Gremiums zustande, demgemäß jene Piraterieverdächtigen nicht in Gewahrsam genommen werden sollten, die im Rahmen des Einsatzes der Fregatte KARLSRUHE der Deutschen Marine zur Abwehr eines Piratenangriffs gegen den Frachter WADI AL ARAB am 25. Dezember 2008 durch deutsche Soldaten entwaffnet wurden?
Anhand welcher Kriterien und Überlegungen kam das Prüfungsergebnis des interministeriellen Gremiums zustande, demgemäß jene von Soldaten der Bundeswehr festgehaltenen Piraterieverdächtigen, die am 29. März 2009 den Betriebsstoffversorger SPESSART der Deutschen Marine angegriffen haben sollen, an die kenianischen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben seien?
Welche Weisungen und Befehle regeln die Sicherstellung von Beweismitteln, einschließlich Tatwaffen im Rahmen des Atalanta-Einsatzes? Sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf?
Warum sprachen Sicherheitsgründe gegen eine Sicherstellung und Aufbewahrung von Tatwaffen im Fall des Angriffs auf den Frachter MV COURIER? Welche Konsequenzen hat die Vernichtung der Tatwaffen in diesem Fall nach Ansicht der Bundesregierung auf das Strafverfahren gegen die Piraten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den derzeitigen Sachstand eines möglichen Verfahrens gegen diese Piraterieverdächtigen in Kenia, und wenn ja, wie stellt sich dieser aktuell dar? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis hierüber?
Hegt die Bundesregierung Bedenken gegenüber Gerichtsverfahren gegen Piraterieverdächtige in Deutschland aufgrund möglicher Fälle, in denen diese durch ein deutsches Gericht aufgrund des Vorwurfes der Piraterie verurteilt werden? Wenn ja, welche Bedenken sind dies, und auf welchen Grundannahmen beruhen diese?
Welche Rechtsnormen wären für einen Prozess in Deutschland gegen im Rahmen der Operation EU NAVFOR Atalanta durch die Deutsche Marine aufgegriffene Piraterieverdächtige einschlägig, wenn durch diese Verdächtigen gewichtige Rechtsgüter mit hinreichend deutschem Bezug geschädigt worden sein könnten, und welcher Strafrahmen ist für Fälle einer Verurteilung vorgesehen?
Sind Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, nach § 4 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) berechtigt, ein Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 4 StGB zu führen?