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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Steuerprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro

<span>Anzahl der Personen und der sogen. Außenprüfungen, Verfassungskonformität anlassloser Überprüfungen, Anteil am Einkommensteueraufkommen, Steuerbetrugsfälle und Steuerehrlichkeit, erwartete Mehreinnahmen</span>

Fraktion

FDP

Datum

11.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/1275622.04.2009

Steuerprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12756 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans- Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach- Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP Steuerprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro Der Bundesminister der Finanzen hat die verstärkte, verdachtsunabhängige Überprüfung von so genannten Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro gefordert. Laut Referentenentwurf des „Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“ sollen von der verstärkten Überprüfung vor allem Steuerpflichtige, bei denen die Summe der positiven Überschusseinkünfte gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes mehr als 500 000 Euro im Kalenderjahr beträgt, betroffen sein. Medienberichten zufolge, will der Bundesminister der Finanzen diesen Personenkreis künftig „ohne Anlass“ prüfen. Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahr 2006 die Bundesregierung kritisiert, Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro nur unzureichend zu überprüfen. Nachdem die Bundesregierung über nahezu drei Jahre hinweg keinen Handlungsbedarf erkennen konnte, stellt sich die Frage, welche Faktoren zu einer anderen Einschätzung der Lage seitens der Bundesregierung geführt haben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro gibt es in Deutschland, und wie hat sich deren Anzahl seit 1998 geändert? 2. Wie viele so genannte Außenprüfungen finden bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro statt, und wie hat sich die Zahl der jährlich durchgeführten Außenprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert? 3. Wie stellt sich die Anzahl der jährlich durchgeführten Außenprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro bezogen auf die einzelnen Bundesländer dar, und wie hat sich diese Zahl bezogen auf die einzelnen Bundesländern seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert? Drucksache 16/12756 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode4. Wie hoch ist der Anteil der Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro bezogen auf die einzelnen Bundesländer, deren Angaben im Rahmen einer Außenprüfung kontrolliert wurden? 5. Hält die Bundesregierung es für angemessen, bei Personen mit einem Jahreseinkommen in Höhe einer halben Million Euro von „Einkommensmillionären“ zu sprechen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? 6. Ist die anlasslose Überprüfung von Personen verfassungskonform, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? 7. Sieht die Bundesregierung einen qualitativen Unterschied zwischen dem Steuerbetrug eines „Einkommensmillionärs“ und dem eines Normalverdieners, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? 8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro, die eine seitens der Finanzbehörden nicht zu beanstandende Steuererklärung abgeben? 9. In wie vielen Fällen haben die Finanzbehörden Kontoabfragen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro durchgeführt? 10. Mit welchen Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung im Falle der Einführung einer „anlasslosen“ Außenprüfung von Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro, und auf welchen Daten bzw. Informationen beruhen die Angaben der Bundesregierung? 11. In wie vielen Fällen konnte eine Außenprüfung bei der vom Bundesminister der Finanzen als „Einkommensmillionäre“ bezeichneten Gruppe aufgrund des Fehlens einer geeigneten gesetzlichen Grundlage nicht durchgeführt werden, und auf welchen konkreten Daten und Informationen basiert die Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen, dass es hier einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt? 12. Auf welche Summe belaufen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuerausfälle bedingt durch falsche Steuererklärungen von Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche Steuerehrlichkeit bei Personen mit einem Jahreseinkommen bis 50 000 Euro, bis 100 000 Euro, bis 200 000 Euro, bis 500 000 Euro bzw. über 500 000 Euro, und in wie vielen Fällen wurde bezogen auf die einzelnen Einkommensgruppen eine Nachforderung seitens der Finanzbehörden erhoben bzw. ein Verfahren wegen Steuerbetrugs bzw. -hinterziehung eingeleitet? 14. Welche Gründe haben das Bundesministerium der Finanzen daran gehindert, schon früher einen Gesetzentwurf zur anlasslosen Überprüfung so genannter Einkommensmillionäre vorzulegen, und bis wann werden die aktuellen Pläne nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen umgesetzt sein? 15. Wie viel Prozent tragen Personen mit einem Jahreseinkommen in Höhe von über 500 000 Euro zu dem gesamten jährlichen Einkommensteueraufkommen bei, und wie hoch müsste der Anteil ausfallen, damit dieser nach Ansicht der Bundesregierung sozial gerecht wäre? Berlin, den 22. April 2009 Dr. Guido Westerwelle und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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