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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet
Steuerprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro
<span>Anzahl der Personen und der sogen. Außenprüfungen, Verfassungskonformität anlassloser Überprüfungen, Anteil am Einkommensteueraufkommen, Steuerbetrugsfälle und Steuerehrlichkeit, erwartete Mehreinnahmen</span>
Fraktion
FDP
Datum
11.05.2009
Aktualisiert
26.07.2022
BT16/1275622.04.2009
Steuerprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12756
16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP
Steuerprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro
Der Bundesminister der Finanzen hat die verstärkte, verdachtsunabhängige
Überprüfung von so genannten Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro
gefordert. Laut Referentenentwurf des „Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher
Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“ sollen von der verstärkten Überprüfung
vor allem Steuerpflichtige, bei denen die Summe der positiven Überschusseinkünfte
gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes mehr als 500 000
Euro im Kalenderjahr beträgt, betroffen sein. Medienberichten zufolge, will der
Bundesminister der Finanzen diesen Personenkreis künftig „ohne Anlass“ prüfen.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahr 2006 die Bundesregierung kritisiert,
Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro nur unzureichend zu
überprüfen. Nachdem die Bundesregierung über nahezu drei Jahre hinweg keinen
Handlungsbedarf erkennen konnte, stellt sich die Frage, welche Faktoren zu einer anderen
Einschätzung der Lage seitens der Bundesregierung geführt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro gibt es in
Deutschland, und wie hat sich deren Anzahl seit 1998 geändert?
2. Wie viele so genannte Außenprüfungen finden bei Personen mit einem
Jahreseinkommen über 500 000 Euro statt, und wie hat sich die Zahl der jährlich
durchgeführten Außenprüfungen bei Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000
Euro seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?
3. Wie stellt sich die Anzahl der jährlich durchgeführten Außenprüfungen bei
Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro bezogen auf die einzelnen
Bundesländer dar, und wie hat sich diese Zahl bezogen auf die einzelnen
Bundesländern seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?
Drucksache 16/12756 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode4. Wie hoch ist der Anteil der Personen mit einem Jahreseinkommen über 500 000
Euro bezogen auf die einzelnen Bundesländer, deren Angaben im Rahmen einer
Außenprüfung kontrolliert wurden?
5. Hält die Bundesregierung es für angemessen, bei Personen mit einem
Jahreseinkommen in Höhe einer halben Million Euro von „Einkommensmillionären“
zu sprechen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche
Auffassung?
6. Ist die anlasslose Überprüfung von Personen verfassungskonform, und wie
begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
7. Sieht die Bundesregierung einen qualitativen Unterschied zwischen dem
Steuerbetrug eines „Einkommensmillionärs“ und dem eines Normalverdieners, und
wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Personen mit einem Jahreseinkommen
über 500 000 Euro, die eine seitens der Finanzbehörden nicht zu beanstandende
Steuererklärung abgeben?
9. In wie vielen Fällen haben die Finanzbehörden Kontoabfragen bei Personen mit
einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro durchgeführt?
10. Mit welchen Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung im Falle der
Einführung einer „anlasslosen“ Außenprüfung von Personen mit einem
Jahreseinkommen über 500 000 Euro, und auf welchen Daten bzw. Informationen beruhen die
Angaben der Bundesregierung?
11. In wie vielen Fällen konnte eine Außenprüfung bei der vom Bundesminister der
Finanzen als „Einkommensmillionäre“ bezeichneten Gruppe aufgrund des
Fehlens einer geeigneten gesetzlichen Grundlage nicht durchgeführt werden, und
auf welchen konkreten Daten und Informationen basiert die Einschätzung des
Bundesministeriums der Finanzen, dass es hier einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf gibt?
12. Auf welche Summe belaufen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Steuerausfälle bedingt durch falsche Steuererklärungen von Personen mit
einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche
Steuerehrlichkeit bei Personen mit einem Jahreseinkommen bis 50 000 Euro, bis
100 000 Euro, bis 200 000 Euro, bis 500 000 Euro bzw. über 500 000 Euro, und
in wie vielen Fällen wurde bezogen auf die einzelnen Einkommensgruppen eine
Nachforderung seitens der Finanzbehörden erhoben bzw. ein Verfahren wegen
Steuerbetrugs bzw. -hinterziehung eingeleitet?
14. Welche Gründe haben das Bundesministerium der Finanzen daran gehindert,
schon früher einen Gesetzentwurf zur anlasslosen Überprüfung so genannter
Einkommensmillionäre vorzulegen, und bis wann werden die aktuellen Pläne
nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen umgesetzt sein?
15. Wie viel Prozent tragen Personen mit einem Jahreseinkommen in Höhe von
über 500 000 Euro zu dem gesamten jährlichen Einkommensteueraufkommen
bei, und wie hoch müsste der Anteil ausfallen, damit dieser nach Ansicht der
Bundesregierung sozial gerecht wäre?
Berlin, den 22. April 2009
Dr. Guido Westerwelle und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]
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