Auswirkungen des „Beschäftigungsförderungsgesetzes"
der Abgeordneten Auhagen, Tatge, Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Auswirkungen des „Beschäftigungsförderungsgesetzes"
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze, die auf die Regelungen des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" zurückzuführen sind, sind in den ersten zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden?
Mit welchem Beschäftigungszuwachs, der durch das „Beschäftigungsförderungsgesetz" hervorgerufen wird, rechnet die Bundesregierung in diesem Jahr?
Wie viele Arbeitsplätze insgesamt sind im vergangenen Jahr auf der Grundlage des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" entstanden?
Wie sind die auf Grund des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" bisher entstandenen Arbeitsplätze verteilt auf a) Männer/Frauen, b) Teilzeit-/Vollzeitarbeit, c) Befristungsdauer, d) besonders betroffene Branchen, e) öffentlichen/privaten Sektor? Wie sind in den Kategorien b) bis e) die jeweiligen Anteile von Männern und Frauen?
In welcher Weise wird das „Beschäftigungsförderungsgesetz" im öffentlichen Dienst praktiziert?
Im Jahre 1985 ist die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um etwa 180 000 gestiegen. Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung diese Entwicklung im einzelnen zurück (beispielsweise Wirkung der Wochenarbeitszeitverkürzung, Vorruhestandsregelung, Ausweitung von ABM-Stellen, konjunktureller Effekt)?
Kann die Bundesregierung quantifizieren, in welchem Ausmaß einzelne Faktoren zum Beschäftigungszuwachs des Jahres 1985 beigetragen haben?
Wie viele unbefristete Arbeitsverhältnisse/Arbeitsplätze sind in den ersten zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" in befristete umgewandelt worden?
Wie haben sich in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren seit 1980 (in absoluten Zahlen und differenziert nach Männern und Frauen) die befristeten Arbeitsverhältnisse entwickelt?
Trifft es zu, daß 1985 jeder dritte Arbeitslose, der eine Stelle gefunden hat, ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen hat?
Welche Unterschiede gibt es in diesem Zusammenhang zwischen Männern und Frauen? Haben von den ehemals Erwerbslosen vergleichsweise mehr Frauen als Männer befristete Arbeitsverhältnisse aufgenommen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Handelsbereich seit dem Inkrafttreten des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" 25 bis 30 % der neu Eingestellten befristet arbeiten?
Wie hoch war dieser Anteil in den Jahren seit 1980?
In welchen anderen Wirtschaftsbereichen wird als Folge des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" ein — wie im Handel — relativ hoher Anteil der neu Eingestellten mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der in den vergangenen zwölf Monaten in der Bundesrepublik Deutschland neu Eingestellten ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen haben?
Nach einer Untersuchung der Gewerkschaft Textil-Bekleidung sind in der Textilindustrie in den vergangenen zwölf Monaten rd. 10 000 befristete Arbeitsverträge auf der Grundlage des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" abgeschlossen worden. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, daß in ihrer Branche durch das „Beschäftigungsförderungsgesetz" keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen worden sind?
Wie bewertet die Bundesregierung, daß die Unternehmen mit der Befristung von Arbeitsverträgen Schutzrechte von abhängig Beschäftigten (Mutterschutz, Kündigungsschutz von Schwerbehinderten, Wehrdienst- und Zivildienstleistenden) unterlaufen können?
Wird die Bundesregierung das „Beschäftigungsförderungsgesetz" zurücknehmen, wenn es sich für Frauen als benachteiligend erweist?
Welche Nachteile müssen nach der Kenntnis der Bundesregierung befristet Beschäftigte in der Praxis häufig in Kauf nehmen (beispielsweise kein Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weiterbildung, beruflichen Aufstieg)?
Nach einer Untersuchung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben die befragten Unternehmen nur bei einem Viertel der befristeten Arbeitsverhältnisse die Absicht, diese in unbefristete umzuwandeln. Wie bewertet die Bundesregierung diese Absichtserklärung der Unternehmen?
Welche Motive haben nach Auffassung der Bundesregierung Unternehmen, die befristete Arbeitsverträge abschließen?
Das „Beschäftigungsförderungsgesetz" begünstigt abweichend von dem normalen Dauerarbeitsverhältnis die Zeit-, Leih- und Teilzeitarbeit. Mit welchen Auswirkungen auf die Rentenansprüche rechnet die Bundesregierung bei denjenigen, deren Erwerbsbiographie durch die Arbeitsformen der Zeit-, Leih- und Teilzeitarbeit verbunden mit zeitweiliger Erwerbslosigkeit gekennzeichnet ist?
Die arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" werden von der Bundesregierung unter anderem als Alternative zu kontinuierlicher Überstundenarbeit betrachtet. Trifft es zu, daß nach einer im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erstellten, bisher unveröffentlichten Studie im vergangenen Jahr nicht weniger, sondern mehr Überstunden als im Vorjahr geleistet worden sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß jeder Beschäftigte in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich etwa 75 Überstunden pro Jahr leistet, von denen lediglich 5 Überstunden konjunkturell bedingt sind?
Schließt die Bundesregierung es aus, in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative zum Überstundenabbau zu ergreifen?
Unter welchen Umständen würde die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Überstundenabbau vorlegen?
Wie viele Arbeitsplätze könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch eine gesetzliche Beschränkung auf zwei Überstunden pro Woche und Beschäftigten geschaffen werden?
Hat die Leiharbeit nach dem Inkrafttreten des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" sprunghaft zugenommen, d. h. trifft eine Erhebung des Ifo-Instituts zu, nach der es im Oktober 1985 56 % mehr Leiharbeitskräfte als im Vorjahr gegeben hat?
Wie viele Menschen haben in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren seit 1980 in Leiharbeitsverhältnissen gearbeitet?
Ist die Bundesregierung mit den Auswirkungen der im „Beschäftigungsförderungsgesetz" verankerten Verlängerung der „Überlassungsdauer" in der Leiharbeit auf sechs Monate zufrieden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei der Leiharbeit um einen undurchsichtigen grauen Arbeitsmarkt handelt, auf dem Rechtsverstöße und Kriminalität eher die Regel als die Ausnahme sind?
Der Abgeordnete Graf Lambsdorff hat in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages zu den Auswirkungen des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" am 15. Mai 1986 geäußert, dieses Gesetz sei ein „erster und richtiger Schritt", die seiner Auffassung nach „festgefahrenen Strukturen" auf dem Arbeitsmarkt zu lockern. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es sich bei dem „Beschäftigungsförderungsgesetz" um einen ersten Schritt handelt, um die vermeintlich „verkrusteten Arbeitsmarktstrukturen" aufzulockern? Beabsichtigt die Bundesregierung im Sinne von Graf Lambsdorff weitere Initiativen zu ergreifen? Um welche Initiativen handelt es sich im einzelnen?
Hat die Bundesregierung vor, einen Bericht zu den Auswirkungen des „Beschäftigungsförderungsgesetzes" vorzulegen?