Katastrophenpläne bei Reaktorunfall
des Abgeordneten Dr. Müller (Bremen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Amtliche Photos der Sowjetunion zeigen eine größere Anzahl von Himmelfahrtskommandos, die die Löschung und Entseuchung des geborstenen Reaktors von Tschernobyl vorgenommen haben.
Diese durch die Reaktorkatastrophe notwendig gewordenen Arbeiten werden wahrscheinlich u. a. von Strafgefangenen durchgeführt (vgl. DER SPIEGEL Nr. 27 vom 30. Juni 1986). Viele bei der Bewältigung der Katastrophe eingesetzte Menschen (Taucher, Hubschrauberpiloten Bergleute) gehen einem grausamen Strahlentod entgegen bzw. sind schon gestorben. Das Rechtssystem und die zentrale Plan- und Befehlswirtschaft der UdSSR ermöglichen den problemlosen Einsatz von Menschen in derartigen Katastrophensituationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß Strafgefangene in verstrahlten Gebieten der UdSSR zur Bewältigung der Folgen der Reaktorkatastrophe eingesetzt werden oder worden sind?
Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung eine ähnliche oder zumindest vergleichbare Katastrophe wie in Tschernobyl in der Bundesrepublik Deutschland?
Wahrscheinlichkeitsgrade sagen nichts aus über den Zeitpunkt eines eintreffenden Unfalls. Hält die Bundesregierung angesichts dieses Tatbestands Katastrophenpläne bereit?
Gibt es Katastrophenpläne, in denen nach einem Atomunfall die Zwangsverpflichtung von Menschen vorgesehen ist, um notwendige Maßnahmen wie nach der Katastrophe von Tschernobyl vorzunehmen?
Ist der befohlene Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes (beispielsweise Piloten) in einem ähnlichen Fall, wie bei der Katastrophe von Tschernobyl, vorgesehen?
Können — ähnlich wie in der UdSSR — zivile Experten zu einem für sie mit allerhöchstem Strahlenrisiko verbundenen Einsatz im Katastrophenfall verpflichtet werden?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im Fall einer Verweigerung eines Einsatzes mit hohem Strahlenrisiko für
— Angehörige der Bundeswehr,
— Angehörige des Bundesgrenzschutzes,
— zivile Experten
vor?
Über wie viele Strahlenschutzanzüge verfügen Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz, um im Fall einer notwendigen Evakuierung diese zu organisieren?