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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nutzung der Schachtanlage KONRAD (Salzgitter) als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (G-SIG: 16010761)

Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Schacht Konrad, unterschiedliche Abfallprognosen (vgl. Drs 15/4729), Offenhaltungskosten und Zeitbedarf zur Umrüstung zum Endlager <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

27.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/191020. 06. 2006

Nutzung der Schachtanlage KONRAD (Salzgitter) als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den am 28. Februar sowie am 1. und 2. März 2006 verhandelten Verwaltungsstreitverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss Konrad vom 22. Mai 2002 und der gleichzeitig erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 8. März 2006 die Klagen der Gemeinde Lengede, der Stadt Salzgitter und der Gemeinde Vechelde als unzulässig und die Klage der Landwirte Traube als unbegründet abgewiesen und die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen.

Bei der Schachtanlage Konrad handelt es sich um ein ehemaliges Eisenerzbergwerk. Die Eisenerzförderung begann 1965 und wurde 1976 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Bereits 1975 begann die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH (GSF) im Auftrag des Bundes, erste Untersuchungen hinsichtlich der Eignung der Grube für die Endlagerung von nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen durchzuführen. Nach Abschluss dieser vorlaufenden Eignungsuntersuchungen 1982 hat dann die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die damals verantwortliche Bundesbehörde und Vorgängerin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens hat die PTB ein Standorterkundungsprogramm zum Sicherheitsnachweis und zur Ergänzung des Plans durchgeführt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kam es u. a. in den Jahren 1992/1993 zu einem 75 Tage dauernden öffentlichen Anhörungsverfahren.

Mit dem Urteil vom 8. März 2006 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den vom Niedersächsischen Umweltministerium erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb des Endlagers Konrad in allen Punkten bestätigt. Das OVG Lüneburg hat sich insbesondere umfassend mit den sicherheitstechnischen Bedenken gegen das Projekt auseinandergesetzt und festgestellt, dass die Errichtung und der Betrieb des Endlagers Konrad in jeder Hinsicht sicherheitstechnisch verantwortbar sind. Damit kann dieses Projekt realisiert werden.

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, hat nun in seiner im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung durch das OVG Lüneburg am 8. März 2006 veröffentlichten Presseerklärung darauf hingewiesen, dass die erwarteten Abfallmengen für die Schachtanlage Konrad nur bei etwa 150 000 m3 bis 200 000 m3 liegen werden und daher die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Anlage überprüft werden müssten. Diese Prognose vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, steht im Widerspruch zu den Antworten der Bundesregierung im Jahre 2005 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion „Vorstellungen der Bundesregierung zur Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle“ (Bundestagsdrucksache 15/4729).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat es 2006 wesentliche Veränderungen im Abfallaufkommen der einzelnen Abfallverursacher gegenüber den 2005 von der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4729) zugrunde gelegten Angaben gegeben, und wenn ja, welche?

2

Wurden vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, in seiner Prognose die bereits Ende 2000 vorhandenen ca. 70 000 m3 konditionierte Abfälle (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4729) berücksichtigt?

3

Welche konkreten Annahmen liegen der von Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, genannten Abfallmengenprognose (s. o.) zugrunde und wie bewerten andere Ressorts, insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Einschätzung des Bundesministers?

4

Ist die vom Bundesminister gemachte Abfallprognose in die Ermittlung des zur verursachergerechten Abrechnung des notwendigen Aufwandes gemäß der Endlagervorausleistungsverordnung erforderlichen Verteilungsschlüssels eingegangen, und wenn ja, in welcher Form?

5

Wenn nein, ist es beabsichtigt, die oben genannte Prognose in die zurzeit gemäß der gesetzlichen Vorgabe vom BfS und vom BMU eingeleitete Überprüfung des Verteilungsschlüssels einfließen zu lassen?

6

Wurden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schachtanlage Konrad zwischenzeitlich auf der Grundlage der vom Bundesminister getroffenen Abfallprognosen überprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht überprüft?

8

Teilt die Bundesregierung die vom Bundesminister in seiner Presseerklärung geäußerte Auffassung, dass eine Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses Konrad erst nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, zu vertreten sei?

9

Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei den Kosten für die Offenhaltung der Schachtanlage Konrad (etwa 25 Mio. Euro jährlich), die nach Rechtskraft des Urteils des OVG Lüneburg anfallen werden, um notwendigen Aufwand gemäß der Endlagervorausleistungsverordnung?

10

Wenn nein, gibt es Vereinbarungen mit den Abfallverursachern, die eine Refinanzierung der Offenhaltungskosten beinhalten?

11

Wie hoch ist der Anteil radioaktiven Abfalls aus Forschungseinrichtungen des Bundes, für die Schacht Konrad als Endlagerstätte in Frage kommt, und hat der Bund als Abfallverursacher Aussagen zu seiner Beteiligung an den Offenhaltungskosten getroffen und ggf. in welcher Höhe?

12

Ist es vor dem Hintergrund des klaren und eindeutigen Urteils des OVG Lüneburg vorgesehen, noch im laufenden Haushaltsjahr oder zumindest für das nächste Jahr Haushaltsmittel für die Vorbereitungen für die Umrüstung der Schachtanlage Konrad zur Verfügung zu stellen, um dann nach Eintreten der Rechtskraft des Urteils so schnell und damit so kostengünstig wie möglich die Umrüstung vornehmen zu können?

13

Wenn nein, warum werden keine Mittel zur Verfügung gestellt?

14

Wie viel Zeit wird nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt für die Umrüstung der Schachtanlage Konrad zum Endlager benötigt (aufgeschlüsselt in den Zeitbedarf für die vorbereitende Planung und für die eigentliche Bauausführung)?

15

Wann ist demnach frühestens mit der Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad zu rechnen?

Berlin, den 19. Juni 2006

Angelika Brunkhorst Birgit Homburger Michael Kauch Horst Meierhofer Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Michael Link (Heilbronn) Patrick Meinhardt Jan Mücke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg Rohde Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Martin Zeil Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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