Veröffentlichung von Meßwerten der Radioaktivität von Lebensmitteln
des Abgeordneten Mann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein rationaler Umgang mit den Folgen der atomaren Katastrophe von Tschernobyl setzt eine stetige und umfassende Information der Öffentlichkeit voraus.
Anerkannte Wissenschaftler vertreten die Ansicht, daß es keine ungefährliche Radioaktivitätsdosis gibt.
Kinder und Schwangere sind durch die an vielen Orten gemessene erhöhte Radioaktivität in besonderem Maße gefährdet.
Wir fragen hierzu die Bundesregierung:
Fragen4
An wie vielen Stellen im Bundesgebiet wird gegenwärtig in welchen Zeitabständen die Radioaktivität von Lebensmitteln gemessen? Welche Radionuklide werden gemessen?
Welche der zu Frage 1 gemessenen Werte werden veröffentlicht, und wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Veröffentlichung verantwortlich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Veröffentlichung eine Hilfe insbesondere für die Mütter darstellt, die auf diese Weise zwischen stark und schwach bestrahlten Lebensmitteln wählen und so das gesundheitliche Risiko verringern können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Nichtveröffentlichung den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) sowie der fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) erfüllen kann?