Volltext (unformatiert)
[Drucksache 10/5935 Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
19.08.86
Sachgebiet 2125
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion
DIE GRÜNEN
- Drucksache 10/5903 —
Handhabung der Grenzwerte für Radionuklide in Lebensmitteln
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit — RS II 2 — 510 211 — hat mit Schreiben vom 14. August 1986
die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat seit Bekanntwerden des Unfalls in
Tschernobyl die Bundesländer klar und eindeutig informiert und
mit Hilfe der Strahlenschutzkommission wissenschaftlich
fundierte Empfehlungen für Konsum und Verhalten der Bevölkerung
abgegeben. Insoweit kann von einer „Konzeptionslosigkeit" und
einer ,;undurchsichtigen Informationspolitik" der
Bundesregierung nicht die Rede sein. Richtig ist allerdings, daß durch die
unterschiedliche Umsetzung der Bundesempfehlung in einzelnen
Bundesländern und durch unterschiedliche Berichterstattung in
den Medien Verunsicherungen der Bevölkerung ausgelöst
wurden. Die Bundesregierung bedauert dies und wird deshalb im
Rahmen eines in Vorbereitung befind lichen Bundesgesetzes
Vorschläge für eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern sowie für eine einheitliche Durchführung der
notwendigen Maßnahmen vorlegen.
Die Grundlage für die Empfehlungen der
Strahlenschutzkommission, Grenzwerte für Lebensmittel nach der Reaktorkatastrophe
von Tschernobyl festzulegen, hat Frau Bundesministerin Dr.
Süssmuth ausführlich und für den Bürger allgemeinverständlich
erläutert (Pressedienst des BMJFFG Nr. 64 vom 6. Mai 1986). Dort heißt
es:
„In der Strahlenschutzverordnung ist festgelegt, welcher Wert
auch bei einem Störfall nicht überschritten werden darf. Der Wert
beträgt 15 rem für die Schilddrüse, in der sich radioaktives Jod 131
anreichert. " Hätte man diesen Wert hier zugrundegelegt, dann
wäre nach dem jetzigen Stand die Festlegung von Grenzwerten
der Aktivität in Milch und Blattgemüse (für letztere sage ich mit
kleinen Einschränkungen) nicht erforderlich gewesen.
Die Bundesregierung und Strahlenschutzkommission sind jedoch
nach dem sogenannten Minimierungsgebot verfahren, d. h. sie
wollten dafür Sorge tragen, daß die Belastung der Menschen noch
erheblich darunter bleibt. Daher ist der Grenzwert für Jod 131 in
Milch so festgelegt worden, daß ein Kleinkind, das eine Woche
lang täglich einen Liter Milch mit diesem Grenzwert der Aktivität
trinkt, keine höhere Belastung als 3 rem erhält. Das Kleinkind
wird für die Bemessung deshalb gewählt, weil es am
empfindlichsten auf die Strahlenbelastung reagiert und bekanntlich am
meisten Milch trinkt. Diese Aktivität wird in Becquerel (Bq) pro
Kilogramm oder Liter angegeben. Diese Aktivität im Lebensmittel
löst dann beim Menschen die in rem ausgedrückte Belastung aus.
Grenzwerte für Lebensmittel werden demgemäß in Becquerel
festgelegt.
Den Grenzwert für radioaktives Jod 131 für Frischmilch hat die
Strahlenschutzkommission auf 500 Bq/l festgelegt; daraus ergibt
sich die oben genannte Belastung von höchstens 3 rem. Bei dem
Wert von etwa 3 rem ist bereits berücksichtigt, daß das Kind, das
eine Woche lang jeden Tag einen Liter Milch zu sich nimmt,
außerdem täglich noch 1 kg Spinat mit dem dafür festgelegten
Grenzwert zu sich nähme. Der Grenzwert für Blattgemüse wie
Spinat beträgt 250 Bq/kg. Damit ist eine weitere Sicherheitsmarge
eingebaut.
Die Grenzwerte für Jod 131 für frische Lebensmittel hatten nur für
die Zeit unmittelbar nach dem Reaktorunglück Bedeutung. Bei
Lebensmitteln, die gelagert werden, spielt Jod 131 dagegen
wegen der Kurzlebigkeit keine Rolle. Jod 131 hat eine Halbwerts
-
zeit von etwa acht Tagen.
Anders verhält es sich mit Cäsium 137, dessen Aktivität sich erst
in 30 Jahren um die Hälfte vermindert.
Berechnungen des Bundesgesundheitsamts haben ergeben, daß
dieses Element im Vergleich zu Jod 131 die natürliche
Strahlenbelastung in den kommenden Jahren als Folge der Aufnahme von
Nahrungsmitteln nur unwesentlich erhöht. Es handelt sich hier
um eine Erhöhung in der Größenordnung von 10 v. H.
1. a) Auf welcher Grundlage haben Bundesregierung und
Strahlenschutzkommission nach der Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl die Grenzwerte für Jod 131 in Milch in Höhe von 500 Bq/l, in
Blattgemüse in Höhe von 250 Bq/kg und für Cäsium in Fleisch
in Höhe von 250 Bq/kg festgesetzt?
b) Warum wurde die Empfehlung 86/156/EWG der EG-
Kommission vom 6. Mai 1986,
Maximale Radioaktivität (Bq/kg)
Ab
Milch und Obst und
Milcherzeugnisse Gemüse
Mai 1986 500 350
16. Mai 1986 250 175
26. Mai 1986 125 90
wonach eine maximale Radioaktivität festgesetzt und in
10-Tage-Schritten abgesenkt wurde, nicht übernommen?
Die Strahlenschutzkommission hat ihre Richtwerte aufgrund der
zum Zeitpunkt der Bekanntgabe am 2. Mai 1986 vorliegenden
Meßwerte der Aktivitätskonzentration in frischer Kuhmilch
abgegeben. Die ständige Überprüfung der Lage durch Messungen
hat gezeigt, daß die Aktivität in der Frischmilch sehr viel schneller
abgenommen hat, als das auf Grund der ersten Messungen, als
die Nuklidzusammensetzung noch nicht ausreichend bekannt
war, zu erwarten war. Die Strahlenschutzkommission stellte dazu
fest, daß der der Empfehlung zugrundeliegende Wert, daß
Kleinkinder keine höhere Schilddrüsendosis als 3 rem erhalten sollten,
nicht erreicht wurde, sondern auf Grund der durchgeführten
Berechnungen in der Regel unter 1 rem lag (Stellungnahme der
Strahlenschutzkommission vom 16. Juni 1986). Dieses Ergebnis ist
darauf zurückzuführen, daß die beobachteten Konzentrationen in
der Frischmilch je nach Viehhaltung sehr unterschiedlich waren
und im Rahmen des üblichen Molkereibetriebes
Aktivitätskonzentrationen auftraten, die deutlich unter dem Milchgrenzwert
lagen. Aus diesem Grunde gab es keinen Anlaß, die EG-
Empfehlung zu übernehmen, da die vorgeschlagene Abnahme in zehn
Tagesschritten im wesentlichen durch die Abnahme der Jod 131-
Aktivität bestimmt worden ist. Die Strahlenschutzkommission hat
hierzu in ihrer zweiten Empfehlung vom 7. Mai 1986 wörtlich
folgendes ausgeführt: „Die zeitlich gestaffelten EG-Richtwerte für
Milch, Obst und Blattgemüse stehen im wesentlichen im Einklang
mit den obigen Feststellungen."
2. Die Ausschöpfung des Grenzwertes von 500 Bq Jod 131 pro Liter
Milch beinhaltet lt. Aussagen von seriösen Ärzten und
Wissenschaftlern eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr,
insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und andere
Risikogruppen.
a) Hält es die Bundesregierung für verantwortbar, solche Risiken
in Kauf zu nehmen, um die Vermarktungsfähigkeit
hochbelasteter Milch aufrechtzuerhalten?
b) Wurde für diese Festsetzung eine Kosten-Nutzen-Analyse
zugrunde gelegt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese?
c) Warum wurde radioaktiv hochbelastete mit niedriger belasteter
Milch gemischt, wie dies z. B. in Bayern geschah, anstatt die in
manchen Gebieten relativ niedrigbelastete Milch für
Risikogruppen bereitzustellen?
d) Warum hat die Bundesregierung nicht die im AID-Heft Nr. 212
aus dem Jahre 1964 (Erstauflage 1961) enthaltenen
Empfehlungen an die Landwirte weitergegeben, wonach bei Futtermangel
nur einige Milchkühe das gesunde Futter erhalten sollen, um
einwandfreie Milch als Nahrung für Kinder zu gewinnen?
Diese Milch sollte — lt. AID-Broschüre — getrennt gehalten
werden und „die Milch, die während oder nach dem Melken
verstrahlt wurde, ist für die Verwendung als Trinkmilch, F
rischkäse und Käse mit kurzer Reifezeit ungeeignet".
e) Wie beurteilt die Bundesregierung heute diese Empfehlungen,
insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, daß z. B. im
Jahre 1962 ein höchstzulässiger Wert für Kinder von 70
Picocurie Jod 131 pro Liter (= 2,6 Bequerel) gegolten hat?
Die Ergebnisse der Untersuchungen über Spätwirkungen der
langjährigen Anwendung von Jod 131 in der
nuklearmedizinischen Diagnostik haben gezeigt, daß bei Schilddrüsendosen von
mindestens 50 rem im Beobachtungszeitraum von mehr als 17
Jahren keine Erhöhung der Inzidenz von
Schilddrüsenkarzinomen feststellbar war. Damit kann selbst unter Annahme einer
erhöhten Strahlenempfindlichkeit des Kleinkinds der Wert von 3
rem als annehmbar angesehen werden. Aus diesem Richtwert
leitet sich der Grenzwert von 500 Bq Jod 131 ab. Wie aus der
Antwort zu Frage 1 ersichtlich ist, haben Kosten-Nutzen-
Überlegungen bei der Festlegung des Grenzwerts keine Rolle gespielt.
Eine Änderung des Betriebsablaufs beim Einsammeln von Milch
durch Molkereien war in der gegebenen Situation nicht
erforderlich. Der Grenzwert von 1962 ist vor dem Hintergrund festgelegt
worden, daß es Versuchsreihen von Kernwaffentests mit
mehrfacher langfristiger Zufuhr von radioaktivem Fa llout gab, deren
Ende nieht abzusehen war.
3. Trifft es zu, daß Ende der fünfziger/Anfang der sechziger Jahre
eine Bevorratung von unbelasteter Milch bzw. Dauermilchwaren
für Schwangere, Säuglinge, Stillende und Kleinkinder erfolgte?
Die damals empfohlene Bevorratung bezog sich nicht nur auf die
Bevorratung von Milch bzw. von Milchwaren, sondern von
haltbaren Lebensmitteln überhaupt. Sie war damals auf Grund der
allgemeinen Weltlage empfohlen worden. In diesem
Zusammenhang sind für Schwangere, Säuglinge, Stillende und Kleinkinder
Milch und Dauermilchwaren, wie sie normal im Handel waren,
bevorratet worden.
4. Welche Grenzwerte wurden in den EURATOM-Grundnormen
und/oder in der Ersten Strahlenschutzverordnung (Anlage II) z. B.
für Cäsium 137 und 134, für Strontium 90 und 89 oder andere
Nuklide festgesetzt?
In der Ersten Strahlenschutzverordnung von 1960 und 1965 waren
in Anlage II Grenzwerte für die Konzentration radioaktiver Stoffe
in Luft (L) und Wasser (W) angegeben, z. B. für .Strontium 90:
1 · 10-10
µ
Ci/cm3 (L) und 1 · 10-6 µCi/cm3(W), Cäsium 137: 5 · 109
µCi/cm3 (L) und 2 · 10-4 µ Ci/cm3 (W) 1). In den §§ 31 und 34 war
1 ) 1 µCi = 37 000 Bq
festgelegt, für welche Bedingungen ein bestimmtes Vielfaches
dieser Werte nicht überschritten werden darf. Aus
Kontrollbereichen herausgelangende Luft oder herausgelangendes Wasser
z. B. durfte keine höhere Konzentration als ein Zehntel der in
Anlage II genannten Werte enthalten.
In den EURATOM-Grundnormen von 1976 waren in ähnlicher
Weise höchstzulässige Konzentrationen radioaktiver Stoffe im
Trinkwasser und in der Atemluft bei ständiger Bestrahlung
beruflich strahlenexponierter Personen angegeben, hier jedoch
getrennt für lösliche und unlösliche chemische
Verbindungsformen.
In der Strahlenschutzverordnung von 1976 sowie in den EURA-
TOM-Grundnormen von 1980 sind anstelle der maximal
zulässigen Konzentrationen die höchstzulässigen Werte der
Jahresaktivitätszufuhr aufgeführt.
5. Trifft es zu, daß in den sechziger Jahren die durchschnittliche
jährliche Zufuhr über die Gesamtnahrung mit 125 Bq S trontium 90
und 113 Bq Cäsium 137 pro Person registriert wurde
(Umweltbundesamt „Daten zur Umwelt 1984")?
Wie schätzt die Bundesregierung die Belastung pro Person von Mai
1986 bis April 1987 ein, bzw. wie hoch liegt die Belastung pro
Person im Zeitraum von Mai bis Ju li 1986, und wie beurteilt sie
dies?
Aus dem Bericht des Umweltbundesamtes „Daten zur Umwelt
1984 " ist zu entnehmen, daß die zitierten Durchschnittswerte nur
für den Zeitraum von 1973 bis 1980 gelten. In den sechziger
Jahren war die Gesamtzufuhr beider Nuk lide erheblich höher.
Zur Belastung der Bevölkerung durch die Auswirkungen des
Reaktorunfalls in Tschernobyl hat die Strahlenschutzkommission
in ihrem „Zwischenbericht zur Abschätzung und Bewertung der
Auswirkungen des Reaktorunfalles in Tschernobyl (UdSSR) in der
Bundesrepublik Deutschland vom 16. Juni 1986" ausführlich
Stellung genommen. Die Bundesregierung hat die dort aufgeführten
Abschätzungen und Bewertungen übernommen.
Die Strahlenschutzkommission erwartet eine zusätzliche
Strahlenschutzbelastung pro Person im ersten Jahr nach dem
Reaktorunfall in Tschernobyl zwischen 50 und 110 mrem für Erwachsene,
abgeschätzt nach dem radioaktiven Niederschlag im Raum
München. Die übrigen vorliegenden Aktivitätsmessungen in der
Bundesrepub lik Deutschland lassen erwarten, daß die regionalen
Strahlendosen im Bereich zwischen einem Zehntel und dem
Zweifachen (in einzelnen Regionen Südbayerns) der für den
Münchener Raum abgeschätzten Werte liegt. Durchgeführte
Ganzkörpermessungen an Personen haben tatsächliche Strahlenexpositionen,
bedingt durch Tschernobyl von 1,0 bis 2,50 mrem ergeben.
6. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nur die in Frage 1
genannten Grenzwerte festgesetzt? Warum hat sie speziell für
Fleisch keine Grenzwerte bekanntgegeben für Jod 131, und
warum wurde der am 5. Mai 1986 veröffentlichte Richtwert von 100
Bq pro kg Cäsium 137 bereits am 8. Mai 1986 wieder aufgehoben?
Die Begründung, daß die natürliche Kalium-40-Aktivität größer sei
als die erwartete Belastung mit Cäsium 137, kann wohl nicht
ausschlaggebend gewesen sein, da sich Cäsium 137 und das
gleichzeitig vorhandene S trontium 90 und 89 sowie andere
Nuklide im Organismus ganz anders verhalten als Kalium 40.
Zur Frage des Jodgrenzwerts in Fleisch wird auf die Antwort zur
Frage 2 verwiesen. Die SSK hat eine Abschätzung und Bewe rtung
der durch Cäsium 137 bedingten Strahlenexposition nach den
vorliegenden Daten des Fallouts aus früheren
Kernwaffenversuchen, aus radioökologischen Analysen basierend auf der
allgemeinen Berechnungsgrundlage sowie durch einen Vergleich mit
der Aktivität des natürlich vorkommenden Kaliums durchgeführt.
Diese Untersuchungen führen übereinstimmend zu dem Ergebnis,
daß die aus diesem Unfa ll akkumulierte Dosis durch die
Cäsiumisotope sich im Bereich der natürlichen Kalium-40-Aktivität
bewegt. Aus diesen Überlegungen hat die SSK die Empfehlung
eines Richtwertes für Cäsium 137 in Lebensmitteln nicht für
geboten erachtet.
Kalium 40 und Cäsium 137 stehen in der gleichen Gruppe im
Periodensystem und verhalten sich im Organismus sehr ähnlich.
Dabei wird Cäsium 137 über den Kaliumstoffwechsel reguliert .
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die EG-Grenzwerte für Milch
und Babynahrung in Höhe von 370 Bq/kg für Cäsium 134 und 137
und für Frischprodukte einschließlich Schlachtvieh in Höhe von
600 Bq/kg, die nur bis 30. September 1986 gelten, da ja selbst die
Strahlenschutzkommission ursprünglich den Wert sehr viel
niedriger angesetzt hatte?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der
Strahlenschutzkommission, daß die Verordnung der Europäischen Gemeinschaften
eine Möglichkeit ist, die Einfuhr von höher kontaminierten
Lebensmitteln aus den von radioaktivem Niederschlag stärker
betroffenen Staaten zu verhindern.
Sie sieht aber keine Notwendigkeit, diese oder niedrigere Werte
für die in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten
Nahrungsmittel als Höchstmengen festzusetzen, da die durch die
tatsächliche Kontamination der Nahrungsmittel mit Cäsium 134 und
Cäsium 137 verursachten Strahlendosen als gering im Vergleich
zu natürlichen Strahlenexpositionen berechnet werden. Hierzu
wird auf die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission vom
16. Juni 1986 Bezug genommen.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, nach diesem Zeitpunkt eigene
Belastungswerte für Strontium 90 und für Cäsium 137 für die
einzelnen Lebensmittel festzusetzen? Wenn ja, wann und für
welche Lebensmittel, wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der EG wird derzeit eine Verlängerung der für die
Einfuhr aus Drittländern geltenden Grenzwerte diskutiert. Die
Bundesregierung sieht ihrerseits keine Notwendigkeit, darüber
hinaus Richtwerte festzulegen, wird dies aber tun, falls dies aus
Gründen der Gesundheitsvorsorge geboten ist.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Summengrenzwert — der
alle radioaktiven Isotope berücksichtigt — für die Gesamtnahrung
festzulegen, der auch Sicherheitsmargen für vom Durchschnitt
abweichende Ernährungsgewohnheiten beinhaltet?
Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Die Festlegung von Summengrenzwerten für die Aktivität von
Gemischen radioaktiver Isotope ist im allgemeinen nicht
zweckmäßig, da die Dosis die zu begrenzende Größe ist und diese aus
der Gesamtaktivitätszufuhr bei variablem Nuklidgemisch nicht
abzuleiten ist. Verschiedene Nuklide gleicher Aktivität leisten
ganz unterschiedliche Beiträge zur Gesamtdosis, die wiederum
für die einzelnen Organe und Gewebe variieren können. Nur bei
festgelegtem Nuklidgemisch ist ein — auf die resultierende Dosis
abgestimmter — Grenzwert sinnvoll.
10. Wie lange werden überhaupt Kontrollen und Messungen von
radioaktiven Stoffen in Lebensmitteln durchgeführt, und werden
diese Maßnahmen Bestandteil der flächendeckenden
Routineuntersuchungen durch die. Lebensmitteluntersuchungsanstalten?
11. Wann werden die vom Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes
angekündigten flächendeckenden Untersuchungen von
Lebensmitteln auf radioaktive Stoffe beginnen?
a) Welche Lebensmittel und welche radioaktiven Stoffe werden
von diesen geplanten Untersuchungen erfaßt werden?
b) Ist die längerfristige Finanzierung des
Untersuchungsprogramms sichergestellt, und wenn ja, mit wieviel Mitteln?
c) Wie viele Untersuchungsinstitute sind an dem Programm
beteiligt? Mit welchen Untersuchungseinrichtungen sind diese
ausgestattet, und in welchen Orten liegen diese Institute?
d) In welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen werden
die Untersuchungsergebnisse der Bevölkerung
bekanntgegeben?
Die seit den 60er Jahren bestehenden Kontrollen und Messungen
von radioaktiven Stoffen in Lebensmitteln werden von
Institutionen des Bundes und der Länder weiterhin durchgeführt. Im
Rahmen der vom Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes
angekündigten Untersuchungen mit den Ländern wird auch das
bestehende Überwachungsnetz für die Messung radioaktiver Stoffe in
Lebensmitteln einbezogen. Sollte sich dabei herausstellen, daß
das Untersuchungsnetz nicht flächendeckend ist, so werden die
bisherigen Meßstellen sinnvoll ergänzt.
Mittel stehen hierfür zur Verfügung, die endgültige Höhe wird
sich nach der gegebenenfalls notwendigen Ergänzung richten.
Normalerweise werden alle Lebensmittel stichprobenweise
untersucht. Die Untersuchungseinrichtungen geben die Ergebnisse
bekannt. Darüber hinaus werden solche Werte in den
Jahresberichten „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung"
veröffentlicht.
12. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Herbst einen
erneuten drastischen Anstieg von langlebigen Radionukliden in
tierischen Produkten zu verhindern, da insbesondere in
Süddeutschland Cäsium 137-Belastungen des Heus von mehr als
12 000 Bq/kg im ersten Schnitt, über 11 000 Bq in der Silage, mehr
als 900 Bq im zweiten Schnitt wiederholt festgestellt worden sind?
Hinsichtlich der Belastung des Heus durch Cäsium werden in den
betroffenen Bundesländern Untersuchungen zur Kontamination
von Milch und Fleisch nach Fütterung radioaktiven Heus
durchgeführt. Entsprechend diesen Ergebnissen werden die
notwendigen Maßnahmen veranlaßt.
13. Kann die Bundesregierung bestätigen,
a) daß nicht nur die Seen in Nord-Ost-Schweden, sondern auch
der Bodensee so verseucht ist, daß die Fische dieser Gewässer
nicht mehr zum Verzehr geeignet sind,
b) daß die Belastung der Ostsee längerfristig ein ernst zu
nehmendes Problem sein wird, da in dieses Meer alle Flüsse münden,
die die hochgradig verseuchten Gebiete Rußlands und
Skandinaviens „entwässern"?
Zu a)
Bei einigen Fischarten, insbesondere im süddeutschen Raum,
wurden erhöhte Kontaminationen festgestellt. Selbst unter der
Annahme eines außergewöhnlich hohen Fischverzehrs führt dies
zu keiner Gesundheitsgefährdung.
Zu b)
Fische aus der Ostsee zeigen nur geringfügige Kontamination.
Der hohe Verdünnungsgrad der Ostsee läßt auch für die Zukunft
keine nennenswerten Belastungen erwarten.
14. Strontium 90 wird praktisch nicht aus dem menschlichen
Organismus ausgeschieden; in den Knochen vieler jüngerer Menschen
befanden sich auch schon vor Tschernobyl beachtliche Mengen
hiervon. Angeblich war der Strontium-Anteil im Fallout der
Atombombentests höher als dieses Mal. Im Fa llout nach der
Atomreaktorkatastrophe soll S trontium etwa ein Dreißigstel des Cäsiums 137
betragen.
a) Wieviel Strontium 90 war während der Atombombenversuche
Ende der fünfziger/Anfang der sechziger Jahre im Verhältnis
zu Cäsium und absolut im Fa llout enthalten und
niedergegangen?
b) Wieviel Strontium 90 war in der Wolke von Tschernobyl
enthalten, und wieviel ging etwa auf dem Gebiet der Bundesrepub lik
Deutschland nieder?
Durch eine oberirdische Kernwaffenexplosion werden Strontium
90 und Cäsium 137 in hohe Stratosphärenschichten eingetragen
und später regional unterschiedlich mit dem Wettergeschehen
ausgewaschen. Als Folge der fraktionierten Freisetzung der
beiden Radionuklide durch den Reaktorunfall in Tschernobyl war
eine im Vergleich zum Fallout der Kernwaffenversuche
abweichende Nuklidzusammensetzung zu beobachten. Die
mengenmäßige Ablagerung wurde durch das lokale Wettergeschehen
bestimmt und war regional außerordentlich unterschiedlich.
Zu a) und b)
Die von der GSF im Raum München gemessenen Aktivitätswerte
für Strontium und Cäsium während des Kernwaffenfallouts waren
ca. 5 kBq/m 2 für CS 137 und 3,5 kBq/m 2 für Sr 90, während der
Ereignisse in Tschernobyl ca. 0,35 kBq/m 2 für Sr 90 und 20 kBq/m3
für CS 137.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das
Zusammenwirken von Agrochemikalien, Umweltschadstoffen oder
anderen chemischen Verbindungen und Stoffen mit radioaktiven
Isotopen vor, und was ist ihr insbesondere über
Kombinationswirkungen zwischen
a) Benzpyren und radioaktiven Stoffen,
b) Tabakrauch und radioaktiven Stoffen,
c) Coffein und radioaktiven Stoffen
bekannt?
Benzpyren ist wichtiger karzinogener Bestandteil des Tabaks.
Kombinationswirkungen von Tabakkonsum und Radoninhalation
in Bergwerken sind epidemiologisch als Entstehungsursache für
Lungenkarzinome bei Bergarbeitern untersucht.
In Untersuchungen von Mikroorganismen und Zellkulturen ist die
Hemmung der Zellreparatur nach Strahlenschäden unter
Coffeineinfluß beobachtet worden.
Die Strahlenschutzkommission hat zu der Frage der Synergismen
folgendes festgestellt: „Da somit (wegen der natürlichen
Strahlenexposition) jede Bestimmung des Gefährdungspotentials von
Chemikalien notwendigerweise immer unter einer möglichen
synergistischen Wirkung ionisierender Strahlung durchgeführt
wird, ist diese miterfaßt. Es kann deswegen mit Sicherheit durch
eine zusätzliche Strahlenbelastung in der Größenordnung der
natürlichen Strahlenexposition keine unvorhergesehene
Verstärkung der Wirkung auftreten" (SSK; Synergismus und
Strahlenschutz, 22./23. September 1977, Bundesanzeiger Nr. 212 vom
11. November 1977).
16. Plant die Bundesregierung eine konsequente
Ernährungsaufklärung der Bevölkerung über Vollwertkost, um den gesamten
gesundheitlichen Zustand der Bevölkerung — insbesondere aber
die Abwehrkräfte, das Immunsystem — zu verbessern?
Die Bundesregierung sieht es selbstverständlich als eine ihrer
Aufgaben an, die Bevölkerung zu einer gesunden Lebensweise
und damit auch gesunder Ernährung anzuhalten.
17. Wird die Bundesregierung alle denkbaren — und schon längst
notwendigen — Anstrengungen unternehmen, um die übrigen
Umweltbelastungen der Luft, des Bodens und des Wassers sowie
der Lebensmittel (einschließlich der Agrochemikalien) zu senken?
Ja. Die Bundesregierung hat in einer Reihe von Gesetzen,
Verordnungen und Konzeptionen Maßnahmen zur Reinhaltung der
Umwelt getroffen und wird in diesem Bemühen fortfahren.
18. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß sich trotz 30jährigem
Bestehen eines Überwachungsnetzes für Radioaktivität in den
verschiedenen Umweltbereichen und Lebensmitteln die personellen
und instrumentellen Untersuchungskapazitäten für eine
umfassende flächendeckende Untersuchung der radioaktiven Belastung
anläßlich der Atomkatastrophe von Tschernobyl als absolut
unzureichend erwiesen haben?
Die zur Bewältigung der Unfallfolgen im Kernkraftwerk
Tschernobyl zur Verfügung stehenden Meßdaten haben im wesentlichen
ausgereicht und sich insoweit als zureichend erwiesen. Im
Rahmen der vorgesehenen Arbeiten wird das Meßstellensystem
überprüft, erforderlichenfalls ergänzt und werden die
Kommunikationswege verbessert.
19. Von den bundesweit vorhandenen 1 500 Warndienststellen des
Bundesamtes für Zivilschutz befinden sich 230 in Südbayern; 25
davon waren mittlerweile mit Niederdosis-Meßsonden
ausgestattet, deren Auslösewert bei 0,05 mrem/h im Gegensatz zu den alten
Meßsonden mit einem Auslösewert von 36 mrem/h liegt.
Warum wurde dann nicht schon am 29. oder 30. April 1986
zumindest die bayerische Staatsregierung verständigt, da gerade in
Bayern die Belastung sehr frühzeitig und sehr bedenklich hoch
auftrat? Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß der
Pressesprecher des bayerischen Umweltministeriums „gar nicht wußte", daß
diese Stellen mehrmals täglich registrierten?
Das Meßstellennetz des Warndienstes wird derzeit mit
verbesserten Meßsonden (sog. Meßwertsender II) zur Erfassung
bodennaher Radioaktivität im Bereich von 5 bis 50 nGy/h (0,5 bis
5 µrem/h) ausgestattet und in Verbindung mit zentralen
Datenerfassungsstellen umgerüstet.
In Südbayern, im Gebiet des Warnamts X, waren am 29./30. April
1986 vier Meßwertsender II in Betrieb. Obwohl das
Meßstellennetz des Warndienstes mit Meßwertsendern II erst aufgebaut
wird, haben die einsatzbereiten Meßsonden die Werte über eine
Zentralstation an den Bundesminister des Innern (BMI)
übermittelt. Der BMI (heute BMU) stand mit allen Bundesländern von
Anfang an in Kontakt.
20. Stimmt die Bundesregierung mit uns darin überein, daß die
Bundesbürger/innen jederzeit ein Recht auf umfassende Information
über die Belastungswerte haben?
a) Wenn ja, wie will sie dies in Zukunft sicherstellen?
b) Wie beurteilt sie die Tatsache, daß die Weitergabe von
Meßwerten durch wissenschaftliche Untersuchungsstellen
unterbunden wurde mit der Begründung, die Bevölkerung solle nicht
verunsichert werden?
c) Wie beurteilt sie die Tatsache, daß z. B. im Landkreis Passau die
(extrem hohen) Werte vom 14. Mai 1986 erst am 14. Juli 1986
veröffentlicht wurden?
d) Wie ist dies mit dem Recht auf Informationsfreiheit, dem
Grundsatz „Schaden vom Volke abzuwenden" und mit der
Zielsetzung des mündigen Bürgers/der Bürgerin zu vereinbaren?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
21. Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Kontamination von
knapp 10 Bq Cäsium 137 pro Kilogramm Gesamtnahrung — der
Spitzenwert auf dem Höhepunkt der Atomtests der 60er Jahre —
damals für derart alarmierend gehalten wurde, daß er die
Supermächte veranlaßte, die Atomtests in der Atmosphäre einzustellen?
Zu den Gründen, aus denen die Kernwaffenversuche eingestellt
wurden, gehörten vor allem die Belastung der Lebensmittel mit
dem knochensuchenden Strontium 90.
22. Wie ist hiermit der Plan der Bundesregierung vereinbar,
Atomkraftwerke weiter zu betreiben, neue zu bauen und am Bau der
WAA festzuhalten, die täglich noch zusätzliche Nuklide abgeben?
Die durch den bestimmungsgemäßen Betrieb kerntechnischer
Anlagen und etwaigen Störfällen in die Umwelt gelangende
Radioaktivität ist so gering, daß die friedliche Nutzung der
Kernenergie einschließlich der WAA verantwortet werden kann.]